BW:Antragsfabrik2013/Keine Annahme von Spenden von juristischen Personen

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Keine Annahme von Spenden juristischer PersonenSatzung

Pictogram voting wait blue.svg Dies war ein Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Tobi.

Er wurde am {{{Parteitag}}} {{{Entschieden}}}.


Antrag

Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Tobi
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §
Beantragte Änderungen

In der Satzung wird Abschnitt B der Satzung (Finanzordnung) um folgenden Paragraphen erweitert:

§2 Bestimmungen zur Annahme von Spenden juristischer Personen

Spenden von juristischen Personen an die Piratenpartei Deutschland Landesverband Baden-Württemberg sind nicht zulässig.

Begründung

Die PIRATEN sind als basisdemokratische Partei nur der internen Meinungs- und Willensbildung unterworfen. In der Vergangenheit haben sich die PIRATEN für die Schließung von Gesetzeslücken bezüglich potentieller Bestechung von Abgeordneten eingesetzt (Peitition §108e).

Um ein Zeichen zu setzen und sich nicht angreifbar zu machen, sollten die PIRATEN entsprechende Maßnahmen ergreifen. Mit dem kategorischen Ausschluss der Annahme von Spenden von juristischen Personen soll jede Einflussnahme von Unternehmen, Vereinen und sonstigen Verbänden auf den Landesverband Baden-Württemberg und seine Politik unterbunden werden.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Xenia
  2. HannesHD 01:56, 25. Mai 2011 (CEST) (Vor allem wegen der Signalwirkung und zur Prävention für uns selbst)
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Nati2010
  2. Posbi 12:13, 19. Mai 2011 (CEST)
  3. Monarch 15:19, 21. Mai 2011 (CEST)
  4. LarsP 10:50, 25. Mai 2011 (CEST)
  5. ...

Piraten, die voraussichtlich enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Es ist nicht ungewöhnlich, dass Firmengründer bzw. Geschäftsführer von Firmen als Privatperson spenden, auch an politische Parteien. Da ist eine Trennung von Privatperson und der Funktion als Geschäftsführer bzw. Eigentümer einer juristischen Person (Firma) i.d.R. nicht gegeben. Diesen Fall deckt der Antrag nicht ab. Wichtig ist vor allem, dass alle Spenden transparent sind. Tomtar
    • afaik ist diese Trennung sehr wohl gegeben. Jeder kann als private Person spenden, unabhängig davon, ob man eine Funktion in einer Firma o.ä. hat. Eine solche Spende kann man dann auch privat abrechnen und geltend machen, es taucht dann nur der Name der Privatperson auf. Die Spende einer juristischen Person, z.B. einer Firma, kann zwar durch den selben Menschen wie die Privatspende angestoßen werden, wird aber über die Firma abgerechnet und es taucht in der Quittung und Veröffentlichung nur der Name der Firma auf. HannesHD
      • Antwort zu 1.1
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  • Argument 2
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      • ...
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