BE:Parteitag/2015.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 010
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2015.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular LMVB151: 1.06
AntragsnummerS010 EinreichungsdatumAntragstitelWiedereinführung der SMVB AntragstellerBorys Sobieski
AntragstypSatzungsänderungsantrag
AntragsgruppeKeine der Gruppen AntragstextDie Mitgliederversammlung möge die Satzung der Piratenpartei Deutschand Berlin wie folgt abändern: Der Paragraph §6 wird um einen Absatz 4 ergänzt: (4) Die Standige Mitgliederversammlung Berlin (Kurzform: SMVB). Ein Paragraph §7b wird eingefügt: §7b (8) a) Die Versammlungsleitung ist für die vollständige Abwicklung von Entscheidungen gem. Abs. 3 bzw. Ablehnung von beabsichtigten Wahlen und Abstimmungen gem. Abs 4 verantwortlich. b) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher. c) DIe Versammlung der SMVB beschließt die jeweils gültige Geschäftsordnung der SMVB. (9) Mitglieder der Piratenpartei Deutschland Berlin müssen sich zur Teilnahme akkreditieren. Die Akkreditierung der Teilnehmer der SMVB erfolgt in der Landesgeschäftsstelle der Piratenpartei Deutschand Berlin durch persönliche Akkreditierung unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes. (10) Die SMVB arbeitet transparent und nachvollziehbar. Die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Abstimmung kann durch Urteil des Landesschiedsgerichtes hergestellt werden. Nach Ablauf der Nachvollziehbarkeitsfrist werden die Daten zum Abstimmungsverhalten der Mitglieder aus dem System gelöscht. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung. (11) Die SMVB arbeitet online nach den Prinzipien der Liquid Democracy entsprechend § 11 dieser Satzung. Delegationen sind zeitlich begrenzt. Näheres regelt die Geschäftsordnung. (12) Die SMVB verwendet technische Systeme, die bevorzugt asynchrone Zusammenarbeit bei der Meinungs- und Willensbildung ermöglichen. (13) Die Versammlungsleitung besteht aus mindestens zwei Piraten des Landesverbandes. Bei der Wahl ist eine eindeutige Reihenfolge der gewählten Kandidaten zu bestimmen. Die Reihenfolge entscheidet über die Entscheidungsbefugnis bei Uneinigkeit der Mitglieder der Versammlungsleitung. (14) Der Diskussions- und Abstimmungsprozess sowie die weitere Ausarbeitung des Akkreditierungsprozess wird in der Geschäftsordnung der SMVB geregelt. (15) Die SMVB bietet die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Landesmitgliederversammlung zu vertagen. Näheres regelt die Geschäftsordnung. AntragsbegründungDie SMVB wird als eigenes Satzungsorgan neben den Mitgliederversammlungen, dem Vorstand und dem Schiedsgericht etabliert.
Piratenpadohne
Datum der letzten Änderung04.10.2015
Status des AntragsTOP8
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Im Approval unterlegen.