BW:Antragsportal/SÄA0027
<- Zurück zum Antragsportal
![]() |
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag BW 2025.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
![]() |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, sondern ein an den Landesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA0027 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Satzung |
Zusammenfassung des Antrags | Korrektur Amtszeit Landesschiedsgericht |
Datum der letzten Änderung | 06.03.2025 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKorrektur Amtszeit Landesschiedsgericht AntragstextDer Landesparteitag möge folgende Änderung des § 15 Landesschiedsgericht (3) beschließen:
(3) Die Richter werden auf zwei Jahre gewählt. Der Landesparteitag kann eine beliebige Anzahl von Nachrückenden wählen und die Reihenfolge des Nachrückens festlegen.
(3) Die Richter werden mindestens einmal in zwei Kalenderjahren, spätestens jedoch nach zwei Jahren neu gewählt. Der Landesparteitag kann eine beliebige Anzahl von Nachrückenden wählen und die Reihenfolge des Nachrückens festlegen. AntragsbegründungKorrektur der Amtszeit - Abweichung zwischen Amtszeit der Richter und des Landesvorstandes fiel bei Abstimmung über die Neufassung der Satzung am LPT2023.1 auf und soll hiermit korrigiert werden. Konkurrenzanträge |