BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Onlineabstimmung Teil 4 - Abschnitt D §6.3

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von DaK1lla.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Onlineabstimmung Teil 4 - Abschnitt D §6.3
Kurzbeschreibung: Ein weiteres Modul für die Onlineabstimmung mit der Möglichkeit zur Abstimmung parallel zum Landesparteitag

Satzung


Antrag

Änderungsantrag Nr.
SÄA011
Beantragt von
DaK1lla
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / Abschnitt D §6.3
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, dass im Abschnitt D in der Landessatzung folgender §6.3 hinzugefügt wird. Der Antrag steht nur zur Abstimmung, wenn SÄA009 & mindestens teilweise SÄA010 angenommen wird:

§ 6.3 Abstimmung parallel zum Landesparteitag

(1) Wenn auf einem Landesparteitag mindestens ein Mitglied über die Onlineabstimmung an Abstimmungen teilnimmt, werden zur Abstimmung kommende Anträge entweder geheim abgestimmt oder ausgezählt.

(2) Hat ein Mitglied seinen Beitrag bis zum Landesparteitag nicht bezahlt, so kann dieses nicht an der Abstimmung parallel zum Landesparteitag teilnehmen.

(3) Bei offen abgestimmten, ausgezählten Anträgen wird das Ergebnis der Onlineabstimmung zum Ergebnis der anwesenden Mitglieder hinzugezählt. In diesem Fall entfällt die Diskussion und das einfrieren im Online-System. Die Dauer der Onlineabstimmung entspricht der Dauer der Auszählung im Saal.

(4) Durch technische und organisatorische Maßnahmen wird versucht, eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern. Der Versuch, über die ausgezählte Abgabe einer Stimme hinaus eine zusätzliche Stimme in der Onlineabstimmung abzugeben, ist eine schwere Störung der Ordnung der Partei.

(5) Wird ein Antrag auf dem Landesparteitag geheim abgestimmt, so ist eine Teilnahme über die Onlineabstimmung parallel zum Landesparteitag nicht möglich und wird nicht durchgeführt.

Begründung

Da der SÄA009, der SÄA010, der Sonst. Antrag X004 und der SÄA011 zusammenhängen habe ich eine Erklärung und Begründung zusammengefasst:

Antrag “Onlineabstimmung” – Die Erklärung dazu Teil 1
Antrag “Onlineabstimmung” – Die Erklärung dazu Teil 2


Diskussion

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