BW:Ludwigsburg/Landesprogramm/1.1.3
Endlich auch ein Informationsfreiheitsgesetz
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text wurde auf einem Landesparteitag abgelehnt (u.U. zugunsten einer alternativen Variante) und wird voraussichtlicht nicht wieder abgestimmt.
Endlich auch ein Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg
Freier Zugang zu bei Behörden vorhandenen Informationen ist unerlässlich für die demokratische Willensbildung.
In den meisten Bundesländern ist ein Informationsfreiheitsgesetz die Regel, auch Baden-Württemberg soll seinen Bürgern diese Möglichkeit bieten. Ausgenommen sind personenbezogene Daten und Informationen, die laufende Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren beeinträchtigen können. Eine Schwärzung sensibler Daten ist der Verweigerung der Herausgabe vorzuziehen. Bei der Ablehnung von Anfragen kann der Landesdatenschutzbeauftragte angerufen werden, um diese zu überprüfen. Zur Vermeidung von Missbrauch und zur Beteiligung an den entstehenden Kosten wird eine angemessene Gebührenpauschale erhoben. Die Pauschalregelung verhindert eine abschreckende Wirkung durch überhöhte Gebühren.
Alternative zu Informationsfreiheitsgesetz