BW:Kreisverband Reutlingen-Tübingen/Beschluesse

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Umlaufbeschlüsse des Kreisvorstandes Reutlingen Tübingen

Pirantifa nicht unterzeichnen und Blog Ulm vom 24.4. kapern

Umlaufbeschluss des Kreissvorstand vom 25.4.2012 #10: PM des KV Ulm/LV-Vorlage vom 24.4 kapern und Pitantifa als KV NICHT unterzeichnen
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Text:
PM des KV Ulm/LV-Vorlage vom 24.4 kapern und Pitantifa als KV NICHT unterzeichnen
  1. 15yes.png: Jasenka 11:48, 25 Apr 2012 (CEST), Ivi 15:09, 25 Apr 2012 (CEST), Benutzer:Christian 23:45, 26 Apr 2012 (CEST), Paul 00:41 27 Apr 2012 (CEST) Markus 02:41 27 Apr 2012 (CEST)
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Der Kreisverband Reutlingen-Tübingen der Piratenpartei hat am 25.04.2012 im Umlauf beschlossen, die Unvereinbarkeitserklärung der Pirantifa [1] aus folgenden Gründen nicht zu unterschreiben:
Wir sind der Meinung, dass die Präambel des Parteiprogramms und seiner Satzung [5] bereits ein klares Bekenntnis zu weltoffener Politik ist und nationalistische Strömungen in vollem Umfang ausschließt. Außerdem beinhaltet das Parteiprogramm unter “Gemeinsam gegen Rassismus” [2] und “Engagement gegen Rechtsextremismus” [3] zwei Punkte die sich ausschließlich und ausführlich mit dem Standpunkt der Piraten gegenüber Rechtsextremismus bzw. rechten Strömungen befassen.
Wir wollen nicht, weil andere Parteien uns den schwarzen Peter in die Hand drücken, mit dem in der Politik üblichen Aktionismus reagieren und eine Erklärung [1] unterschreiben, nur um überhaupt etwas zu unterschreiben. Antifaschistisches Engagement sollte kein Selbstzweck sein, den man sich zur Zierde ans Revers heftet, sondern das gezielte Agieren gegen rechte Tendenzen, Information der Öffentlichkeit und das Vorleben demokratischer Prozesse und Verhaltensmuster. Wir sehen uns als Bewegung, in der jeder, ungeachtet seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Hautfarbe, seiner Religion oder
anderer persönlicher Merkmale, aktiv werden und mit uns gemeinsam Politik gestalten kann. Das wollen wir so vorleben, das leben wir so vor und dies ist nichts wofür wir uns entschuldigen müssten.
In diesem Zusammenhang wollen wir nochmals auf die Demonstrationen zum 1. Mai des DGB und der Bündnisse gegen Rechts hinweisen und auf die aktuelle Veranstaltung in Ulm [4] hinweisen .
Quellen:
[1] http://wiki.piratenpartei.de/Pirantifa/Unvereinbarkeitserklärung
[2] http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA165
[3] http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/X016
[4] http://www.piraten-ulm.de/2012/04/3-aufrufe-fur-ulm
[5] http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/d/de/Bundessatzung_12_2011.pdf

Verwarnung und Verweis in die GO des KV RT-TÜ aufnehmen

Umlaufbeschluss des Kreissvorstand vom 25.4.2012 #9: Verwarnung und Verweis in die GO des KV RT-TÜ aufnehmen
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Text:
Verwarnung und Verweis in die GO des KV RT-TÜ aufnehmen
  1. 15yes.png: Jasenka 01:38, 25 Apr 2012 (CEST), Paul 08:43 25 Apr 2012 (CEST), Ivi 08:43, 25 Apr 2012 (CEST), Christian 16:30, 25 Apr 2012 (CEST) , [Benutzer:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Durch die aktuellen Ereignisse des Hypertrollings auf der Mailingliste des Kreisvernbandes Reutlingen-Tübingen erachten wir die
Erweiterung der GO des KVs um den Punkt Verwarnung-Verweis bei Zuwiderhandlung gegen die Netiquette nach rfc 1855 für die Internetkommunikation als notwendig an.
Die Abstufung bis zum Verweis für 1 Monat von der Mailingliste sieht wie folgt aus:

Der Betroffene wird erst auf der ML von mindestens 2 Mitgliedern und einem Vorstandsvertreter auf sein Fehlverhalten gegen die Netiquette aufmerksam gemacht.
Reagiert der Betroffene nicht und verstößt erneut mehrfach (mindestens 2x) oder absichtlich auch weiterhin gegen die Netiquette,
wird in Folge die Verwarnung ausgesprochen auf die Konsequenz des nächsten Schrittes : den Verweis hingewiesen.
Diese Verwarnung gilt für alle Anmeldealiasse die die angemahnten Mitglied verwenden oder in Zukunft verwenden werden.

Bleibt auch die Verwarnung ohne Wirkung und verstößt der Betroffene erneut gegen rfc 1855, tritt der Verweis für einen Monat mit entsprechendem transparentem Hinweis an alle Mitglieder auf der Mailingliste für das verwarnte Listenmitglied, ohne weitere Vorwarnung in Kraft.
Sollte sich ein verwarntes, verwiesenes Mitglied erneut nach dem Verweis für einem Monat ebenfalls wieder gegen die Partei, einzelne Mitglieder oder Inhalte der Piratenpartei schädigend, verletzend oder verleumdend äußern, egal auf welcher Kommunikationsplattform wird der Betroffene auf Dauer von der Mailingliste verwiesen.
Sollte sich das schädigende Verhalten auch auf anderen Ebenen der Kommunikation im Kreisverband ausweiten, kann der Kreisvorstand beschließen den Verweis auf weitere Medien und Plattformen auszudehnen.

Rein erklärender Text zu §7 unserer Satzung:
Der Text wird als Erklärung zum Vorgehen zu Ordnungsmaßnahmen, als reine Erläuterung zu §7 der Satzung in die GO hinzugefügt.
Bei Verstößen eines Mitglieds im KV RT-TÜ gegen die Satzung, gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei wird der Sachverhalt des Verstosses unter Weitergabe der Protokolle/Mitschnitte Kommunikationsarchive des Vorfalls an den Landesvorstand und/oder das nächsthöhere Schiedsgericht weitergeleitet.

Dieses entscheidet dann nach der geltenden Satzung über Ordnungsmaßnahmen oder die Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens (PAV) für dieses Mitglied.

Ältere Umlaufbeschlüsse bis 2012

Umlaufbeschluss vom 13. März bezüglich den AntiAtomPiraten

Der Kreisvorstand beschließt mit vier Pro-Stimmen, die AntiAtomPiraten zu unterstützen.

Umlaufbeschluss vom 18. März bezüglich der Aufnahme von Mitgliedern

Der Kreisvorstand verabschiedet mit vier Ja-Stimmen folgenden Beschluss:
Die Mitglieder des Kreisvorstands sind dazu berechtigt, auch alleine über die Aufnahme von Neumitgliedern zu entscheiden. Der Mitgliedsantrag ist an Aksel zu übergeben, sollte der Mitgliedsbeitrag in Bar gezahlt werden, ist unverzüglich eine Quittung zu schreiben und das Geld an den Bezirks- oder Landesverband weiterzugeben.

Umlaufbeschluss vom 21. März bezüglich einer Erweiterung der Geschäftsordnung

Der Kreisvorstand beschließt mit vier Pro-Stimmen und einer Enthaltung, in den Abschnitt "Aufgabenverteilung", zwischen die Unterabschnitte "Kreisschatzmeister" und "Beisitzer", den Unterabschnitt "Kontenzugangsberechtigung: Den Zugriff auf das Konto haben die erste Vorsitzende und der Schatzmeister in Einzelvertretungsbefugnis" in die GO aufzunehmen.

Umlaufbeschluss vom 22. März bezüglich Bannerwerbung auf www.gea.de

Der Kreisvorstand beschließt mit 3 Pro-Stimmen und 2 Enthaltungen, ein Banner zum Maximalpreis von 296€ auf www.gea.de zur Wahlwerbung zu schalten.

Umlaufbeschluss vom 28. Juli bezüglich der Postfachverwaltung

Der Kreisvorstand beschließt einstimmig, dass von nun an Paul die Postfachverwaltung übernehmen soll, da er einfacher und öfter zum Postfach kommen kann als Aksel. Aksel übergibt den Schlüssel an Paul.h