BW:Antragsportal/SÄA0008
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Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag BW 2020.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, sondern ein an den Landesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA0008 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Satzung |
Zusammenfassung des Antrags | Nicht eingereichte Quartalsabgaben werden mit Strafen belegt. Bisher ist dieser Passus, der am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, nicht umgesetzt worden. Dieser Antrag beschäftigt sich mit dem Erhalt dieses Passus, oder der unmittelbaren Einforderung d |
Datum der letzten Änderung | 11.10.2020 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÄnderung der Finanzordnung: Strafen; oder ordentliche Umsetzung AntragstextDer Landesparteitag beschließt die Streichung folgendes Paragraphen Abschnitt B: Finanzordnung § 5 Buchungssystem / Gebühren alt: (1) Die Untergliederungen sind verplichtet ihre Buchungsunterlagen quartalsweise dem Landesverband zur Buchung vorzulegen. Die Übergabe erfolgt bis zum 30. Tag des Folgemonats eines Quartals. (2) Der Landesverband kann Gliederungen, die nach dem 30. Tag des Folgemonats eines Quartals die Unterlagen einreichen, eine Gebühr in Höhe von 50 Euro geltend machen. Bei einem weiteren Verzug von einem Monat erhöht sich die Gebühr von 50 Euro auf 150 Euro. (3) Bei einer Verzögerung von mehr als 2 Monaten nach der Abgabefrist (1) ist eine Ordnungsmaßnahme nach §6 (6) der Bundessatzung begründet. AntragsbegründungAktuell ist die Satzung zwar Eindeutig, wurde aber nicht von vorhergehenden Vorständen umgesetzt, sodass noch Strafen von über 2.000 € ausstehen. Im Falle einer Streichung wird ersatzlos auf 0 gesetzt, sollte der Antrag jedoch abgelehnt werden und die Handhabe gestützt, werden die ausstehende Betrag umgehend eingefordert Konkurrenzanträge |