BW:Kreisverband Karlsruhe-Stadt/Gründungsversammlung/Protokoll
Protokoll zur Gründung der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Karlsruhe-Stadt
Datum: | 15. Juli 2012 |
Ort: | Restaurant Walhalla, Augartenstr. 27, 76137 Karlsruhe |
Beginn der Akkreditierung: | 13:00 Uhr |
Beginn der Versammlung: | 14:00 Uhr |
Protokollant: | Armin Meyer |
Zu Beginn der Veranstaltung waren 21 Stimmberechtigte anwesend.
Die Moderation der Gründungsversammlung übernahm das Parteimitglied Stefan Urbat vom Kreisverband Stuttgart.
- Eröffnung der Gründungsversammlung durch den Bezirksvorstand
Der Vorsitzende des Bezirksvorstandes Uwe Lancier eröffnete die Gründungsversammlung - Verabschiedung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird durch die Gründungsversammlung einstimmig angenommen. - Formalia:
- Verabschiedung der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wird per Akklamation einstimmig verabschiedet - Abstimmung über die Zulassung von Gästen
Der Zulassung von Gästen wird per Akklamation einstimmig zugestimmt - Abstimmung über die Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen sowie deren Übertragung
Die Zulässigkeit von Bild- u. Tonaufnahmen sowie deren Übertragung wird per Akklamation mit großer Mehrheit zugestimmt. Es wurde angeregt, private Dokumente bzw. Inhalte, die auf Laptops zu sehen sind, von der Aufnahme und Übertragung, mit Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz, auszunehmen.
- Verabschiedung der Geschäftsordnung
- Grußwort des Landesvorstandes
Das Grußwort des Landesvorstandes Baden-Württemberg überbrachte Christian „NineBerry“ Schwarz. - Wahl der Versammlungsleitung
- Wahl des Versammlungsleiters
Als Versammlungsleiter wurde Marcel Gültig vorgeschlagen. Marcel wurde per Akklamation einstimmig zum Versammlungsleiter gewählt. Er übernahm daraufhin die weitere Leitung der Gründungsversammlung. - Wahl des Protokollanten
Als Protokollant wurde der einzige Freiwillige, Armin Meyer, per Akklamation einstimmig gewählt. - Wahl des Wahlleiters
Als Wahlleiter wurde per Akklamation Stefan Urbat einstimmig gewählt. - Berufung der Wahlhelfer
Als Wahlhelfer wurden durch die Gründungsversammlung Dieter Hametner und Cédric Menge einstimmig gewählt.
- Wahl des Versammlungsleiters
- Beschluss zur Gründung des Kreisverbandes
Nach ca. 30-minütiger Diskussion wurde über die Gründung des Kreisverbandes Karlsruhe (-Stadt) per Akklamation abgestimmt. Für die Gründung des Kreisverbandes stimmten 15 Mitglieder mit „ja“, 2 Mitglieder stimmten mit „nein“, 4 Mitglieder enthielten sich. - Satzung
Alle Teilnehmer der Gründungsversammlung hatten vor Beginn der Veranstaltung einen schriftlichen Vorschlag für die Satzung vorliegen.- Diskussion über offene Punkte der Satzung
- Offene Punkte:
- Zu § 1: Name
a) Langform - Alternativvorschläge für den Namen: Piratenpartei Karlsruhe vs. Stadtpiraten Karlsruhe
- Vorschlag A:
- (3) Der Kreisverband führt den Namen "Piratenpartei Karlsruhe"; die offizielle Langform des Namens lautet "Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Karlsruhe"; seine Kurzbezeichnung lautet PIRATEN. Gliederungen des Kreisverbandes führen den Namen der Partei verbunden mit der Bezeichnung ihrer organisatorischen Stellung an nachfolgender Stelle.
- Vorschlag B:
- (3) Der Kreisverband führt den Namen "Stadtpiraten Karlsruhe"; die offizielle Langform des Namens lautet "Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Karlsruhe"; seine Kurzbezeichnung lautet PIRATEN. Gliederungen des Kreisverbandes führen den Namen der Partei verbunden mit der Bezeichnung ihrer organisatorischen Stellung an nachfolgender Stelle.
- Vorschlag C:
- (3) Der Kreisverband führt den Namen "Piratenpartei Karlsruhe"; die offizielle Langform des Namens lautet "Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Karlsruhe Stadt";
- Vorschlag A:
- Die Gründungsversammlung entschied, die drei Alternativvorschläge zur Wahl zu stellen. Aus den beiden Vorschläge mit den meisten Stimmen soll dann die endgültige Bezeichnung gewählt werden.
- Mit 16 Ja-Stimmen wurde als Langform der Vorschlag „Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Karlsruhe Stadt“ gewählt.
- b) Kurzform
- Für die Kurzform entschied die Gründungsversammlung, folgende 4 Vorschläge zur Wahl zu stellen:
- Vorschlag A: Piratenpartei Karlsruhe
- Vorschlag B: Stadtpiraten Karlsruhe
- Vorschlag C: Piratenpartei Karlsruhe-Stadt
- Vorschlag D: Piratenpartei Stadt Karlsruhe
- Vorschlag A erhielt 12 Ja-Stimmen; B erhielt 2 Ja-Stimmen; C erhielt 11 Ja-Stimmen und D erhielt 7 Ja-Stimmen.
- In die Stichwahl kamen somit die Vorschläge A und C. Mit 9 zu 8 Stimmen wurde der Vorschlag A „Piratenpartei Karlsruhe“ als Kurzform angenommen.
- Zu § 4: Mitgliederbefragung
- Der von Armin Meyer und Sabine Meyer-Carillon gemeinsam eingebrachte § 4 wurde nach längerer Diskussion insgesamt zur Wahl gestellt. 15 Mitglieder votierten dafür, dass dieser § grundsätzlich in der Satzung aufgenommen wird, 4 Mitglieder stimmten dagegen.
- Der Absatz 3 des § 4 wurde in der folgenden Fassung von der großen Mehrheit (15 Ja-Simmen) wie folgt angenommen: „Eine Mitgliederbefragung findet statt, wenn sie von mindestens 10 der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes beantragt wird.“
- Der Absatz 6 des § 4 wurde in der folgenden Fassung von der großen Mehrheit wie folgt angenommen: „Haben sich an der Mitgliederbefragung mindestens 1/3 der jeweiligen stimmberechtigten Mitglieder beteiligt, ist das Mehrheitsergebnis im weiteren politischen Prozess des Kreisverbandes als mehrheitlich politische Meinung zu berücksichtigen. In Personalfragen bleiben die Vorgaben des Parteiengesetzes unberührt.“
- Zu § 10: Einberufung und Zusammensetzung
- Die Grüngungsversammlung wurde aufgefordert, über die Alternativen zu diskutieren bzw. Änderungsvorschläge einzubringen:
- Folgende Alternativen standen zur Diskussion:
- (1) Die Kreismitgliederversammlung besteht aus allen stimmberechtigten Mitgliedern des Kreisverbands; sie tritt innerhalb von 14 Monaten mindestens einmal an einem geeigneten Ort im Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes zusammen.
- oder
- (1) Die Kreismitgliederversammlung besteht aus allen stimmberechtigten Mitgliedern des Kreisverbandes; sie tritt mindestens einmal im Kalenderjahr, spätestens nach 18 Monaten an einem geeigneten Ort im Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes zusammen.
- (1) Die Kreismitgliederversammlung besteht aus allen stimmberechtigten Mitgliedern des Kreisverbands; sie tritt innerhalb von 14 Monaten mindestens einmal an einem geeigneten Ort im Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes zusammen.
- Zu Abs. 1 wurde mit großer Mehrheit (15 ja / 1 nein) beschlossen, diesen wie folgt zu fassen:
- (1) Die Kreismitgliederversammlung besteht aus allen stimmberechtigten Mitgliedern des Kreisverbandes; sie tritt mindestens einmal im Kalenderjahr, spätestens nach 18 Monaten an einem geeigneten Ort im Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes zusammen.
- Zu § 11 Abs. 3: (Ladungsformen und Fristen)
- Zu § 11 Abs. 3 standen zwei Alternativen zur Auswahl.
- (3) Die Ladung gilt als rechtskräftig bewirkt, wenn sie form- und fristgerecht als elektronisches Rundschreiben, soweit das Mitglied dem zugestimmt hat, an die jeweils letzte bekannte E-Mail-Adresse der zu Ladenden abgesandt wurde; ist bei einem zu Ladenden keine E-Mail-Adresse bekannt oder hat das Mitglied der elektronischen Einladung nicht zugestimmt, dann gilt seine Ladung als bewirkt, wenn sie rechtzeitig in schriftlicher Form per Post an ihn abgesandt wurde. Dem Ladenden bleibt es unbenommen, die Ladung und ggf. ihre Anlagen auch anderweitig zu veröffentlichen.
- Alternative (erfordert keine Zustimmung des Mitglieds zur Einladung per E-Mail):
- (3) Die Ladung gilt als rechtskräftig bewirkt, wenn sie form- und fristgerecht als elektronisches Rundschreiben an die jeweils letzte bekannte E-Mail-Adresse der zu Ladenden abgesandt wurde; ist bei einem zu Ladenden keine E-Mail-Adresse bekannt dann gilt seine Ladung als bewirkt, wenn sie rechtzeitig in schriftlicher Form per Post an ihn abgesandt wurde. Dem Ladenden bleibt es unbenommen, die Ladung und ggf. ihre Anlagen auch anderweitig zu veröffentlichen.
- (3) Die Ladung gilt als rechtskräftig bewirkt, wenn sie form- und fristgerecht als elektronisches Rundschreiben, soweit das Mitglied dem zugestimmt hat, an die jeweils letzte bekannte E-Mail-Adresse der zu Ladenden abgesandt wurde; ist bei einem zu Ladenden keine E-Mail-Adresse bekannt oder hat das Mitglied der elektronischen Einladung nicht zugestimmt, dann gilt seine Ladung als bewirkt, wenn sie rechtzeitig in schriftlicher Form per Post an ihn abgesandt wurde. Dem Ladenden bleibt es unbenommen, die Ladung und ggf. ihre Anlagen auch anderweitig zu veröffentlichen.
- Nach vorangegangener Diskussion stimmte die Mehrheit (11 Ja zu 5 Nein-Stimmen) für die Alternative B. § 11 Abs. 3 erhält somit die folgende Fassung:
- (3) Die Ladung gilt als rechtskräftig bewirkt, wenn sie form- und fristgerecht als elektronisches Rundschreiben an die jeweils letzte bekannte E-Mail-Adresse der zu Ladenden abgesandt wurde; ist bei einem zu Ladenden keine E-Mail-Adresse bekannt dann gilt seine Ladung als bewirkt, wenn sie rechtzeitig in schriftlicher Form per Post an ihn abgesandt wurde. Dem Ladenden bleibt es unbenommen, die Ladung und ggf. ihre Anlagen auch anderweitig zu veröffentlichen.
- (3) Die Ladung gilt als rechtskräftig bewirkt, wenn sie form- und fristgerecht als elektronisches Rundschreiben an die jeweils letzte bekannte E-Mail-Adresse der zu Ladenden abgesandt wurde; ist bei einem zu Ladenden keine E-Mail-Adresse bekannt dann gilt seine Ladung als bewirkt, wenn sie rechtzeitig in schriftlicher Form per Post an ihn abgesandt wurde. Dem Ladenden bleibt es unbenommen, die Ladung und ggf. ihre Anlagen auch anderweitig zu veröffentlichen.
- Der § 20 Abs. 3 musste, jenachdem wie die Entscheidung zu § 11 Abs. 3 ausfiel, geändert werden.
- Die beschlossene Fassung lautet somit wie folgt:
- (3) Die Wahl des Kreisvorstandes, der Nachrücker und der Rechnungsprüfer erfolgt mindestens einmal im Kalenderjahr, spätestens nach 18 Monaten; Wählbar ist jedes stimmberechtigte Mitglied des Kreisverbandes Karlsruhe. Alle Vorstandsämter und Nachrücker Positionen enden mit der Wahl eines neuen Kreisvorstands.
- (3) Die Wahl des Kreisvorstandes, der Nachrücker und der Rechnungsprüfer erfolgt mindestens einmal im Kalenderjahr, spätestens nach 18 Monaten; Wählbar ist jedes stimmberechtigte Mitglied des Kreisverbandes Karlsruhe. Alle Vorstandsämter und Nachrücker Positionen enden mit der Wahl eines neuen Kreisvorstands.
- Nachdem alle offenen Punkte abgearbeitet waren, wurde die Satzung in allen ihren Änderungen zur Wahl gestellt. Per Akklamation wurde die geänderte Satzung einstimmig angenommen.
- Um 15:40 Uhr wurde die Sitzung für eine Pause unterbrochen. Um 16:00 Uhr wurde die Sitzung wieder aufgenommen..
- Vorstandswahl des Kreisverbandes (KV)
Nach vorhergegangener Diskussion über die Zusammensetzung des Vorstandes standen folgende Vorschläge zur Wahl:- Vorschlag A: 3 Vorstandsmitglieder (VM)
- Vorschlag B: 3 VM plus Nachrücker
- Vorschlag C: mehr Vorstände (als 3).
- Per Akklamation erhielten der Vorschlag B die Mehrheit der Stimmen, Vorschlag A erhielt zwei Stimmen, Vorschlag C drei Stimmen. In der Stichwahl zwischen den Vorschlägen B und C wurde der Vorschlag B einstimmig gewählt..
- Auf die Nachfrage, wieviel Nachrücker zur Verfügung stehen würden, meldeten sich 4 Bewerber..
- Die Gründungsversammlung wurde deshalb aufgerufen, Vorschläge für die Anzahl der Nachrücker festzulegen..
- Folgende Vorschläge wurden gemacht:
- Vorschlag A: 1 Nachrücker
- Vorschlag B: 2 Nachrücker
- Vorschlag C: 3 Nachrücker
- Auf Vorschlag A entfielen 2 Stimmen, auf Vorschlag B 11 Stimmen, und auf Vorschlag C 8 Stimmen..
- Damit beschloss die Gründungsversammlung mit Mehrheit, 2 Nachrücker zu wählen..
- Vorstellung der Kandidaten für den KV-Vorstand
Die Versammlung beschloss einstimmig, die Wahl des Vorsitzenden und des Schatzmeisters vorzuziehen und danach die Wahl des stv. KV-Vorsitzenden vorzunehmen und danach die Wahl der Nachrücker... - Wahl des Vorsitzenden des Kreisverbandes
Als einziger Kandidat für das Amt des Vorsitzenden des Kreisverbandes Karlsruhe stand Michael „Mike“ Kesler zur Wahl.
Nach Vorstellung des Kandidaten und eingehender Befragungsrunde wurde in geheimer Wahl abgestimmt..
Von 20 abgegebenen Stimmzetteln stimmten 18 mit Ja und 2 mit Nein. Damit wurde der Kandidat mit 90% der Stimmen gewählt..
Michael Kesler nahm die Wahl an.. - Wahl des stellvertretenden KV-Vorsitzenden
Für das Amt des stv. Vorsitzenden standen zur Wahl Thomas Bierling und Christoph Trotha.
Christoph Trotha stellte sich als erster vor und wurde danach von den Teilnehmern der Gründungsversammlung ausgiebig befragt.
Der Bewerber Thomas Bierling befand sich im Urlaub, stellte sich aber live per Telefon vor und konnte auch intensiv befragt werden.
In geheimer Wahl wurden 19 Stimmzettel abgegeben. Auf Thomas Bierling entfielen 16 Stimmen (= 84,2%) und auf Christoph Trotha 3 Stimmen (= 15,8%).
Damit ist Thomas Bierling als stv. Vorsitzender des Kreisverbandes Karlsruhe Stadt gewählt. Er nahm telefonisch die Wahl an. - Wahl des KV-Schatzmeisters
Für das Amt des Schatzmeisters kandidierte Frau Sabine Meyer-Carillon. Nach Vorstellung und Befragungsrunde wurde abgestimmt.
In geheimer Wahl wurden 19 Stimmzettel abgegeben.
Ja-Stimmen: 18; Nein-Stimmen: 1; damit war Sabine Meyer-Carillon mit 94,7% der Stimmen gewählt. Frau Meyer-Carillon nahm die Wahl an. - Wahl der Nachrücker
Für die Wahl der Nachrücker stellten sich Marcel Gültig, Armin Meyer und André Presse zur Verfügung. Ein vierter Kandidat hatte zurückgezogen.
Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Bewerber mit den meisten Stimmen als 1. Nachrücker, der mit den nächstmeisten Stimmen als 2. Nachrücker gewählt würde.
Zunächsten stellten sich die Kandidaten Marcel Gültig und Armin Meyer vor und stellten sich einer Fragerunde.
André Presse zog daraufhin seine Kandidatur zurück.
Danach wurde in geheimer Wahl abgestimmt:
Auf Marcel Gültig entfielen von 19 abgebenen Stimmen 17 (= 89,5%) , auf Armin Meyer entfielen 15 Stimmen (78%).
Damit ist Marcel Gültig als 1. Nachrücker und Armin Meyer als 2. Nachrücker gewählt. Beide gewählten Kandidaten nahmen die Wahl an.
- Wahl der Kassenprüfer für das kommende Jahr
Als Kassenprüfer stellten sich zur Wahl: Wolfram Gottstein, Dieter Hametner und Christoph Trotha.
In öffentlicher Abstimmung wurden alle drei Kandidaten mit großer Mehrheit als Kassenprüfer gewählt.
Der vollständige Vorstand des Kreisverbandes Karlsruhe Stadt besteht aus:
Vorsitzender: Michael Kesler
Stv. Vorsitzender: Thomas Bierling
Schatzmeisterin: Sabine Meyer-Carillon
Vorstandsnachrücker: Marcel Gültig, Armin Meyer
Kassenprüfer: Wolfram Gottstein, Dieter Hametner, Christoph Trotha - Anträge an den Vorstand
Es wurde beschlossen, dass sich der Vorstand kurzfristig um die Termine für die OB-Kandidaten-Vorstellung kümmern soll.
Es wurden keine weiteren Anträge gestellt. - Sonstige Anträge
Es wurde von der Gündungsversammlung beantragt, die Kommunalpolitischen Leitsätze des Kreisverbands Karlsruhe Stadt zu diskutieren und in einer anschließenden Wahl darüber abzustimmen.
Jeder Teilnehmer der Gründungsversammlung konnte sich im Vorfeld im Internet mit den Leitsätzen auseinandersetzen.
Nach angeregter Diskussion entschieden die Teilnehmer an der Gründungsversammlung, die kommunalpolitischen Leitsätze mit einer kleinen Änderung mit 19:1 der Stimmen, anzunehmen.
Der Leitsatz „Wir wollen eine Verkehrsinfrastruktur, die alle Verkehrsarten gleichermaßen berücksichtigt“ wurde geändert in: „Wir wollen eine Verkehrsinfrastruktur, die alle Verkehrsarten berücksichtigt“
Weitere Anträge wurden nicht gestellt. - Schlussworte
Mit den Schlussworten des neuen Kreisvorsitzenden, verbunden mit dem besonderen Dank an Stefan Urbat vom Kreisverband Stuttgart und an alle, die zum Gelingen dieser Veranstaltung begetragen haben, endete die Veranstaltung um 17:50 Uhr.