BW:Antragsfabrik/Sonstige Anträge/Videoueberwachung Anzeigepflichtig

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter (sonstiger) Antrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Felix Baumann.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Anzeigepflichtige Videoueberwachung
Kurzbeschreibung: Betrieb von Videoueberwachung soll Anzeigepflichtig werden

Sonstiges


Antrag

Sonstiger Antrag Nr.
X004
Beantragt von
Felix Baumann
Titel 
Anzeigepflichtige Videoueberwachung
Antrag

Videoueberwachung Datenbank (Anzeige und Veroeffentlichungspflicht privater und staatlicher Videoueberwachungsmaßnahmen)

Die Piratenpartei moege beschliessen, sich gegen eine ausufernde Nutzung von Videoueberwachungssystemen zu positionieren. Um den aktuellen Stand der Verbreitung derartiger Ueberwachungssysteme abschaetzen zu koennen, ist es notwendig, das der Einsatz von (Video-)Ueberwachungssystem angezeigt wird. Die Piratenpartei moege deshalb beschliessen, das der Einsatz von Videoueberwachungssystemen auf oeffentlichen Flaechen und in von fuer den Kundenverkehr zugaenglichen Privaten Flaechen beim Landesdatenschutzzentrum angezeigt werden muss, welches diese Anzeigen anschliessend den Buergern bereitzustellen hat. Diese Regelung soll sowohl privat betriebene wie auch von oeffentlicher Hand betriebene Videoueberwachungssysteme betreffen. Eine Anzeige eines solchen Einsatzes muss erklaert und begruendet werden. Die Einhaltung des Datenschutzes durch die Betreiber solcher Systeme soll von Buergern mit-ueberblickt werden koennen, zumindest sollen Sie eine Klagemoeglichkeit gegenueber Betreibern erhalten.

Begründung

Dieser Antrag entspricht unseren Kernkompetenzen und zielt insbesondere auf die Erhoehung der Transparenz der Verwaltung ab. Durch die Anzeige und Veroeffentlichung von Videoueberwachungsmassnahmen kann ueberhaupt erst das Ausmass oeffentlicher und privater Ueberwachung im oeffentlichen Raum ersichtlich gemacht werden. Eine Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten hat ergeben, dass der Betrieb solcher Ueberwachungsmassnahmen bislang nicht anzeigepflichtig ist und der Landesdatenschutz deshalb nicht einmal eine Aussage zur Anzahl und den Gruenden von Ueberwachungssystemen machen kann.



Diskussion

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  • Argument 1: Sichtbarmachung des Ausmass der Ueberwachung
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    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2: Betreiber machen sich Gedanken zum Einsatz von Videoueberwachungssytemen
    • ...
      • ...
    • ...
  • Gegenargument 1: Weiterer Ausbau von Vorschriften und Regelungen
    • Antwort zu Gegenargument 1
  • Gegenargument 2: Erhoehte Kosten fuer Verwaltung und Betreiber von Videoueberwachungssystemen