BW:Antragsfabrik/Wahlprogramm/Gleichstellung SEG
Dies ist ein eingereichter Programmänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Smutje1982 (Diskussion). Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
Titel: Gleichstellung ehrenamtlicher Helfer der Hilfsorganisationen
Kurzbeschreibung: Rechtliche Gleichstellung von Helfern der Hilfsorganisationen mit denen der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerkes
Programm
Antrag
Programmanträge an den Landesparteitag sollten für LV-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann der Landesverband Baden-Württemberg.
- Änderungsantrag Nr.
- WP002
- Beantragt von
- Smutje1982 (Diskussion)
- Programm
Landeswahlprogramm
- Schlagworte Pro
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Nach §15 des Landesfeuerwehrgesetzes werden Ehrenamtliche Feuerwehrleute für Einsätze unter Lohnfortzahlung freigestellt. Dies gilt im gleichen Maße für das Technische Hilfswerk (gemäß § 3 THW-Helferrechtsgesetz) und den Katastrophenschutz. In Schadensfällen, in denen der reguläre Rettungsdienst nicht die komplette Versorgung abdecken kann, wie z. B. bei Busunfällen mit vielen Verletzten, Großbränden oder Bahnunfällen helfen die Schnelleinsatzgruppen (SEG) der Hilfsorganisationen aus. Zu den Aufgaben einer SEG gehört unter anderem die Versorgung von Verletzten oder die Betreuung von Betroffenen sowie die Verpflegung von Einsatzkräften. Auch wenn die Schnelleinsatzgruppen einen wichtigen Teil zum Einsatzgeschehen beitragen, gibt es - im Gegensatz zu Feuerwehr, THW und Katastrophenschutz - keine gesetzliche Regelung, die die ehrenamtlichen Helfer für den Einsatz von der Arbeit unter Lohnfortzahlung freistellt.
Die Piratenpartei Baden-Württemberg setzt sich deshalb für die gesetzliche Gleichstellung von ehrenamtlichen Helfern der Schnelleinsatzgruppen mit den Helfern des THW und der Feuerwehr ein.
- Begründung
Da die ehrenamtlichen Helfer in ihren Einsätzen einen wichtigen Beitrag leisten, soll diese Regelung ergänzt werden.
Diskussion
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