BW:Kreisverband Ulm Alb-Donau-Kreis/Spendenleitfaden

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Spendenleitfaden

Es gibt auch die Möglichkeit, mit dem Portemonnaie für die Piraten zu stimmen. Parteiarbeit und Wahlkampf kosten Geld. Diese Mittel müssen wir aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden aufbringen. Wir werden mit dem Geld aus euren Spenden so sparsam wie möglich umgehen. Die Piraten machen möglichst viel selbst und beauftragen keine Firmen, die für Geld z.B. Plakate anbringen oder Flyer verteilen.

Dabei wirkt jede Spende gleich dreifach:

  • Sie fließt sofort in den Wahlkampf und bringt die Anliegen und Werte der Piraten in die Öffentlichkeit. Das führt zu mehr Wählerstimmen für die gute Sache.
  • Weil die Höhe der Parteienfinanzierung teilweise auch von den Einnahmen der Partei abhängt, die Summe für alle Parteien zusammen aber gedeckelt ist, bedeutet jeder Euro an die Piraten höhere staatliche Zuwendungen für die Piraten und zugleich geringere Parteienfinanzierung für die anderen Parteien.
  • Zu guter Letzt werden Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien durch eine steuerliche Ermäßigung begünstigt.

Spenden sind durch Überweisung auf folgendes Konto möglich:

Kontoinhaber Piratenpartei Ulm/Alb-Donau-Kreis
Bank Volksbank Alb eG
IBAN DE24 6309 1300 0468 7180 01
BIC GENODES1LAI
Verwendungszweck Spende von Name, Vorname, Mitgliedsnummer

Es fallen die banküblichen Gebühren für eine Überweisung an (innerhalb Deutschlands meistens kostenfrei).

Für Sachspenden meldet Euch bitte bei: vorstand -at- piratenpartei-ulm.de

Rechtliche Hinweise (Stand: 11/2011): Für Spenden bis 200 Euro reicht dem Finanzamt in der Regel schon der Zahlungsbeleg (Überweisungsbeleg, Kontoauszug) als Nachweis. Eine Zuwendungsbescheinigung von uns braucht ihr also erst, wenn ihr mehr spendet. Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer mit 50 Prozent der Spende, höchstens aber 825 Euro (bei Zusammenveranlagung 1.650 Euro) gemäß EStG § 34g gewährt. Der restliche Spendenbetrag kann in der Höhe von insgesamt 1.650 Euro (Ledige)/ 3.300 Euro (Verheiratete) gemäß EStG § 10 b Absatz 2 im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen – juristische Personen können Parteispenden nicht absetzen.

Details dazu findet ihr auch hier im Wiki.

Gemäß Parteiengesetz sind wir verpflichtet, bei Spendern, deren Gesamtspendenbetrag 10.000 Euro pro Jahr übersteigt, Name und Anschrift bekannt zu machen, sowie Barspenden und Spenden von Ausländern abzulehnen, falls diese mehr als 1.000 Euro betragen. Darüberhinaus setzt die Piratenpartei Deutschland die Empfehlungen von Transparency International Deutschland e.V um. Danach werden die Spenden von natürlichen Personen unter anderem im Internet veröffentlicht, wenn sie kumulativ im Laufe eines Jahres auf Bundesebene 5.000 Euro, auf Länderebene 2.500 Euro und auf kommunaler Ebene 500 Euro erreichen oder eine Einzelspende ab 1.000 € tätigen.

Umgang mit anonymen Tellerspenden: Anonyme Tellerspenden dürfen angenommen werden, solange sie weniger als 500 Euro umfassen (siehe hierzu PartG §25). Sie werden auf dem Konto 5120 verbucht (siehe Kontenrahmen). Die Verbuchung als Zuwendung einer Person ist verboten, dabei handelt es sich um Steuerhinterziehung. Sollte bekannt werden, dass von einer natürlichen Person zugewendete Beträge wirtschaftlich nicht von dieser stammen, so muss die Partei eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung stellen, das Geld auf Konto 5120 verbuchen (wenn der Betrag kleiner gleich 500 Euro) bzw. zurückgeben (wenn über 500 Euro da gemäß PartG §25(6) nicht erlaubt).

Bei Fragen zu Spenden oder für die Ausstellung von Spendenquittungen melde Dich bitte bei vorstand -at- piratenpartei-ulm.de)