BW:Kreisverband Mannheim/btw13/plakatierrichtlinien

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Plakatierungsrichtlinie der Stadt Mannheim: [1]

  • Plakatrichtlinie Stichpunkte
    • max 2 Plakate pro Mast
    • kein Sichthindernis für den Verkehr
    • nicht
      • auf allen Brückenbauwerken (bis Ende Geländer)
      • an Ampeln
      • an Bäumen oder deren Schutz und Halteelementen
    • Abstände
      • 15 m zu Kreuzungen
      • 20 m zu Fahrgastunterständen
      • 20 m zu Stadtinfoanlagen
      • 50 cm zu Fahrbahnen

Visualisierung

Quelle zu finden unter diesem Link
Das Passwort zum Editieren kennt JohannesKnopp.

Rot: Plakatieren verboten
Grün: Plakatieren lediglich in Fahrtrichtung auf der rechten Seite zulässig
Blau: Plakatieren lediglich in Fahrtrichtung auf der linken Seite zulässig
Lila: Keine Plakate an der Umzäunung!

Plakatierungsrichtlinie mannheim btw13.jpg Plakatierungsrichtlinie mannheim quadrate btw13.jpg