BE:Umlaufbeschlüsse/Beantragen
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- Mit Beschluß des Vorstandes vom 08.10.2015 gibt es keine Einzelbeschlüsse mehr
Zweierbeschluss beantragen
Für Anträge, für die laut Geschäftsordnung §4c 2 Mitglieder des Landesvorstandes ausreichen:
Umlaufbeschluss beantragen
Für Anträge, über die der gesamte Vorstand zu befinden hat:
Beauftragung durch Zweierbeschluss beantragen
Für Anträge, die das Ziel haben, eine Beauftragung zu vergeben. Seht bitte hierzu die Kriterien aus §5 der Geschäftsordnung des Landesvorstandes: