BE:Wahlen/2011/Wahlverfahren Abgeordnetenhaus
Wahl zum Abgeordnetenhaus
aktives Wahlrecht:
- alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes
- Erstwohnsitz in Berlin
- ab 18 Jahre
passives Wahlrecht:
- alle Wahlberechtigten ab 18 Jahre
Wahlvorschläge:
- entweder eine Landesliste oder 12 Bezirkslisten
- dies muss von der Partei entschieden werden
- die Listen werden in geheimer Wahl von den Parteimitgliedern aufgestellt
- beim Ausfall von Kandidaten kann nicht nachnominiert werden, es müssen also genügend Plätze für Nachrücker eingeplant werden
- 78 Direktkandidaten (= Wahlkreisvorschläge), einer je Abgeordnetenhauswahlkreis
Unterstützerunterschriften:
- je Landesliste 2.200 Unterschriften von Wahlberechtigten
- je Bezirksliste 185 Unterschriften von Wahlberechtigten des Bezirks
- je Wahlkreisvorschlag (= Direktkandidat) 45 Unterschriften von Wahlberechtigten des Wahlkreises
Sitze:
- 78 Abgeordnete mit der Erststimme
- mindestens 52 Abgeordnete über die Listen (Zweitstimme)
- durch Überhang- und Ausgleichsmandate wird die Mindestzahl von 130 meist überschritten
Hürde:
- 5% der abgegebenen Stimmen
- beim Erreichen von 5% ist mit etwa 7 bis 8 Mandaten zu rechnen