BW:Kreisverband Calw-Freudenstadt/Bundestagswahl 2013/Plakatierungsgenehmigungen

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Inhaltsverzeichnis

Bundestagswahl 2013

Genehmigung für Wahlplakate

Angeschriebene Städte/Gemeinden Wahlkreis 280 (Calw Freudenstadt)

Bereich Calw

Beispiel

Anschrift:
Gemeinde Beispiel
Beispielstr. 5
72202 Beispiel

http://www.auamrhein.de/

E-Mail: beispiel.buelow@beispiel.de

Beantragte Wahlplakate: 10 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per E-Mail vom 11.03.2013

Sehr geehrter Herr Eisele,
Sie dürfen in unserer Gemeinde Wahlplakate aushängen. Wir bitten jedoch, die Plakate vor dem Wahllokal in der Rheinauhalle in der gesetzlich vorgeschriebenen Entfernung anzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Arnold Hertweck
Bürgermeisteramt
Au am Rhein
Tel. 07245-928511
Fax. 07245-928599


Bietigheim

Anschrift:
Gemeinde Bietigheim
Malscher Straße 22
76467 Bietigheim

E-Mail: Standesamt@Bietigheim.de

Beantragte Wahlplakate: 20 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per E-Mail vom 07.03.2013

Sehr geehrter Herr Eisele,
die Gemeinde Bietigheim wird wieder Plakatständerwände für die Wahlwerbung aufstellen. Aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses ist ausschließlich dort eine Wahlwerbung möglich.Ort und Zeitpunkt werden wir Ihnen zu gegebener Zeit mitteilen.
Freundliche Grüße aus Bietigheim
Hans Fick
Bauamtsleiter Gemeinde Bietigheim
Fon: 07245/80861
Mail: bauamt@bietigheim.de


Bischweier

Anschrift:
Gemeinde Bischweier
Bahnhofstraße 17
76476 Bischweier

E-Mail: ronald.pfefferle@bischweier.de

Beantragte Wahlplakate: 10 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per E-Mail vom 08.03.2013

Sehr geehrter Herr Eisele,
auf Ihre Anfrage teilen wir folgendes mit:
1. Die Aufhängung von max. 20 Plakaten innerhalb des Ortes ist gestattet.
2. Sofern eigene (größere) Stellwände der Parteien auf Gemeindegrundstücken außerhalb des Straßenkörpers aufgestellt werden sollen, sind die jeweiligen Größen der Plakate und die gewünschten Grundstücke von den Parteien zu benennen. Die Entscheidung über Vergabe der Grundstücke erfolgt nach dem Eingang der Anträge.
3. Gebühren werden keine erhoben.
4. Die Plakatierung wird 4 Wochen vor der Wahl gestattet. Die Plakate müssen spätestens eine Woche nach der Wahl abgehängt sein.
5. Die Plakatierung ist bei der Gemeinde schriftlich zu beantragen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stefan Braxmaier
Bürgermeisteramt Bischweier
Bahnhofstr. 17
76476 Bischweier
Tel.: 07222 / 943413
Fax.: 07222 / 943439


Durmersheim

Anschrift: Gemeinde Durmersheim
Rathausplatz 1
76448 Durmersheim

E-Mail: a.boboc@durmersheim.de

Beantragte Wahlplakate: 10 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat


Elchesheim-Illingen

Anschrift: Gemeinde Elchesheim-Illingen
Rathausplatz 8
76477 Elchesheim-Illingen

E-Mail: buergermeisteramt@elchesheim-illingen.de

Beantragte Wahlplakate: 20 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per Brief vom 12.03.2013

(Zusammenfassung des Briefes)
  • Gemeinde Elchesheim-Illingen stellt keine Plakatwände auf
  • Plakatierung frühestens 6 Monate vor Wahltag (-> 22.03.13)
  • An Masten der Straßenbeleuchtung oder kleinere Wahlständer auf öffentlichen Flächen, soweit Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt wird und keine Sichtbehinderung im Straßenverkehr entsteht.
  • Keine Plakate vor dem Zugang zum Wahllokal (Rathaus, Rahthausplatz 8)
  • Entfernung der Plakate spätestens 14 Tage nach der Wahl
Antwortschreiben als PDF


Forbach

Anschrift:
Gemeinde Forbach
Landstraße 27
76596 Forbach

E-Mail: buergerbuero@forbach.de

Beantragte Wahlplakate: 25 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per E-Mail vom 08.03.2013

Sehr geehrter Herr Eisele,
zu Ihrer Anfrage Platkatierung:
Format: max. DIN AO
Anzahl: max. 5 Stück
Zeitraum: max. 2 Wochen vor der Veranstaltung, unverzüglich, spätestens am zweiten Werktag nach der Veranstaltung wieder zu entfernen.
Die Plakate dürfen nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft aufgestellt werden. Der Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf durch die Plakate nicht beeinträchtigt oder behindert werden.
Beim Aufstellen von Plakaten auf Gehwegen ist ein Sicherheitsabstand von 0,30 m zur Fahrbahn einzuhalten. Der Gehweg muss in einer Breite von 1,00 m benutzbar bleiben.
Für diese Erlaubnis wird keine Gebühr erhoben.
Nach Ihrer Beantragung im September bei uns, erhalten Sie dann die Aufkleber.
Mit freundlichen Grüßen
S. Kischel
Bürgerbüro/Tourist-Info
Landstr. 27
76596 Forbach
Tel. 07228/3964
Fax 07228 /3980
e-mail touristinfo (ät) forbach.de

Antwort per E-Mail vom 18.03.13 auf Nachfrage bzgl. Termin und Anzahl Plakate

Sehr geehrter Herr Eisele,
hab mich jetzt nochmals mit unserem Wahlleiter Hr. Vogt in Verbindung gesetzt. Sie dürfen 6 Wochen vorher plakatieren, natürlich auch mehr wie 5 Stck.
Mit freundlichen Grüßen
S. Kischel


Gaggenau

Anschrift:
Stadt Gaggenau
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau

E-Mail: ordnungsamt@gaggenau.de

Beantragte Wahlplakate: 100 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per E-Mail vom 04.04.2013

Hallo, Herr Eisele,
Sie dürfen hiermit die Erlaubnis zur Aufstellung der genannten Anzahl von Wahlplakaten in unserem Stadtgebiet als erteilt betrachten.
Genehmigungsaufklebern hierzu bedarf es nicht. Aufstellungsbeginn (gilt auch für die Konkurrenz: ca. sechs Wochen vor dem Wahltermin am 22. September). Bitte danach baldmöglichst wieder abräumen und darauf achten, dass keine Behinderungen durch die angebrachten Plakate entstehen.
Die städt. Wahl-Anschlagtafeln werden von unserem Bauhof ebenfalls wieder montiert (Liste der Standorte ist beigefügt) und können von den Wahl-Teilnehmern dann ebenfalls partiell beklebt werden.
Die beiden von Ihnen genannten Flächen am Schwimmbad Ottenau bzw. der B 462-Abfahrt Gaggenau-Mitte sind nicht im Eigentum der Stadt Gaggenau. Zuständig ist in beiden Fällen das Straßenbauamt beim Landratsamt Rastatt. Sie müssten deshalb bei den Kollegen abklären, ob hier geworben werden darf.
Freundliche Grüße aus Gaggenau.
Rolf Anselm, -Bürger- u. Ordnungsamt-
Tel. 07225/962601
Auflistung der Plakatwände als PDF


Gernsbach

Anschrift:
Stadt Gernsbach
Igelbachstr. 11
76593 Gernsbach

E-Mail: harald.schaetzle@gernsbach.de

Beantragte Wahlplakate: 100 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per Briefanhang an Mail vom 27.03.2013

(Zusammenfassung des Briefs)
  • freiwillige Beschränkung auf 20-30 Plakate im ges. Stadtgebiet erwünscht
  • Plakatgröße max. DIN A1
  • üblichen Einschränkungen der Plakatierorte
  • plakatieren im Bereich Altstadt und Stadtbrücke verboten, ebenso die Aushangtafeln für Veranstaltungen
  • Stadt stellt wieder Plakatwände an den üblichen Stellen auf
  • Plakatierung frühestens 6 Wochen vor der Wahl, Rückholung zeitnah
  • Standort Eisweiher für Großplakat wird durch Liegenschaftsamt geprüft
Antwortschreiben als PDF


Iffezheim

Anschrift:
Gemeinde Iffezheim
Hauptstraße 54
76473 Iffezheim

E-Mail: juergen.pfeifer@iffezheim.de

Beantragte Wahlplakate: 10 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per Brief vom 13.03.2013

(Zusammenfassung des Briefs)
  • Genehmigung von maximal 8 Wahlplakaten
  • Plakatgröße max. DIN A1
  • üblichen Einschränkungen der Plakatierorte
  • nicht in der Nähe der Wahllokale - Festhalle (Hügelsheimer Str. 25), Rathaus (Hauptstraße 54) und Kindergarten (Kapellenstraße 15)
  • Plakatierung ab 11.08.13, Rückholung zeitnah.
Antwortschreiben als PDF


Kuppenheim

Anschrift:
Stadt Kuppenheim
Friedensplatz
76456 Kuppenheim

E-Mail: helmut.sauer@kuppenheim.de

Beantragte Wahlplakate: 20 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat


Loffenau

Anschrift:
Gemeinde Loffenau
Untere Dorfstr. 1
76597 Loffenau

E-Mail: gemeinde@loffenau.de

Beantragte Wahlplakate: 10 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort vom 07.03.2013

(Zusammenfassung des als E-Mail-Anlage geschickter PDF)
  • Gemeinde Loffenau stellt keine Plakatwände auf
  • Plakatgröße max. DIN A0
  • üblichen Einschränkungen der Plakatierorte
Antwortschreiben als PDF


Muggensturm

Anschrift:
Gemeinde Muggensturm
Hauptstraße 33-35
76461 Muggensturm

E-Mail: j.kopp@muggensturm.de

Beantragte Wahlplakate: 20 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat


Ötigheim

Anschrift:
Gemeinde Ötigheim
Schulstr. 3
76470 Ötigheim

E-Mail: Bernd.Kienle@oetigheim.de

Beantragte Wahlplakate: 20 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat


Rastatt

Anschrift:
Stadt Rastatt
Kaiserstraße 48 a
76437 Rastatt

E-Mail: ordnungsangelegenheiten@rastatt.de

Beantragte Wahlplakate: 100 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort vom 07.03.2013

Sehr geehrter Herr Eisele,
frühester Termin für das aufhängen und aufstellen der Wahlakte ist der 12. August 2013 (6 Wochen vor der Wahl).
Die erforderliche Erlaubnis mit den örtlichen Regelungen, sowie die Flächen für Großplakate lassen wir Ihnen zeitnah zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Linder

Antwort per Brief vom 26.03.2013

(Zusammenfassung des Briefs)
  • keine Gesonderte Genehmigung für normale Plakate bis max. DIN A1
  • üblichen Einschränkungen der Plakatierorte
  • keine Plakatierung in der Fußgängerzone
  • Stadt Rastatt stellt zusätzliche Plakatwände
  • Großplakate nur an aufgelisteten Plätzen.
Anschreiben zum Antwortschreiben als PDF
Antwortschreiben zu Plakaten als PDF
Antwortschreiben zu Großplakaten als PDF


Steinmauern

Anschrift:
Gemeinde Steinmauern
Hauptstraße 82
76479 Steinmauern

E-Mail: dreher(at)steinmauern.de

Beantragte Wahlplakate: 20 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat


Weisenbach

Anschrift:
Gemeinde Weisenbach
Hauptstrasse 3
76599 Weisenbach

E-Mail: w.woerner@weisenbach.de

Beantragte Wahlplakate: 20 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per Brief vom 28.03.2013

(Zusammenfassung des Briefs)
  • Vorschlag zur freiwilligen Selbstbeschränkung auf 8 Wahlplakate
  • üblichen Einschränkungen der Plakatierorte
  • max. A1
Antwortschreiben als PDF


Bereich Baden-Baden

Baden-Baden

Anschrift:
Stadt Baden-Baden
Briegelackerstraße 21
76532 Baden-Baden

E-Mail: fb.buergerdienste@baden-baden.de

Beantragte Wahlplakate: 100 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per E-Mail vom 08.04.2013

Sehr geehrter Herr Eisele,
Bezug nehmend auf Ihre Mail-Anfrage vom 06.03.2013 / 22.34 Uhr dürfen wir Ihnen wie folgt antworten:
Im Stadtkreis Baden-Baden werden zu den Wahlen von der Stadtverwaltung Baden-Baden insgesamt 52 Dreiecks-Wahlplakatständer und 9 Großflächen-Wahlplakatständer aufgestellt und den kandidierenden Parteien unentgeltlich zur Durchführung der Wahlwerbung mittels Plakate bis zu einer Maximal-Größe DIN A1 (Hochformat) zur Verfügung gestellt.
Eine darüber hinaus gehende Wahlwerbung (z.B. an Straßenlaternenmasten) ist im Stadtkreis Baden-Baden nicht gestattet!
Die Wahlplakatständer werden in der 34. Kw. aufgestellt, so dass eine Beklebung ab dem 26. August 2013 möglich sein wird.
Die Firma Nikolaus Spitzer / Ettlingen wird auch bei der Bundestagswahl 2013 als Dienstleister für die Wahlplakat-Klebung für die Parteien im Stadtkreis Baden-Baden tätig sein.
Hierbei spricht sich die Firma Spitzer auch mit den Parteien über die Wahlplakat-Positionierung auf den Wahlplakatständern ab, die die Wahlplakatständer selbst bekleben wollen. Somit wird sichergestellt, dass für die nach Wahlrecht gebotene Chancengleichheit der kandidierenden Parteien gesorgt ist.
Die Firma Spitzer ist wie folgt telefonisch erreichbar:
0172 / 512 83 25 (Frau Wiedemann - Fa. Spitzer) oder 07243 / 9390-0 / Homepage = http://www.nikolaus-spitzer.de.
Sollten weitere Plakatierungen (z.B. als Hinweis auf Wahlveranstaltungen) geplant sein, so bitten wir dies mit unserer für allgemeine Plakatierungen zuständigen Sachbearbeiterin Frau Schuh / Telefon 07221 / 93-1814 abzuklären.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
G e r h a r d H e r b r i c h
Stadtverwaltung Baden-Baden
Allgemeine Verwaltung - Katastrophenschutzbehörde - Statistik/Zensus - Wahlen
Fachgebiet Öffentliche Ordnung
Briegelackerstraße 21 * 76532 Baden-Baden
Tel. 07221/93-1823
Fax 07221/93-1858
gerhard.herbrich (ät) baden-baden.de bzw.
FB.Buergerdienste (ät) baden-baden.de
http://www.Baden-Baden.de

Antwort der Fa. Spitzer zu Beklebungsregeln vom 08.04.2013

Sehr geehrter Herr Eisele,
die endgültigen Aufstellstandorte bekommen Sie von Herrn Herbrich. Eine Liste aus den vergangenen Jahren kann ich Ihnen gerne übermitteln, hier kann ich aber keine Gewähr für die Einhaltung der Standorte übernehmen, diese differieren von Jahr zu Jahr, da es durch Baustellen, veränderte Bauten und Straßenführungen immer wieder die Notwendigkeit zur Modifikation gibt.
Da die Stadt Baden-Baden seit Jahrzehnten ein System hat, nachdem alle Wahlgruppierungen gleichberechtigt behandelt werden, benötigt es die Koordination zwischen den Teilnehmern der Wahl.
Wenn wir wissen, wie viele Parteien oder Gruppierungen an der Wahl partizipieren werden, verteilen wir die Flächen auf den Dreieckständern so, dass jede Partei mal oben, mal unten, mal in Fahrtrichtung, mal gegen die Fahrtrichtung, mal vorne und mal hinten erscheint. Außerdem sorgen wir dafür, dass nicht immer die gleichen Parteien zusammen geklebt werden (also beispielsweise nicht immer Piraten und Grüne auf der gleichen Seite). Der erste Ständer der Tour wird nach der Platzierung auf den Wahlzetteln geklebt, danach wird rolliert.
Auf den Großflächen werden die Plakate in der Reihenfolge der Platzierung auf den Wahlzetteln vorgenommen.
Bzgl. der Großflächen haben Sie die Mail von Herrn Herbrich, denke ich, richtig interpretiert (da mir die Mail nicht vorliegt muss ich hier aus der Erfahrung heraus sprechen).
Wir bieten die Klebung und Pflege der Wahlplakatständer für 4 Wochen zum Preis von 340,- € netto an. Da man allein fast 100 km fährt, wenn man alle Plakatständer nur einmal bedient, nehmen die meisten Parteien dieses Angebot an.
Wir würden uns freuen, wenn Sie ebenfalls davon gebrauch machten, unterstützen Sie aber auf Wunsch auch in Ihren Bemühungen, die Klebung selbst vorzunehmen. Wenn Sie weitere Unterstützung durch Material und/oder Plakatierungen im Umkreis von ca. 150 km rund um Mannheim benötigen, können Sie mich gerne ebenfalls ansprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolaus Spitzer
-------------------------------
Nikolaus Spitzer
Konzertservice
Pforzheimer Str. 202
Gewerbepark Albtal
76275 Ettlingen
Tel.: 07243/9390-0
Fax: 07243/9390-17
E-mail: nikolaus.spitzer (ät) nikolaus-spitzer.de


Bühl

Anschrift:
Stadt Bühl
Hauptstrasse 47
77815 Bühl

E-Mail: b.girrbach-frey.stadt@buehl.de

Beantragte Wahlplakate: 100 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per Brief vom 12.03.2013

(Zusammenfassung des Briefs)
  • Bühl stellt Plakatwände mit zwölf Felder à 92 x 67cm
  • Feld 1-5 an aktuell im BT vertretene Parteien
  • Weitere Felder in Reihenfolge des Eingangs -> Piraten bekommen Feld 6
  • Plakate nur in diesem Feld!
  • 4 Stellwände Kernstadt, 9 Stellwände Stadtteile
Antwortschreiben als PDF


Bühlertal

Anschrift:
Stadt Bühlertal
Hauptstrasse 137
77830 Bühlertal

E-Mail: frank.buehler@buehlertal.de

Beantragte Wahlplakate: 10 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort vom 07.03.2013

Sehr geehrter Herr Eisele,
bezugnehmen auf Ihre E-Mail vom 06.03.2013 möchten wir Ihnen mitteilen, dass in der Gemeinde Bühlertal voraussichtlich ab dem 12. August 2013 die Möglichkeit besteht an 3 Standorten zu plakatieren. Weitere Informationen teilen wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt mit.
Mit freundlichen Grüßen Gloria Rieger
Gemeinde Bühlertal
Einwohnermeldeamt / Wahlamt
Hauptstr. 131
77830 Bühlertal
Tel. 07223 7101-23
Fax. 07223 7101-51
gloria.rieger (ät) buehlertal.de
www.buehlertal.de


Hügelsheim

Anschrift:
Gemeinde Hügelsheim
Hauptstr. 34
76549 Hügelsheim

E-Mail: rathaus@huegelsheim.de

Beantragte Wahlplakate: 20 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort vom 08.03.2013

Sehr geehrter Herr Eisele,
zu Ihrer Anfrage bezüglich der Plakatierung im Vorfeld der Bundestagswahl am 22.09.2013 dürfen wir Ihnen mitteilen, dass in der Gemeinde Hügelsheim, für alle Parteien einheitlich, folgende Regelungen getroffen wurden:
1. Standorte
Die Plakatierung ist nur an den dafür vorgesehenen Wahlplakatstandorten zulässig, der entsprechende Plan ist als Anlage beigefügt.
2. Anzahl der Plakatwände
Es gibt in Hügelsheim sechs Wahlplakatstandorte mit je einer Vorder- und Rückseite.
3. Größe pro Partei und Wahlplakatwandseite
Pro Wahlplakatwandseite steht jeder Partei eine Fläche von DIN A1 zur Verfügung. Jede Tafelseite ist in Felder unterteilt. Bitte benutzen Sie nur ein Feld.
4. Beginn der Plakatierung
Der frühmöglichste Beginn für die Plakatierung ist der 01.08.2013.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Schäfer
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Stefanie Schäfer
Bürgermeisteramt Hügelsheim
Pass- und Meldeamt
Hauptstr. 34, 76549 Hügelsheim
Tel.: 07229/3044-23
Fax: 07229/3044-23
Email: schaefer.s (ät) huegelsheim.de
Standortplan der Plakatwände als PDF


Lichtenau

Anschrift:
Stadt Lichtenau
Hauptstr. 15
77839 Lichtenau

E-Mail: stadt@lichtenau-baden.de

Beantragte Wahlplakate: 20 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat


Ottersweier

Anschrift:
Gemeinde Ottersweier
Laufer Straße 18
77833 Ottersweier

E-Mail: gemeinde@ottersweier.de

Beantragte Wahlplakate: 20 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per E-Mail vom 18.03.2013

Sehr geehrter Herr Eisele,
vielen Dank für Ihren Antrag.
Die Gemeinde Ottersweier stellt grade die Plakatierung im Gemarkungsgebiet auf eine zentrale Plakatierung (ähnlich wie bei der Stadt Bühl) um.
Die Plakatierungsgenehmigung erteilen wir, sobald Einzelheiten über Standort und Anzahl der Plakatwände fest stehen.
Wir werden Ihnen rechtzeitig die Plakatierungsgenehmigung zukommen lassen und geben Ihnen daher vorerst nur diese Zwischennachricht.
Freundlich grüßt
Sebastian Seybold
Gemeinde Ottersweier
Hauptamt
Laufer Straße 18
77833 Ottersweier
Tel.: 07223/9860-21
Fax: 07223/9860-80
Mail: sebastian.seybold (ät) ottersweier.de


Rheinmünster

Anschrift:
Gemeinde Rheinmünster
Lindenbrunnenstraße 1
77836 Rheinmünster

E-Mail: gemeinde@rheinmuenster.de

Beantragte Wahlplakate: 25 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per Brief vom 19.03.2013

(Zusammenfassung des Briefs)
  • Einzelgenehmigung nicht erforderlich, keine Gebühren
  • Max. fünf Plakate je Ortsteil
  • üblichen Einschränkungen der Plakatierorte
  • Abbau in der Woche nach der Wahl
Antwortschreiben als PDF


Sinzheim

Anschrift:
Gemeinde Sinzheim
Am Marktplatz 1
76547 Sinzheim

E-Mail: gemeinde@sinzheim.de

Beantragte Wahlplakate: 10 Plakate + evtl. Plakatwände

angeschrieben am 06.03.2013 per Mail durch Murgpirat

Antwort per Brief vom 07.03.2013

(Zusammenfassung des Briefs)
  • Werbeanlagen....während der Dauer des Wahlkampfes nicht genehmigungs- bzw. anzeigenpflichtig
  • Plakatierung in angemessenem Umfang
  • üblichen Einschränkungen der Plakatierorte
  • Abbau baldmöglichst nach der Wahl
Antwortschreiben als PDF