BW:Antragsportal/SÄA0026

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


<- Zurück zum Antragsportal

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag BW 2025.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, sondern ein an den Landesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA0026
Einreichungsdatum
Antragsteller

Kuschy

Antragstyp Satzung
Zusammenfassung des Antrags Angleichung Zusammensetzung Landesvorstand an Bundessatzung
Datum der letzten Änderung 23.03.2025
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Angleichung Zusammensetzung Landesvorstand an Bundessatzung

Antragstext

Der Landesparteitag möge folgende Änderung des § 13 Landesvorstand (2) beschließen:

Alt: (2) Der Landesvorstand besteht aus mindestens drei Personen:

dem Landesvorsitzenden dem Landesschatzmeister dem stellvertretenden Vorsitzenden

Darüber hinaus können bis zu fünf weitere, gleichberechtigte stellvertretende Vorsitzende, sowie ein stellvertretender Landesschatzmeister gewählt werden.

Der Landesparteitag kann zusätzlich zum Landesvorstand eine beliebige Anzahl von Nachrückenden wählen und die Reihenfolge des Nachrückens festlegen.

Neu: (2) Der Landesvorstand besteht aus mindestens drei Personen:

dem Landesvorsitzenden dem Landesschatzmeister dem stellvertretenden Vorsitzenden

Darüber hinaus können ein stellvertretender Schatzmeister sowie bis zu fünf gleichberechtigte Beisitzer gewählt werden.

Der Landesparteitag kann zusätzlich zum Landesvorstand eine beliebige Anzahl von Nachrückenden wählen und die Reihenfolge des Nachrückens festlegen.

Antragsbegründung

Ziel ist es zum einen den direkten Stellvertreter des Landesvorsitzenden als Landesparteitag zu benennen/wählen, aber auch die Satzung nahe an der Bundessatzung zu halten. Alle weitere, nicht eindeutig benannte und somit direkt gewählte Mitglieder des Landesvorstandes werden als Beisitzer bezeichnet.

Konkurrenzanträge