BW:Antragsfabrik/Satzungsänderungen/Auflösung von inaktiven Untergliederungen
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Jochen Buchholz. Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik. |
Titel: Auflösung von inaktiven Untergliederungen
Kurzbeschreibung: Auflösung von inaktiven Untergliederungen
Satzung
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- SÄA02
- Beantragt von
- Jochen Buchholz
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §7
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen in §7 folgenden Absatz hinten anzufügen: " Wird der Vorstand eines Gebietsverbandes handlungsunfähig oder läuft die Amtszeit gemäß der jeweiligen Satzung aus, ohne dass eine Neuwahl stattgefunden hat und hält dieser Zustand ununterbrochen 6 Monate lang an, so löst sich dieser Gebietsverband nach Ablauf dieser Frist automatisch auf. Die Frist kann durch Beschluss einer übergeordneten Gliederung verlängert werden."
- Begründung
Aktuell haben wir keinerlei Regelung in der Satzung, um untergeordnete Gliederungen aufzulösen. Das ist solange nicht hinderlich, solange die Gliederungen handlungsfähig sind und eine gewisse Aktivität zeigen. Wenn jedoch Gliederungen nicht in der Lage sind, Vorstände zu wählen, sollten diese Gliederungen nach einer gewissen Zeit aufgelöst werden können. Da jedoch - wenn vorhanden - die Regelungen zur Auflösung in der Gliederungssatzung eine sehr hohe Hürde darstellen, die meist oberhalt der Hürde für Neuwahlen liegt, ist eine Auflösung dann meist auch nicht mehr möglich. Deshalb sollte der Landesverband in der Lage zu sein, diese inaktiven Gliederungen aufzulösen. Dies wird durch die hier vorgeschlagene Regelung nicht nur ermöglicht, sondern automatisiert, kann aber im Einzelfall durch eine übergeordnete Gliederung verhindert werden, indem die Frist verlängert wird.
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