BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Landesweite Regelung Polizeiverordnung
Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
- Titel: Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
- SortKey: HCBCA
- Status: Angenommen2010.2
- Ansprechpartner: s3sebastian
- Sub-AG: Soziales
- Ausarbeitung: erfolgt via Pad
- Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
Wir setzen uns für Versammlungsfreiheit und eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein. Wir lehnen Regelungen ab, die diese unnötig einschränken.
Deswegen stellen wir uns gegen Verbote, die den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen untersagen, ohne dass eine konkrete Gefährdung davon ausgeht.
Kurzfassung
Einige Städte und Gemeinden haben in ihren Polizeiverordnungen festgelegt, dass auf öffentlichen Flächen wie Plätzen, Straßen und (Geh-)Wegen nachhaltiger Alkoholgenuss oder das dortige Verweilen um alkoholische Getränke zu konsumieren ("Trinkgelage") verboten, und als Ortungswidrigkeiten zu ahnden sind. Dies schränkt die Bürger in den Grundrechten auf Freizügigkeit und im Versammlungsrecht stark ein.
Durch eine landesweite bindende Regelung, die ein Recht auf den Konsum von Alkohol und das friedliche Verweilen auch auf öffentlichen Flächen garantiert muss dieser Eingriff in die Rechte der Bürger verhindert werden.
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
Datum | Status | Begründung |
---|---|---|
[Datum] | In Arbeit | Erster Entwurf veröffentlicht |
2010-06-17 | Angenommen2010.2 | Beim LPT 2010.2 angenommen |