BE:SMV/Beschluss/00005
Die Piratenpartei Berlin setzt sich für eine ökologische Ausgestaltung des Essensangebotes in öffentlichen Einrichtungen ein. Falls in diesen Einrichtungen Tierprodukte verwendet werden dürfen diese nicht aus Massentierhaltungsbetrieben stammen und müssen den BIO-Richtlinien entsprechen. Zu Massentierhaltungsbetrieben zählen hierbei alle Betriebe, die aufgrund ihrer Kapazität ein immisionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren absolvieren müssen.
In einem zweiten Schritt sollen Einrichtungen, bei denen das Land Berlin Mehrheitseigentümerin ist, ihre Kantinen auf diese Standards umstellen. Einrichtungen, an denen das Land Berlin (nicht mehrheitlich) beteiligt ist oder mit denen es kooperiert, sollen mit entsprechenden Informationen darauf hingewiesen werden, wie man diesem Beispiel folgen kann.
Begründung:
- Bei öffentlichen Stellen haben die Konsument*innen keine Auswahl zwischen mehr Leid oder weniger Leid und müssen daher auf das Angebotene zurückgreifen. Hier kann das Land Berlin eine Vorbildwirkung haben und Tierwohl- sowie Umweltschutz-Aspekte in die Realität umsetzen.
- Zwar litten die verzehrten oder benutzten Tiere nicht in Berlin, aber die Nachfrage die durch den hiesigen Konsum anderswo induziert wird, erzeugt eben Tierleid, Grundwasserverschmutzung und erheblichen Flächenverbrauch in anderen Teilen der Erde.
Wir wollen uns als Piraten der Mitverantwortung dafür nicht entziehen.
- Auch wenn Massentierhaltungsfreies Essen mehr Geld kostet, sollte der Berliner Haushaltsgesetzgeberin das Tierwohl und auch ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz mehr wert sein.
- Die Piratenpartei Berlin spricht sich in ihrem Wahlprogramm¹ von 2011 gegen Massentierhaltung aus und sollte daher auch eine konsequent massentierhaltungsfreie Ernährung bei öffentlichen Stellen umsetzen. Dort hat der Staat auch immer die Möglichkeit Mittel zu investieren um gegebenenfalls die Nutzer*innen vor Kostensteigerungen zu bewahren.
Eingestellt am: 2015-23-12 Diskussion ab: 2015-23-12 Eingefroren ab: 2015-17-02 Abstimmung ab: 2015-04-03 Ende: 2015-19-03
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