BW:Kocher-Jagst-Piraten/Kreismitgliederversammlungen/01 März 2017
Inhaltsverzeichnis
Ort und Zeit
- Wann:
- Mittwoch, 01.03.2017
- Akkreditierung ab 19:00 Uhr
- Beginn 19:15 Uhr
- Wo:
- Beat Bowl Bowling-Center
- Wittauer Str. 1
- 74564 Crailsheim
Akkreditierung
Zur Akkreditierung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
Akkreditiert werden können alle Mitglieder des Kreisverbands Schwäbisch Hall, die mit den Beitragszahlungen nicht im Rückstand sind. Der Beitrag kann auch am Tag der Veranstaltung in bar entrichtet werden. Bei Überweisung des Beitrags nach dem 15.02.2017 bitte zur Sicherheit einen Zahlungsnachweis mitbringen.
Die Beitragszahlung vorzugsweise auf das zentrale Beitragskonto der Piratenpartei entrichten:
Empfänger: Piratenpartei Deutschland Kreditinstitut: Deutsche Skatbank Kontonummer: 4796586 Bankleitzahl: 83065408 IBAN: DE60 8306 5408 0004 7965 86 BIC: GENODEF1SLR Verwendungszweck: MB2017 + Mitgliedsnummer + Name
vorläufige Tagesordnung
Vorläufige Tagesordnung
- Begrüßung
- Wahl der Versammlungsämter
- Abstimmung über die Geschäftsordnung
- Abstimmung über die Tagesordnung
- Tätigkeitsbericht des Vorstandes
- Bericht der Rechnungsprüfung
- Entlastung des Vorstandes
- Satzungsänderungsanträge, Diskussion über Zukunft des
Kreisverbandes, Abstimmung über Auflösung des Kreisverbands - ggf. Neuwahl des Kreisvorstandes
- ggf. Wahl der Kassenprüfung
- ggf. Sonstige Anträge
- ggf. Anträge an den Vorstand
- Sonstiges
Satzungsänderungsanträge
Ladungsform
Der Parteitag möge beschließen den Art.12 (3) wie folgt zu ändern:
alt:
(3) Die Ladung gilt als rechtskräftig bewirkt, wenn sie form- und fristgerecht als
elektronisches Rundschreiben, soweit das Mitglied dem zugestimmt hat, an die jeweils
letzte bekannte E-Mail-Adresse der zu Ladenden abgesandt wurde; ist bei einem zu Ladenden
keine E-Mail-Adresse bekannt oder hat das Mitglied der elektronischen Einladung nicht
zugestimmt, dann gilt seine Ladung als bewirkt, wenn sie rechtzeitig in schriftlicher
Form per Post an ihn abgesandt wurde. Dem Ladenden bleibt es unbenommen, die Ladung und
ggf. ihre Anlagen auch anderweitig zu veröffentlichen.
neu:
(3) Die Ladung gilt als rechtskräftig bewirkt, wenn sie form- und fristgerecht als E-Mail
versendet und auf der Kreis- und/oder Landeshomepage veröffentlicht wurde.
Begründung:
Die Änderung der Art der Einladung wäre die Umsetzung der BPT und LPT
Beschlüsse auch auf KV Ebene. Dort wurde bereits beschlossen, dass zu
den jeweiligen Parteitagen nur noch per Mail und Veröffentlichung auf
der Homepage eingeladen wird. Aufstellungsversammlungen zu Wahlen sind
davon NICHT betroffen. Es geht hierbei ausschließlich um die
Kreisparteitage.
KPT
Der Parteitag möge beschließen den Art.12 (1) wie folgt zu ändern:
alt:
(1) Die Versammlung wird einberufen durch die Ladung aller stimmberechtigten Mitglieder;
sie muss mindestens enthalten: 1. Den Anlass der Einberufung 2. das kalendarische Datum 3.
den genauen Ort (postalische Adresse) 4. die genaue Uhrzeit der Akkreditierung, Beginn und
geplantes Ende der Versammlung 5. die vorläufige Tagesordnung 6. Angaben dazu, wo bereits
vorliegende Anträge in Textform aufzufinden und einzusehen sind 7. Namen und
Amtsbezeichnung des Ladenden. Die Ladung kann weitere sachdienliche Angaben enthalten.
neu:
(1) Die Versammlung wird einberufen durch die Ladung aller Mitglieder; sie muss mindestens
enthalten: 1. Den Anlass der Einberufung 2. das kalendarische Datum 3. den genauen Ort
(postalische Adresse) 4. die genaue Uhrzeit der Akkreditierung, Beginn und geplantes Ende
der Versammlung 5. die vorläufige Tagesordnung 6. Angaben dazu, wo bereits vorliegende
Anträge in Textform aufzufinden und einzusehen sind 7. Namen und Amtsbezeichnung des
Ladenden. Die Ladung kann weitere sachdienliche Angaben enthalten.
Begründung:
Ich halte die Beschränkung nur stimmberechtigte Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung
zu laden schlicht für nicht zulässig.