BE:Wahlen/2011/Wahlverfahren Bezirksverordnetenversammlungen
Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV)
aktives Wahlrecht:
- alle Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und Unionsbürger
- Erstwohnsitz in Berlin
- ab 16 Jahre
passives Wahlrecht:
- alle Wahlberechtigten ab 18 Jahre
Wahlvorschläge:
- eine Liste (= Bezirkswahlvorschlag) pro Bezirk
- die Listen (= Bezirkswahlvorschläge) werden in geheimer Wahl von den Parteimitgliedern, die in dem Bezirk wahlberechtigt sind, oder einer bezirklichen Gliederung angehören, aufgestellt
- beim Ausfall von Kandidaten kann nicht nachnominiert werden, es müssen also genügend Plätze vor Nachrücker eingeplant werden
Unterstützerunterschriften:
- je Bezirkswahlvorschlag (= Liste) 185 Unterschriften von Wahlberechtigten des Bezirks
Sitze:
- je 55 Bezirksverordnete über die Listen
- Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht: Verfahren nach d’Hondt
Hürde:
- 3% der abgegebenen Stimmen
- zum Erreichen von 3 Mandaten (= Fraktionsstärke) sind etwa 6% der Stimmen erforderlich