BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/BEO verweis

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von s3sebastian.

Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel: BEO mit Verweis auf Bundessatzung
Kurzbeschreibung: BEO mit Verweis auf Bundessatzung

Satzung


Antrag

Änderungsantrag Nr.
5
Beantragt von
s3sebastian
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / Neuer Abschnitt
Beantragte Änderungen

Dieser Antrag ist konkurrierend zu BEO in Satzung schreiben.


Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Abschnitt unter der Bezeichnung "Basisentscheid und Basisbefragung" in die Landessatzung einzufügen:

Der Landesverband führt den Basisentscheid gemäß §16 - "Basisentscheid und Basisbefragung" der Bundessatzung durch. Die Bestimmungen der Bundessatzung sind hierbei sinngemäß auf den Landesverband Baden-Württemberg anzuwenden. Es gilt jeweils die aktuelle Entscheidsordnung, wie sie vom Bundesparteitag beschlossen wurde. Auch die Bestimmungen der Entscheidsordnung sind auf den Landesverband Baden-Württemberg sinngemäß anzuwenden.

Begründung

Die vor zwei Jahren auf dem LPT beschlossene SMV wurde nicht umgesetzt. Derzeit gibt es auch keine wirklichen Anstrengungen dies nun zu tun, woran sich vermutlich auch nichts ändern wird, da die Aktivität im Landesverband zuletzt nur zurückging. Es wäre daher sinnvoll, sich an eine existierende Lösung anzuschließen, wie z.B. den Basisentscheid der Bundespartei, um den Umsetzungsaufwand minimal zu halten. Auf dem BPT16.1 wurde für diesen einen neue Entscheidsordnung beschlossen. Auf dem BPT wurde auch verkündet, dass bisherige juristische Schwierigkeiten nun ausgeräumt werden konnten. Der Basisentscheid könnte entweder zusätzlich zur SMV in die Satzung geschrieben werden oder diese ersetzen (da nicht auszugehen ist, dass diese umgesetzt wird, und nur unnötig die Satzung aufbläht). Es werden hier zwei Varianten vorgeschlagen: Entweder wie andere Landesverbände (z.B. Bayern) selbst den Basisentscheid in die Satzung zu schreiben, oder nur auf die Bundessatzung und die Entscheidsordnung des Bundes zu verweisen, damit diese sinngemäß für Abstimmungen im Landesverband genutzt werden können.

Eine funktionierende Abstimmungsmöglichkeit zwischen den Parteitagen zu haben wäre wünschenswert, um die programmatische Arbeit zu intensivieren, Mitglieder stärker einzubinden und so hoffentlich auch wieder stärker zu motivieren.


Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • Diese Art der Aufnahme des Basisentscheids ist einer expliziten Regelung meiner Meinung nach eindeutig vorzuziehen. [Spock]
    • Zum einen werden Fehler, Verbeserungen etc automatisch auf alle teilnehmenden LV übertragen, was bei einer so jungen REgelung durchaus vorkommen dürfte. Dies hat insbesondere technische Vorteile, da dann nicht separat untersucht weden muss, ob die auf Bundesebene eingesetzte Software auch mit den REgelungen in der Landessatzung übereinstimmt.
    • Niemand muss sich mit Unterschieden auseinander setzen.
    • Die Satzung bleibt schlank, notwendige Anpassungen können ggf. Ergänzend gemacht werden.
  • Argument 1
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...