BE:Parteitag/2015.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 010

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2015.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Version Antragsformular LMVB151: 1.06

Antragsnummer

S010

Einreichungsdatum

Antragstitel

Wiedereinführung der SMVB

Antragsteller

Borys Sobieski


Antragstyp

Satzungsänderungsantrag


Antragsgruppe

Keine der Gruppen

Antragstext

Die Mitgliederversammlung möge die Satzung der Piratenpartei Deutschand Berlin wie folgt abändern:

Der Paragraph §6 wird um einen Absatz 4 ergänzt:

(4) Die Standige Mitgliederversammlung Berlin (Kurzform: SMVB).

Ein Paragraph §7b wird eingefügt:

§7b
(1) Die SMVB tagt neben der Landesmitgliederversammlung grundsätzlich ständig, online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy gem. §11 dieser Satzung, um unabhängig von persönlichen Einschränkungen hinsichtlich Raum und Zeit eine umfassende Teilnahme an der Meinungs- und Willensbildung in der Piratenpartei Deutschland Berlin zu ermöglichen.
(2) Die Stimmberechtigung in der SMVB richtet sich nach § 4 Absatz 4 der Bundessatzung. Außerdem kann die Landesmitgliederversammlung über außerordentliche Teilnahmeberechtigung ohne Stimmberechtigung entscheiden. Jeder Teilnahmeberechtigte erhält genau einen persönlichen Online-Zugang, der nur von ihm genutzt werden darf.
(3) Die SMVB kann ebenso wie die Landesmitgliederversammlungen verbindliche Beschlüsse fassen; hierzu zählen insbesondere: Politische Stellungnahmen, Organisatorische Entschließungen, Beschlussempfehlungen für Amts- und Mandatsträger sowie für Organe des Landesverbandes Berlin - mit Ausnahme des Landesschiedsgerichts - sowie Änderungen und Ergänzungen des Wahl- und des Grundsatzprogramms.
(4) Die SMVB darf keine Beschlüsse über Satzungsänderungen, zur Änderung der Beitrags- oder Schiedsgerichtsordnung, Personenwahlen und die Vergabe von Ämtern, Mandaten und Beauftragungen sowie geheime Abstimmungen und über die Auflösung oder Verschmelzung der Partei fassen. Diese sind der Landesmitgliederversammlung vorbehalten.
(5) Entscheidungen der SMVB über die Satzung, die Beitragsordnung und die Schiedsgerichtsordnung gelten als Empfehlungen an Organe und sind vorrangig auf der folgenden Landesmitgliederversammlung zu behandeln.
(6) Die Landesmitgliederversammlung beschließt die erste Geschäftsordnung der SMVB, in der auch die Eröffnung der SMVB geregelt wird. Nach der Eröffnung und Beschlussfähigkeit entscheidet die SMVB über ihre Geschäftsordnung selbst.
(7) Die Versammlungsleitung der SMVB wird als Personenwahl durch die Landesmitgliederversammlung durchgeführt. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich 12 Monate, spätestens nach 24 Monaten muss eine Neuwahl stattfinden. Eine Wiederwahl ist zulässig.

(8) a) Die Versammlungsleitung ist für die vollständige Abwicklung von Entscheidungen gem. Abs. 3 bzw. Ablehnung von beabsichtigten Wahlen und Abstimmungen gem. Abs 4 verantwortlich.

b) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher.

c) DIe Versammlung der SMVB beschließt die jeweils gültige Geschäftsordnung der SMVB.

(9) Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Berlin müssen sich zur Teilnahme akkreditieren. Die Akkreditierung der Teilnehmer der SMVB erfolgt in der Landesgeschäftsstelle der Piratenpartei Deutschand Berlin durch persönliche Akkreditierung unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes. (10) Die SMVB arbeitet transparent und nachvollziehbar. Die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Abstimmung kann durch Urteil des Landesschiedsgerichtes hergestellt werden. Nach Ablauf der Nachvollziehbarkeitsfrist werden die Daten zum Abstimmungsverhalten der Mitglieder aus dem System gelöscht. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. (11) Die SMVB arbeitet online nach den Prinzipien der Liquid Democracy entsprechend § 11 dieser Satzung. Delegationen sind zeitlich begrenzt. Näheres regelt die Geschäftsordnung. (12) Die SMVB verwendet technische Systeme, die bevorzugt asynchrone Zusammenarbeit bei der Meinungs- und Willensbildung ermöglichen. (13) Die Versammlungsleitung besteht aus mindestens zwei Piraten des Landesverbandes. Bei der Wahl ist eine eindeutige Reihenfolge der gewählten Kandidaten zu bestimmen. Die Reihenfolge entscheidet über die Entscheidungsbefugnis bei Uneinigkeit der Mitglieder der Versammlungsleitung. (14) Der Diskussions- und Abstimmungsprozess sowie die weitere Ausarbeitung des Akkreditierungsprozess wird in der Geschäftsordnung der SMVB geregelt. (15) Die SMVB bietet die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Landesmitgliederversammlung zu vertagen. Näheres regelt die Geschäftsordnung.

Antragsbegründung

Die SMVB wird als eigenes Satzungsorgan neben den Mitgliederversammlungen, dem Vorstand und dem Schiedsgericht etabliert.


Piratenpad

ohne


Datum der letzten Änderung

04.10.2015


Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

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8



Im Approval unterlegen.