BW:Antragsfabrik/Wahlprogramm/Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Programmänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von NHense.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Reform des ÖR
Kurzbeschreibung: Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk reformieren und stärken.

Programm


Antrag

Änderungsantrag Nr.
WP001
Beantragt von
NHense
Programm

Land

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Antrag anzunehmen und in das Landesprogramm nach "Teilnahme am kulturellen Leben für alle" unter dem Titel "Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk" einzufügen. Die Absätze "Rundfunkgebühreneinzug reformieren – GEZ abschaffen", "Dauerhafte Verfügbarkeit eigenfinanzierter Beiträge", "Unabhängigkeit", "Qualität statt Quotenfixierung" sowie "Freie Lizenzen für Inhalte" werden gestrichen:

Wir möchten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten und stärken. Eine funktionierende Demokratie braucht einen lebendigen Diskurs über Politik und Gesellschaft. Dieser findet nicht zuletzt über die Medien statt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bildet hier eine wichtige unabhängige Ergänzung und oft auch ein notwendiges Gegengewicht zu den privaten Medien.

Reform der Rundfunkfinanzierung

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten benötigen eine solide finanzielle Basis, um ihren Grundversorgungsauftrag erfüllen zu können. Dafür gibt es ab 2013 eine Haushaltspauschale und Betriebsstättenabgabe, die über die GEZ eingetrieben wird. Wir lehnen diese Pauschale pro Haushalt ab, weil zur Bestimmung der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Haushalt die persönlichen Verhältnisse aller beteiligten Personen offenbart werden müssen. Da unabhängiger Journalismus und ungehinderter Zugang zu Kultur, Bildung und Wissen der gesamten Gesellschaft und nicht nur den direkten Nutznießern zugute kommen, möchten wir eine individuelle Pauschale für jede volljährige Person einführen. Betroffene der Befreiungs- und Ermäßigungsgründe im 15. RAEStV, wie BAföG-Empfänger, ALG-II-Empfänger, oder Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, sollen auch von der personenabhängigen Abgabe befreit sein. Die Ermäßigung von Seh- und Hörbehinderten soll wieder, wie bis Ende 2012 üblich, durch eine vollständige Befreiung ersetzt werden. Wenn ohnehin jede natürliche Person durch ihre persönliche Abgabe an der Finanzierung teilnimmt, ist auch eine Betriebsstätten- oder KFZ-Abgabe nicht mehr zu rechtfertigen. Diese sollen ebenfalls entfallen. Den Einzug der allgemeinen Abgabe soll in Zukunft das Finanzamt übernehmen und damit die GEZ vollständig ersetzen. Eine Weitergabe von Einwohnermeldedaten an die GEZ, sowie Kontrollen von Wohnungen oder Betrieben entfallen dadurch ebenfalls.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk bezieht seine Legitimität aus seiner Unabhängigkeit. Diese kann nur gewährleistet werden, wenn eine unabhängige Finanzierung sichergestellt ist. Eine Finanzierung durch staatlich kontrollierte Steuern kommt also nicht in Frage, da die finanziellen Möglichkeiten sonst direkt der politischen Einflussnahme unterliegen. Die Unabhängigkeit muss allerdings auch vor wirtschaftlichen Interessen bewahrt werden. Auf eine Finanzierung über Werbeeinnahmen oder Sponsoring soll daher generell verzichtet werden.

Bereitstellung von öffentlich-rechtlichen Inhalten

Um die Grundversorgung sicherzustellen, produzieren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von ihren Gebühren eigene Inhalte. Wir möchten diese Werke der Gesellschaft zur freien Benutzung, Veränderung und Weitergabe zur Verfügung stellen. Dafür sollen alle Eigenproduktionen und alle überwiegend durch Rundfunkgebühren finanzierten Inhalte unter freie Lizenzen gestellt werden, die auch eine kommerzielle Weiterverwertung ausdrücklich erlauben. Um die Weiterverwertung zu erleichtern, setzen wir uns dafür ein, dass auch die Rohdaten von öffentlich finanzierten Werken frei zur Verfügung gestellt werden.

Wir sprechen uns gegen das sogenannte "Depublizieren" von Internetinhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus. Unter Verwendung von Gebührengeldern produzierte Inhalte müssen den Gebührenzahlern zeitlich unbegrenzt im Internet zur Verfügung gestellt werden können. Die Piratenpartei Baden-Württemberg setzt sich daher dafür ein, dass der entsprechende Passus aus dem Rundfunkstaatsvertrag wieder gestrichen wird und wird keinem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen, in dem dieser Passus immer noch enthalten ist.

Die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen der gesamten Gesellschaft zugute kommen, auch Menschen mit eingeschränkter Seh- oder Hörfähigkeit. Um das zu erreichen soll die Untertitelung des Fernsehprogramms stark ausgebaut werden. Wo immer möglich soll eine 1:1 Untertitelung zur Verfügung gestellt werden, ansonsten mindestens sinngemäße Untertitel. Das Angebot an Gebärdensprachendolmetschern und Audiodiskreption soll stark ausgebaut werden.

Die Webseiten der Sendeanstalten müssen ebenfalls barrierefrei nutzbar sein und zum Beispiel mit technischen Hilfsmitteln für Blinde lesbar sein. Die Hilfsmittel wie Untertitel und Audiodiskreptionen müssen auch in den Mediatheken und sonstigen Publikationskanälen durchgängig zur Verfügung stehen.

Inhaltliches Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe die Grundversorgung mit dem ganzen Spektrum von Fernseh- und Hörfunksendungen sicherzustellen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei lokalen Programmen und Spartensendungen oder -kanälen zu, die in kommerziellen Angeboten keinen Raum finden. Die Piratenpartei Baden-Württemberg möchte die Vielfalt des Programms durch den Erhalt digitaler Spartenkanäle und ähnlicher Angebote sicherstellen. Dort könne auch neue Programmideen erprobt werden.

Die Sendungen des öffentlich-rechtlichen TV-Programms können inzwischen unabhängig vom Medium Fernsehen konsumiert werden. Die digitale Bereitstellung von Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermöglicht ihre Verbreitung und ihren Konsum auch über das Internet und neuartige Empfangsgeräte. Die bisherige Messung der Fernseheinschaltquoten gibt daher weder die tatsächliche Reichweite noch den Erfolg der produzierten Sendungen zutreffend wieder. Bei der Selektion und Produktion von Sendungen müssen objektive Qualitätskriterien herangezogen werden, die dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllt. Die gemessene Einschaltquote der TV-Konsumenten als alleiniges Kriterium lehnen wir ab.

Zum Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört auch das Sicherstellen von Meinungsvielfalt im politischen Diskurs in der Gesellschaft. Durch seine Programme soll es jedem ermöglicht werden sich unabhängig über alle relevanten Vorgänge in der Gesellschaft zu informieren. Da diese Vorgänge immer häufiger die gesamteuropäische Gesellschaft oder europäische Institutionen betrifft, möchte die Piratenpartei Baden-Württemberg die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verstärkt dazu nutzen eine gemeinsame europäische Öffentlichkeit herzustellen. Zu diesem Zweck sollen politische Vorgänge in den verschiedenen Institutionen der EU, europaweite politische Themen und überregional relevante Debatten innerhalb der verschiedenen europäischen Länder einen deutlich größeren Raum in Programmgestaltung bekommen.

Aufbau der öffentlich-rechtlichen Runfunkanstalten

Wir setzen uns für eine Anpassung der Zusammensetzung des Rundfunkrats des Südwestrundfunks an die heutigen gesellschaftlichen Verhältnisse ein. Wir begrüßen daher, dass es inzwischen eine Vertretung der muslimischen Verbände sowie eine Vertretung von Menschen mit Behinderungen im Rundfunkrat gibt. Darüber hinaus wollen wir jedoch über eine entsprechende Änderung des SWR-Staatsvertrages zusätzlich zu den bisherigen, mindestens folgende Organisationen zur Entsendung von Vertretern berechtigen:

  • eine säkulare, weltanschauliche Vereinigung
  • eine Organisation der Lesbisch/Schwul/Bi/Trans-Bewegung
  • eine Interessensvertretung der Internetbenutzer

Außerdem wollen wir, dass die Evangelische und Katholische Kirche jeweils nur ein Mitglied in den Rundfunkrat entsenden.

Der Intendant spielt als Leiter des SWR die wichtigste Rolle in der Exekutive der Rundfunkanstalt. Deswegen ist bei der Besetzung dieses Postens besonders auf Staatsferne achtzugeben. Zur Zeit wird der Intendant vom Verwaltungsrat vorgeschlagen, der diesen auch in seiner Amtsführung überwachen soll. Der Rundfunkrat ist als pluralistisches Gremium allerdings besser geeignet einen tauglichen und politisch neutralen Intendanten zu finden. Zu diesem Zweck soll der Rundfunkrat eine Findungskommission einrichten, die in einem ergebnisoffenen Verfahren geeignete Kandidaten findet und dann dem Rundfunkrat zur Wahl vorschlägt.

Um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu fördern sollen diese in Zukunft eine größere Rolle beim Personal der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten spielen. Wir möchten erreichen, dass Menschen mit Behinderungen in den Produktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für die Zuschauer sichtbarer werden und so zu einem normalen und selbstverständlich akzeptierten Teil des öffentlichen Selbstverständnisses werden.

Reform des ZDF

Der oberste Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist seine Unabhängigkeit und Staatsferne. Seine inhaltliche Ausgestaltung wird von Vertretern vieler verschiedener gesellschaftlicher Gruppen bestimmt, nicht jedoch direkt von der Politik. Beim ZDF kann davon in der Praxis aber leider keine Rede sein. Im 77-köpfigen Fernsehrat befinden sich allein 19 Vertreter verschiedener Regierungen, sowie weitere 12 Vertreter der Parteien. Dazu kommen Vertreter verschiedener Kammern und Kommunalpolitiker. Aber auch unter den anderen Ratsmitgliedern, die eigentlich die zivilgesellschaftlichen Gruppen vertreten sollen, finden sich zahlreiche Parteimitglieder. Insgesamt stammt weit mehr als die Hälfte des ZDF-Fernsehrats aus der Politik oder dem direkten Umfeld davon.

Wir werden uns dafür einsetzen den politischen Einfluss auf das ZDF drastisch zu reduzieren. Regierungsvertreter haben im ZDF-Fernsehrat generell nichts zu suchen und auch die Praxis der Berufung der Vertreter der meisten Gruppen durch die Ministerpräsidenten muss beendet werden. Stattdessen ist jede vertretungsberechtigte Organisation im ZDF-Staatsvertrag konkret zu benennen und jeder davon das Recht einzuräumen ihre Vertreter selbst und unabhängig bestimmen zu können.

Die Entsendung von Regierungsvertretern in den Verwaltungsrat des ZDF ist ebenso abzulehnen. Durch den hohen Anteil an Regierungsvertretern im Verwaltungsrat und die durch den stark parteilastigen Fernsehrat gewählten Personen, kam es leider immer wieder zu politisch motivierten Eingriffen in die Arbeit des Intendanten oder, wie im Fall Brender, des Chefredakteurs und damit mittelbar ins Programm des ZDF. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Verwaltungsrat komplett vom neu formierten, staatsunabhängigen Fernsehrat gewählt wird.

Bei den Sitzungen des ZDF-Fernsehrats sind bisher nur die Haushaltsberatungen öffentlich. Eine weitere Öffentlichkeit der Sitzungen muss erst vom Fernsehrat beschlossen werden. Um die Arbeit des Fernsehrats und seiner Mitglieder besser beurteilen zu können, möchten wir dies ändern. Die Sitzungen sollen nur noch dann geschlossen sein, wenn dies explizit beschlossen wird, weil begründete Ausnahmefälle vorliegen. Ansonsten wollen wir grundsätzlich öffentliche Sitzungen, die für einen besseren Zugang live im Internet gestreamt und auch nachträglich in der Mediathek des ZDF vorgehalten werden.

Begründung

Geht aus dem Antragstext hervor.




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