BW:Antragsfabrik/Wahlprogramm/Inklusionsbeauftragter

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Programmänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Michael Freche, Julian Beier, Volker Dyken.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Inklusionsbeauftragter


Programm


Antrag

Programmanträge an den Landesparteitag sollten für LV-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann der Landesverband Baden-Württemberg.

Änderungsantrag Nr.
PÄA015
Beantragt von
Michael Freche, Julian Beier, Volker Dyken
Programm

Landeswahlprogramm

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

PÄA015 (Schule und Bildung) Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Landtagswahlprogramm aufzunehmen

Die Piratenpartei Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich die Abschaffung der Sonderschulpflicht durch die Landesregierung. Wir halten aber diesen Schritt für nicht zu Ende gedacht. Neben der freien Schulwahl für alle Menschen fordern wir die Verpflichtung von Schulen, Inklusion tatsächlich zu verwirklichen, und eine Zusammenlegung der Entscheidungskompetenzen für Inklusion ermöglichende Maßnahmen.

Wir wollen ein Inklusionshilfrecht sowie in jedem Landkreis eine Inklusionsbeauftragung schaffen. Die beauftragte Person soll zum Beispiel für Anträge auf Assistenz, aber auch für alle anderen die schulische Ausbildung des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen betreffenden Anträge zuständig sein.

Da die Zuständigkeiten auch durch Bundesgesetze geregelt werden, wird die Piratenpartei entsprechende Bundesratsinitiativen starten. Dazu zählt auch, die Rechtsprechung in Fragen des Inklusionshilferechts bei den Sozialgerichten anzusiedeln und eine Verfahrensfrist von 3 Monaten für Inklusionshilfeklagen einzuführen.

Wir wollen eine verpflichtende Fortbildung der Lehrkräfte in Inklusiionsfragen einführen und einen jährlichen Inklusionsbericht der Landesregierung gesetzlich verankern.





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