BE Diskussion:LiquidFeedback Themendiskussion/747

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Hallo, hier bitte Meinungen zur Initiative "Verhaltenskodex für Abgeordnete und Senatoren" hineinschreiben.--Jay Kay 16:10, 20. Mär. 2012 (CET)

Zur Anregung, die Grenze von 100 Euro zu spezifizieren (pro Monat, Jahr bzw. Zuwender etc.): Ich habe mich hier am Artikel 5 des Verhaltenskodex des Europa-Parlaments [1] orientiert, der keine solche Koppelung an Zeiträume oder Zuwender kennt. Um aber nicht zur Umgehung des Limits einzuladen, schlage ich 100 Euro pro Zuwender und Kalenderjahr vor. Dabei muss allen klar sein, dass eine Interessengruppe auch durch mehrere Privatpersonen in Erscheinung treten kann, deren Geschenke in der Summe das genannte Limit übersteigen. Einen Totalschutz gibt es gerade bei Bargeld also nicht, weil es eben leicht stückelbar ist. Urlaubsreisen im Wert vierstelliger Eurosummen, zu denen manche Politiker eingeladen wurden, wären aber ausgeschlossen.--Jay Kay 18:10, 22. Mär. 2012 (CET)

Zum Hinweis, dass der Begriff "Nebeneinkünfte" zu einem Feierabendparlament nicht passe: "Nebeneinkünfte" meint hier diejenigen Einkünfte, die "neben" der hauptberuflichen Tätigkeit und "neben" der Tätigkeit als Abgeordneter erzielt werden. Ich finde den Begriff, so betrachtet, weiterhin zutreffend. Da die Anregung darüber hinaus keinen anderen Vorschlag zur Bezeichnung solcher Einkünfte macht, bleibe ich einfach bei diesem Begriff.--Jay Kay 18:10, 22. Mär. 2012 (CET)

Zur Ansicht, dass eine 2/3-Mehrheit nicht notwendig sei, wenn jede Fraktion eine Person in das vorgeschlagene Kontroll- und Beratungsgremium entsendet: Wenn man das so regelt, dann muss aber zugleich das Vorschlagsrecht einer Fraktion ausdrücklich vom Wahlrecht einer Fraktion getrennt werden. Denn sonst könnte es zu leicht geschehen, dass in diesem Gremium eher Leute sitzen, die nur in geringerem Maße auch das Vertrauen anderer Parteien haben und deshalb leichter in Verdacht geraten, Entscheidungen über das "richtige" Verhalten bestimmter Abgeordneter vom jeweiligen Parteibuch abhängig zu machen. Vielleicht bin ich da ein wenig zu pessimistisch, aber es scheint mir der bessere Weg zu sein. Streit über unterschiedliche Auslegungen des Verhaltenskodex können natürlich auch bei Mitgliedern vorkommen, die mit großer Mehrheit gewählt wurden - es ist aber unwahrscheinlicher. Ich kann deshalb auch einer Regelung zustimmen, die eine Wahl des Gremiums mit absoluter Mehrheit der Abgeordneten vorsieht - analog z.B. zur Wahl von Präsident und Vizepräsidenten des AGH.--Jay Kay 10:56, 10. Apr. 2012 (CEST)