BW:Antragsportal/SÄA0026
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Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag BW 2025.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, sondern ein an den Landesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA0026 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Satzung |
Zusammenfassung des Antrags | Angleichung Zusammensetzung Landesvorstand an Bundessatzung |
Datum der letzten Änderung | 23.03.2025 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAngleichung Zusammensetzung Landesvorstand an Bundessatzung AntragstextDer Landesparteitag möge folgende Änderung des § 13 Landesvorstand (2) beschließen: Alt: (2) Der Landesvorstand besteht aus mindestens drei Personen: dem Landesvorsitzenden dem Landesschatzmeister dem stellvertretenden Vorsitzenden Darüber hinaus können bis zu fünf weitere, gleichberechtigte stellvertretende Vorsitzende, sowie ein stellvertretender Landesschatzmeister gewählt werden. Der Landesparteitag kann zusätzlich zum Landesvorstand eine beliebige Anzahl von Nachrückenden wählen und die Reihenfolge des Nachrückens festlegen. Neu: (2) Der Landesvorstand besteht aus mindestens drei Personen: dem Landesvorsitzenden dem Landesschatzmeister dem stellvertretenden Vorsitzenden Darüber hinaus können ein stellvertretender Schatzmeister sowie bis zu fünf gleichberechtigte Beisitzer gewählt werden. Der Landesparteitag kann zusätzlich zum Landesvorstand eine beliebige Anzahl von Nachrückenden wählen und die Reihenfolge des Nachrückens festlegen. AntragsbegründungZiel ist es zum einen den direkten Stellvertreter des Landesvorsitzenden als Landesparteitag zu benennen/wählen, aber auch die Satzung nahe an der Bundessatzung zu halten. Alle weitere, nicht eindeutig benannte und somit direkt gewählte Mitglieder des Landesvorstandes werden als Beisitzer bezeichnet. Konkurrenzanträge |