BW:Bezirksverband Karlsruhe/Bezirksparteitag/2010.2/Satzungsänderungsanträge
SÄA1: Mehr Flexibilität bei den Abständen zwischen ordentlichen Bezirksparteitagen
Antragsteller: Bernd Eckenfels
Status: Offiziell eingereicht (wird behandelt)
Antragstext: Der Bezirksparteitag möge beschließen die Maximalzeit die zwischen zwei Parteitagen des Bezirksverbands Karlsruhe vergehen darf in Abschnitt A §9b Absatz 2 der Bezirkssatzung mit sofortiger Wirkung neu zu regeln:
Alter Text:
(2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt spätestens 13 Monate nach dem Vorangegangenen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss.
Neue Fassung:
(2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt mindestens einmal im Kalenderjahr aber spätestens 18 Monate nach dem Vorangegangenen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss.
Begründung: Der Vorstand sollte mehr Spielraum haben bei der Planung von Bezirksparteitagen. Trotzdem sollte eine gewisse Regelmäßigkeit bei der die Parteibasis abstimmen kann erhalten bleiben.