BW:Antragsfabrik/Wahlprogramm/Reform des Rettungsdienstes

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Programmänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Smutje1982 (Diskussion).

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Reform des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg
Kurzbeschreibung: Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung

Programm


Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für LV-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann der Landesverband Baden-Württemberg.

Änderungsantrag Nr.
WP001
Beantragt von
Smutje1982 (Diskussion)
Programm

Landeswahlprogramm 2016

Schlagworte Pro
{{{Schlagworte Pro}}}
Schlagworte Contra
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Beantragte Änderungen

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, folgenden Programmpunkt in das Wahlprogramm aufzunehmen:

"Die Piratenpartei Baden-Württemberg sieht den Rettungsdienst als hoheitliche Aufgabe, die auschließlich dem Wohl und der Gesundheit der Menschen dienen soll. Ökonomische Aspekte sollen deshalb nicht mehr im Vordergrund stehen.

Finanzierung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg

Aufgrund der Unterfinanzierung des Rettungsdienstes herrscht derzeit ein akuter Mangel an Rettungsmitteln in den Landkreisen. Dies ist vor allem dadurch geschuldet, dass die Krankenkassen mitbestimmen können, wieviel ein Rettungseinsatz Kosten darf.

Derzeit stellen die Zeitvorgaben für den Rettungsdienst einen Kompromiss aus medizinischen Bedürfnissen und Wirtschaftlichkeit dar. Deshalb soll die Bedarfsplanung und Festlegung der Gebühren nicht mehr durch die Krankenkassen mitbestimmt werden, sondern ausschließlich unabhängigen Gutachtern sowie dem Landesministerium des Inneren obliegen. Die Mehrkosten sollen durch eine feste Gebühren- und Entgeltordnung des Innenministeriums gedeckelt werden.

Durch ehrenamtliche Organisationen betriebene Rettungs- und Krankenwagen, welche nicht dem Regelrettungsdienst zugeordnet sind, sollen künftig ebenfalls anhand der Gebühren- und Entgeltordnung abgerechnet werden können.

Hilfsfrist

Wir setzen uns dafür ein, dass bei mindestens 95 % der Notfalleinsätze ein Rettungswagen innerhalb von 8 bis 10 Minuten nach Annahme des Notrufs am Notfallort eintrifft. Ein Notarzt soll nach spätestens 10 bis 12 Minuten vor Ort sein. Bisher liegt diese Vorgabe bei 15 Minuten, was in vielen Kreisen zudem nicht erreicht wird.

Dies soll vor allem durch das Einrichten von zusätzlichen Rettungswachen und weiteren Notarztstandorten geschehen. Auf bereits bestehenden Rettungswachen sollen Fahrzeuge länger besetzt und das Personal in den Wachen und Leitstellen aufgestockt werden."

Begründung

Aufgrund der Unterfinanzierung des Rettungsdienstes im Land herrscht derzeit ein akuter Mangel an Rettungsmitteln in den Landkreisen. Dies ist vor allem dadurch geschuldet, dass die Krankenkassen mitbestimmen können, wieviel ein Rettungseinsatz Kosten darf. Derzeit besagt das Rettungsdienstgesetz, dass in 95% der Notfalleinsätze ein Rettungsmittel innerhalb von 15 Minuten nach Annahme des Notrufes vor Ort sein muss, was in vielen Kreisen nicht erreicht wird. Dieses Problem kann aktuell nur durch eine grundlegende Reform gelöst werden.

  • Derzeit legen Krankenkassen mit fest, wie teuer der Einsatz sein darf. in den meisten anderen Bundesländern berechnen die jeweiligen Innenministerien zusammen mit Gutachter fest, was der Einsatz effektiv kostet und legen somit die Gebührenordnung fest (Vgl: Krankentransport BW 29,92 € HH 74,10 €)
  • Neue Rettungswagenstandorte in ländlichen Bereichen, damit ein Zeitvorteil durch kürzere Wege entstehen kann.
  • Aktuell können durch ehrenamtliche Organisationen betriebene Rettungs- und Krankenwagen nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden, weshalb diese ausschließlich durch Spenden finanziert werden müssen.
  • Die entstehenden Mehrkosten können gut durch die dringend benötigte Gebührenordnung des Innenministeriums aufgefangen werden.




Diskussion

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