BE:Wahlen/2011/Wahlverfahren Bezirksverordnetenversammlungen

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Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV)

aktives Wahlrecht:

  • alle Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und Unionsbürger
  • Erstwohnsitz in Berlin
  • ab 16 Jahre

passives Wahlrecht:

  • alle Wahlberechtigten ab 18 Jahre

Wahlvorschläge:

  • eine Liste (= Bezirkswahlvorschlag) pro Bezirk
    • die Listen (= Bezirkswahlvorschläge) werden in geheimer Wahl von den Parteimitgliedern, die in dem Bezirk wahlberechtigt sind, oder einer bezirklichen Gliederung angehören, aufgestellt
    • beim Ausfall von Kandidaten kann nicht nachnominiert werden, es müssen also genügend Plätze vor Nachrücker eingeplant werden

Unterstützerunterschriften:

  • je Bezirkswahlvorschlag (= Liste) 185 Unterschriften von Wahlberechtigten des Bezirks

Sitze:

  • je 55 Bezirksverordnete über die Listen
    • Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht: Verfahren nach d’Hondt

Hürde:

  • 3% der abgegebenen Stimmen
    • zum Erreichen von 3 Mandaten (= Fraktionsstärke) sind etwa 6% der Stimmen erforderlich