BW:Ludwigsburg/Landesprogramm/1.1.5
Verbessertes Landeswahlrecht
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text wurde auf einem Landesparteitag abgelehnt (u.U. zugunsten einer alternativen Variante) und wird voraussichtlicht nicht wieder abgestimmt.
Verbessertes Landeswahlrecht: fair, vereinfacht, verfassungskonform
Eine gesunde Demokratie braucht ein faires Wahlrecht, das keine Parteien bevorzugt und ein negatives Stimmengewicht verhindert.
Der Direktkandidatenzwang für jeden Wahlkreis verbunden mit der hohen Zahl an benötigten Unterstützungsunterschriften für jeden Kandidaten machen eine Teilnahme an der Wahl schwerer als in jedem anderen Bundesland. Ein weiteres Problem sind negative Stimmengewichte: dabei können mehr Wählerstimmen zum Verlust von Sitzen führen oder weniger Stimmen zu einem Zugewinn. Das verstößt gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit und der Gleichheit der Wahl. Auf Bundesebene hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, das Wahlverfahren bis 2011 so zu ändern, dass ein negatives Stimmgewicht ausgeschlossen wird. Eine solche Überarbeitung ist auch auf Landesebene notwendig. Der bisherige Ausgleich von Überhangmandaten pro Bezirk muss in einen landesweiten Ausgleich geändert werden, damit keine Partei durch den Verlust von Stimmen Sitze im Landtag dazugewinnt. Somit reduzieren sich die problematischen Überhangmandate und die Sitzverteilung entspricht mehr dem Wählerwillen.
Alternativantrag zu Gerechteres Wahlsystem (Eine Stimme); Alternativantrag zu Wahlrecht