BE:Treptow-Köpenick/BVV/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung des Fraktionsvorstandes der PIRATEN Berlin in der BVV Treptow Köpenick beschlossen auf der Vorstandssitzung am 26.10.2011

§ 1 Geschäftsverteilung

(1) Die Geschäftsbereiche der Vorstandsmitglieder lauten wie folgt:

Vorsitzender

  • Vorsitz
  • Kommunikation mit BVV-Vorsteher / BVV-Büro
  • Kommunikation mit anderen Fraktionsvorsitzenden
  • Kommunikation mit Landesverband und AGH-Fraktion
  • Einberufung Fraktionssitzung - Erstellung Tagesordnung
  • Haushaltsentwurf für BVV
  • Anträge und Anfragen der Fraktion vorbereiten
  • Kontrollfunktion gegenüber dem Schatzmeister
  • Rechtliches
  • Schuld, weil passiv aggressiv

Stellv. Vorsitzender A

  • Kommunikation mit Landesverband und AGH-Fraktion
  • Organisation von Terminen / Fraktionssitzungen
  • Kommunikation mit Ausschüssen
  • Schriftführer bei Sitzungen und Veranstaltungen
  • Anträge und Anfragen der Fraktion vorbereiten
  • Haushaltsentwurf für BVV
  • Liquid Democracy
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Rechtliches
  • Teilschuld

Stellv. Vorsitzender B

  • Pressearbeit
  • Kommunikation mit Ausschüssen
  • Kommunikation mit anderen Fraktionen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Haushaltsentwurf für BVV
  • Schriftführer bei Sitzungen und Veranstaltungen
  • Anträge und Anfragen der Fraktion vorbereiten
  • Kontrollfunktion des Schatzmeisters
  • Liquid Democracy
  • Personalwesen
  • Terminplanung
  • Rechtliches
  • Teilschuld

Schatzmeister

  • Haushaltsentwurf für BVV
  • Haushaltsentwurf für Fraktion
  • Finanzen der Fraktion
  • Formalitäten überwachen
  • Personalwesen
  • Anträge und Anfragen der Fraktion vorbereiten
  • Organisationsplan der Fraktionsgeschäftsstelle
  • Mitschuld

§ 2 Vorstandssitzungen

(1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende veröffentlicht. Das Protokoll dient somit als Einladung für die kommende Sitzung.

(2) Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende können eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen. Die Einladung ist mindestens 48 Stunden vorher zu veröffentlichen.

(3) Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt. Die Diskussion und Abstimmung über den Ausschluss der Öffentlichkeit kann auf Verlangen eines Mitglieds mit einfacher Mehrheit der Fraktion unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, wenn diese Persönlichkeitsrechte der Mitglieder oder Dritter betrifft.

§ 3 Antrags- und Rederecht

(1) Jede natürliche Person und jedes Organ der Piratenpartei Deutschland und ihrer Untergliederungen ist berechtigt, gegen über dem Fraktionsvorstand der PIRATEN Berlin Treptow-Köpenick Anträge zu Vorlagen, Vorgängen und Anfragen zu stellen.

(2) Jede natürliche Person und jedes Organ der Piratenpartei Deutschland und ihrer Untergliederungen hat in den Vorstandssitzungen Rederecht.

(3) Anträge, die Entscheidungen politischer oder innerparteilich kontroverser Natur zum Gegenstand haben und keine Personenfragen betreffen, sollen wenn möglich vor Antragstellung das Liquid-Democracy-System des Bezirks der PIRATEN (Adresse gemäß Anlage 1) durchlaufen. Der Vorstand wird die Fraktion zur entsprechenden Antragsstellung auffordern.

(4) Anträge an den Vorstand können gestellt werden durch:

  • E-Mail (Adresse gemäß Anlage 1)
  • über die Homepage der Fraktion der PIRATEN (Adresse gemäß Anlage 1)
  • persönlich oder in Beauftragung auf der Vorstandssitzung
  • Als Antrag auf Umlaufbeschluss (Verfahren gemäß Anlage 1)

(4) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird veröffentlicht. In Fällen, in denen dies vom Antragsteller zum Schutz von Persönlichkeitsrechten ausdrücklich erwünscht ist, geschieht dies ohne Angabe des Antragsteller bzw. nach Anonymisierung entsprechender persönlicher Daten im Antragstext.

(5) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder wenn nötig erneut vertagt.

§ 4 Beschlüsse

(1) Beschlüsse können auf einer Sitzung oder in Form eines Umlaufbeschlusses getroffen werden. Diese Beschlüsse werden in der folgenden Vorstandssitzung formal bestätigt.

(2) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit in namentlicher Abstimmung gefasst.

(3) Alle Beschlüsse des Vorstands werden unverzüglich auf der Homepage der Fraktion (Adresse gemäß Anlage 1) veröffentlicht.

(4) Liegen in einem Tagesordnungspunkt einer Vorstandssitzung mehrere sich ausschließende Beschlussanträge vor, wird zunächst entsprechend dem in der Wahl- und Geschäftsordnung beschriebenen Verfahren durch Wahl durch Zustimmung bzw. Stichwahl der Antrag ausgewählt, der zur Abstimmung steht.

(5) Der Fraktionsschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Vetorecht in Finanzangelegenheiten, die den Betrag von 50,00 € oder den aktuellen Liquiditätsrahmen überschreiten.

(6) Befindet der Vorstand über einen Antrag abweichend von einem Votum im Liquid-Democracy-System (Adresse gemäß Anlage 1), muss diese Entscheidung explizit begründet werden.

§ 4a Umlaufbeschlüsse

(1) Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Homepage der Fraktion (Adresse gemäß Anlage 1) gestellt werden. Die Vorstandsmitglieder stimmen dann auf der Wikiseite der Fraktion (Adresse gemäß Anlage 1) durch Nutzung der Optionen

  • Zustimmung
  • Ablehnung
  • Enthaltung

ab.

(2) Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können.

(3) Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren. Der Antrag wird dann in der Vorstandssitzung behandelt. Eine Vertagung kann auf die nächste Vorstandssitzung oder ein fortgeführtes Umlaufverfahren hin erfolgen.

§ 4b Einzelbeschlüsse

(1) Alle Vorstandsmitglieder können Ausgaben und die Annahme von Sachspenden bis zum Wert von 50,00 €, in der monatlichen Summe bis zu einem Betrag von 100,00 €. allein beschließen. Die Abrechnung erfolgt beim Schatzmeister. Sachspenden sind dem Fraktionsschatzmeister zu melden, um sie ggf. inventarisieren zu können.

(2) Alle Einzelbeschlüsse werden analog zu regulären Vorstandsbeschlüssen im Homepage der Fraktion (Adresse gemäß Anlage 1) dokumentiert.

§ 5 Protokolle

(1) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt und unverzüglich auf der Homepage der Fraktion (Adresse gemäß Anlage 1) veröffentlicht. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist.

(2) Der Vorstand genehmigt das Protokoll spätestens in der darauffolgenden Sitzung oder im Umlauf.

§ 6 Abwesenheit / Vertretung

(1) Bei Nichtteilnahme an einer Fraktionssitzung ist der Fraktionsvorsitzende oder einer seiner Stellvertreter umgehend nach Einladung zur Vorstandssitzung bzw. dem Auftreten des Umstandes, der an der Teilnahme hindert, zu informieren, um Auswirkungen auf die Beschlussfähigkeit einschätzen zu können und ggf. neu einzuladen. Selbstinformation ist in dem Falle ausgeschlossen.

(2) Bei Nichtteilnahme an einer Ausschusssitzung wird neben den Regelungen der Geschäftsordnung der BVV der Fraktionsvorsitzende umgehend informiert. Der Fraktionsvorsitzende informiert den Vorstand. Gemeinsam wird organisiert, dass ein Fraktionsmitglied oder Pirat (bei öffentlichen Ausschüssen) dem Ausschuss möglichst beiwohnen kann.

(3) Bei Urlaub ist eine Planung für die Übernahme der Aufgaben während des Urlaubs des Vorstandsmitgliedes zu erstellen. Verantwortlich für die Erstellung ist das Vorstandsmitglied, dass den Urlaub in Anspruch nimmt, dieses ist auch verantwortlich für die Nachverfolgung seines Aufgabenfeldes und der in seinem Aufgabenfeld getroffenen Entscheidungen sowie erforderlichen Zuarbeiten, nach dem der Urlaub beendet ist.

(4) Bei Krankheit wird vom Vorstand unter Mitwirkung des erkrankten Vorstandsmitgliedes eine Übernahmeplanung organisiert. Diese sollte vorzugsweise online erfolgen. Darüberhinaus gilt Abs. 3, wenn das Vorstandsmitglied gesund ist. Bei längerer Krankheit werden weitergehende Regelungen durch den Vorstand getroffen.

Berlin, den 27.10.2011

gez. Cornelius Engelmann-Strauss gez. Monika Belz gez. Volker Schröder gez. René Pönitz


Anlage 1 zur GO:

Die Homepage der Fraktion der PIRATEN umfaßt folgende Bestanteile:

  • Einstigsseite, erreichbar über__________________-
  • Blog, erreichbar über ______________________
  • Wiki, erreichbar über ______________________

Das Liquid-Democracy-System ist erreichbar über