BW:Kreisverband Reutlingen-Tübingen/AV2014.RT
Inhaltsverzeichnis
AV für die Kommunalwahl 2014
Ort, Zeit
Die Aufstellungsversammlung zur Kommunalwahl in Reutlingen 2014 wird am 19. März 2014 stattfinden.
Bei dieser Versammlung handelt sich um eine Wahlversammlung zur Aufstellung der Liste der Piraten für den Kreistag in Reutlingen.
Vor dieser Aufstellungsversammlung wird ein außerordentlicher Kreisparteitag stattfinden.
"Grüner Salon" im Kulturzentrum franz.K. (Kultur im alten französichen Kino) Unter den Linden 23 72762 Reutlingen http://www.franzk.net
Akkreditierung zum Kreisparteitag: ab 18:00 Uhr
Beginn des Kreisparteitages: 18:30 Uhr
Akkreditierung zur Aufstellungsversammlung: ab 19:45 Uhr
Beginn der Aufstellungsversammlung: 20:00 Uhr
(Dauer ca. bis 21:00 Uhr)
Es gibt KEINEN Konsumzwang im franz.K.! Wer also nichts trinken oder essen will, braucht es auch nicht.
Vorläufige Tagesordnung für den Kreisparteitag
vorbereitetes Protokollpad: https://kreisverband-reutlingen-tuebingen.piratenpad.de/65
- 18:00 Beginn der Akkreditierung zum Kreisparteitag
- 18:30 Beginn des Kreisparteitages
- Begrüßung durch den Kreisvorsitzenden (oder Stellvertreter)
- Eröffnung
- Wahl der Versammlungsleitung
- Zulassung von Gästen und Presse
- Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen
- Wahl des Protokollanten
- Wahl der Zeugen
- Wahl der Wahlleitung
- Bestimmung der Wahlhelfer
- Abstimmung über Geschäftsordnung und Wahlordnung/-verfahren
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Abstimmung über Protokolle
- Diskussion über aufzustellende Listen
- Abstimmung über aufzustellende Listen
- Abstimmung über Stimmberechtigungen zu Aufstellungslisten
- 19:45 Ende des Kreisparteitages
Für den Fall, dass die Mehrheit gegen eigene Liste(n) stimmt, entfällt die im Folgenden geplante Aufstellungsversammlung.
Vorläufige Tagesordnung für die Aufstellungsversammlung
vorbereitetes Protokollpad: https://orga-kommunal.piratenpad.de/20140232
- 19:45 Ende des Kreisparteitages und Beginn der Akkreditierung zur Aufstellungsversammlung
- 20:00 Beginn der Aufstellungsversammlung
- Begrüßung durch den Kreisvorsitzenden (oder Stellvertreter)
- Eröffnung
- Wahl der Versammlungsleitung
- Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen
- Wahl des Protokollanten
- Wahl der Zeugen
- Wahl der Wahlleitung
- Bestimmung der Wahlhelfer
- Abstimmung über Geschäftsordnung und Wahlordnung/-verfahren
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Kandidatenvorstellungen
- Wahl der Kandidierenden für die Aufstellungsliste
- Wahl der Reihenfolge der Kandidierenden auf der Aufstellungsliste
- Bestätigung der Aufstellungsliste
- Wahl bzw. Bestätigung der Vertrauenspersonen
- 21:00 Ende der Aufstellungsversammlung
Liste
Kandidatenliste für den Kreistag Reutlingen
Anwesenheitsvoraussage
Komme in jedem Fall
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Komme vielleicht
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Komme nicht
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Geschäftsordnung
- Vorschlag einer Geschäftsordnung für die Aufstellungsversammlung (aus Göppingen)
- GO des KV Reutlingen-Tübingen
Versammlungsämter
Versammlungsleitung
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Wahlleitung
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Wahlhelfer
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Protokoll/Schriftführer
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Zeugen
Die Versammlung wählt Zeugen. Diese geben eine (strafbewehrte) eidesstattliche Versicherung ab, dass diverse Vorschriften des Wahlgesetzes eingehalten wurden, bspw. die geheime Wahl.
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Vertrauenspersonen
Es können Vertrauenspersonen benannt werden, welche später, beispielsweise bei Formfehlern, unter bestimmten Voraussetzungen noch Änderungen am Wahlvorschlag machen dürfen.
- [[Benutzer:|Benutzer:]]
- Du?
Hinweis: Mitbringen des Personalausweises!
Eingeladen sind alle am Nominierungstag wahlberechtigten Mitglieder. Das heißt, sie müssen mindestens 16 Jahre alt, Deutsche oder UnionsbürgerInnen und außerdem ihren Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Landkreis Reutlingen, Wahlkreis 1) haben, oder nach Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder zurückgezogen sein. Kandidierende UnionsbürgerInnen benötigen eine Wählbarkeitsbescheinigung ihrer Gemeinde.