BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Mehr Bürokratie durch Prämien

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Viktor Hoffmann, Nikolai Kliewer.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: Neuregelung der Gebühren
Kurzbeschreibung: Genaue Definition von Gebühren sowie Abgabetermine für die Buchungsunterlagen. Streichung von Prämien, da sie keinen Nutzen bringen, sondern nur Bürokratie erzeugen und Mehraufwand für den Landesverband.

Satzung


Antrag

Änderungsantrag Nr.
SÄA08
Beantragt von
Viktor Hoffmann, Nikolai Kliewer
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §5 im Abschnitt B Finanzordnung
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen, den §5 im Abschnitt B Finanzordnung der Satzung wie folgt zu ändern:

§5 Buchungssystem / Gebühren

(1) Die Untergliederungen sind verplichtet ihre Buchungsunterlagen quartalsweise dem Landesverband zur Buchung vorzulegen. Die Übergabe erfolgt bis zum 30. Tag des Folgemonats eines Quartals.

(2) Der Landesverband kann Gliederungen, die nach dem 30. Tag des Folgemonats eines Quartals die Unterlagen einreichen, eine Gebühr in Höhe von 50 Euro geltend machen. Bei einem weiteren Verzug von einem Monat erhöht sich die Gebühr von 50 Euro auf 150 Euro.

(3) Bei einer Verzögerung von mehr als 2 Monaten nach der Abgabefrist (1) ist eine Ordnungsmaßnahme nach §6 (6) der Bundessatzung begründet.

Gültig ab 01.01.2017.

Begründung

Die jetzige Regelung mit dem Belohnungssystem ist bürokratisch und nicht nützlich, da Gliederungen der Anreiz gegeben wird möglichst schnell die Unterlagen abzugeben statt ordentlich, was zur Mehrarbeit für den Landesverband führt.

Eine quartalsweise Kassenprüfung einer Gliederung ist nicht erforderlich und hat keinen Nutzen für das Buchen der Belege, der Absatz §5 (2) wurde deshalb gestrichen. Die Kassenprüfung sollte einmal im Jahr stattfinden und sich mehr mit den Fragen beschäftigen, gibt es für die Ausgaben Belege und liegen dafür Vorstandsbeschlüsse vor oder nicht, Vorstand entlasten oder nicht.

Die neue Regelung ist einfach und klar formuliert, unbürokratischer und für jeden Schatzmeister verständlich. Sie vergrößert den finanziellen Spielraum für den Landesverband und seine Gliederungen, da Gebühren jetzt genau definiert sind, Bildung von Rückstellungen ist nicht mehr notwendig.


Diskussion

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