Version Antragsformular LMVB151: 1.06
Antragsnummer
Einreichungsdatum
Antragstitel
Übernahme des Programms aus 2011 in leicht überarbeiteter Form (2)
Antragsteller
Antragstyp
Art des Programmantrags
Antragsgruppe
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Text in das Wahlprogramm 2016 in das Kapitel Transparenz aufzunehmen:
Transparenz für eine bürgernahe und nachvollziehbare Politik
- Die PIRATEN Berlin stehen für eine transparente Politik im Abgeordnetenhaus, in der Senatsverwaltung und in den Bezirksverwaltungen. Wir werden Maßnahmen umsetzen, die das Nachvollziehen des Handelns und Wirkens der gewählten Vertreter zulassen. Das Informationsfreiheitsgesetz als Grundlage für Transparenz in Politik und Verwaltung ist ein erster Schritt. Es geht uns aber nicht weit genug.
- Regelungen zur Antragstellung sind aufzuheben, Zugangsbeschränkungen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren, auf jede Gebühr zur Bereitstellung von Informationen ist zu verzichten. Transparenz ist Aufgabe von Politik und Verwaltung, keine vergütungspflichtige Dienstleistung. Die Informationspflicht liegt beim Land Berlin, dieser Pflicht ist ohne Antragstellung nachzukommen.
- Seitens bisheriger Landesregierungen wurde die Informationsfreiheit nur in geringem Umfang umgesetzt. Der Verkauf der Berliner Wasserbetriebe, die chaotischen Zustände bei der Berliner S-Bahn und Projekte wie Media-Spree hätten in dieser Form nicht stattfinden können, wenn die Einwohner Berlins von Anfang an vollumfänglich informiert worden wären. Da die bisherigen Parteien kein Interesse an transparenter Politik haben, kann diese nur mit uns in Berlin umgesetzt werden.
- Alle zukünftigen Ausschreibungen, Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse des Landes Berlin sind transparent zu gestalten. Jeder Schritt, der zu einer Entscheidung geführt hat, ist nachvollziehbar darzustellen. Um Transparenz zu stärken, ist jeder Vertrag, der vom Land Berlin, den Senats- oder Bezirksverwaltungen abgeschlossen wird erst mit Veröffentlichung als gültig zu erklären. Bereits abgeschlossene Verträge müssen so neu verhandelt und geändert werden, dass sie offengelegt werden können.
- Berliner werden durch die lückenhafte Wiedergabe von Sitzungen, Beratungen und Verhandlungen des Senats auf den Onlinepräsenzen des Landes Berlin und der Senatsverwaltungen nur unzureichend informiert. Jedoch sind freier Zugang, online wie auch offline, zu öffentlichen Daten, Sitzungsprotokollen, Berichten, Publikationen und Verhandlungsprotokollen Grundvoraussetzung für Beteiligung durch die Einwohner dieser Stadt. Alle Informationen sind unmittelbar und nachvollziehbar zu veröffentlichen.
- Nur durch transparente Politik und Verwaltung ist den Berlinern die Möglichkeit gegeben, Rückschlüsse auf das Handeln der Ausschüsse, Verwaltungen und Abgeordneten zu ziehen. Protokolle, die gemäß der Geschäftsordnung erst mit Genehmigung Gültigkeit erlangen, sind zu veröffentlichen und bis zur Bestätigung durch die nachfolgende Versammlung zu kennzeichnen.
- Wir setzten uns für ein Online-Portal ein, das Berliner Politik und Verwaltung auf allen Ebenen transparent werden lässt. Jede Entscheidung ist in dem Bewusstsein zu treffen, dass diese später nachvollzogen werden können. Politik ohne Gedächtnis ist eine Einladung zu Misswirtschaft und Korruption.
- Geschäftsordnungen, die den Ausschluss der Öffentlichkeit vorsehen, lehnen wir ab. Daher sind Sitzungen der Senats- und Bezirksverwaltungen, der Ausschüsse und der Abgeordneten nachvollziehbar durchzuführen. Sitzungsteile, die zum Schutz der Persönlichkeitsrechte unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden müssen, bedürfen einer umfassenden Begründung und einer Abstimmung der Versammlung über den Ausschluss der Öffentlichkeit.
- Alle Sitzungen des Abgeordnetenhauses, der Bezirksverordnetenversammlungen sowie deren Ausschüsse sind live zu übertragen. Diese Aufzeichnungen unterliegen wie die Protokolle der Informationsfreiheit und sind dementsprechend zu veröffentlichen. Soweit offene Abstimmungen erfolgen, ist das Abstimmungsverhalten in der Übertragung zu dokumentieren.
- Wir werden das Abgeordnetengesetz ändern. Jeder Abgeordnete ist zum lückenlosen Bericht über sein politisches Wirken und seine Kontakte zu Dritten im Rahmen seiner Abgeordnetentätigkeit verpflichtet. Weiterhin hat jeder Abgeordnete Auskunft über die Art und Höhe seiner Bezüge neben der Diät zu erteilen, um Verbindungen zu Dritten, insbesondere Unternehmen, Vereinen und Verbänden, offenzulegen. Mögliche Verflechtungen und Interessenkonflikte der Abgeordneten durch Nebentätigkeiten müssen ersichtlich gemacht werden.
Transparenz ist keine Anordnung, Transparenz muss gelebt werden.
Open Government – Der Bürger im Zentrum der Politik und Verwaltung
- Wir werden die Berliner Verwaltung und Politik nach den Prinzipien von OpenGovernment umgestalten, um direkte demokratische Mitbestimmung sowie eine aktive Informationspolitik zu gewährleisten. Dies bedeutet:
- den freien Zugang zu öffentlichen Daten (OpenData),
- den freien Zugang zu öffentlich finanzierten Werken zur Wieder- und Weiterverwendung (OpenCommons)
- die Umsetzung von Wissensfreiheit durch die Veröffentlichung von Archiven, staatlich oder kommunal geförderter Forschung und Entwicklung (OpenAccess).
Aktive Informationspolitik
- Im Zentrum der Politik des Landes Berlin stehen die Berliner. Wir wollen, dass sich alle Belange von Politik und Verwaltung nach ihren Interessen richten. Verwaltungsprozesse müssen transparent gestaltet werden. Nur unter dieser Voraussetzung ist demokratische Kontrolle möglich. Nur so kann der Korruption und Misswirtschaft in Berlin Einhalt geboten werden.
- Wir werden die Berliner Verwaltung an den Zeitgeist, der durch Netzkultur und Mitbestimmung geprägt ist, anpassen. Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Antrag über ein einheitliches Online-Portal auf digitalem Weg eingereicht und Bearbeitungsstände online abgefragt werden können. Aktualität ist als Selbstverständnis zu begreifen und unabhängig von Anfragen zu gewährleisten.
- Wir werden bereits bestehende Möglichkeiten zur Bereitstellung von öffentlichen Daten intensiv bewerben, um sie allen Berlinern zur Nutzung zur Verfügung stellen. Bisher nur offline verfügbare Informationen werden in online abrufbare Daten umgewandelt.
- Das Land Berlin hat die Pflicht, über Projekte frühzeitig zu informieren, so dass eine Mitwirkung der Berliner von Anfang möglich ist. Wir werden dafür sorgen, dass sämtliche Projekte von Verwaltung und Politik in einem Online-Portal aufgelistet und laufend aktualisiert werden. Innerhalb dieses Online-Portals sind alle Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für Berliner aufzuzeigen.
- Regelmäßige Berichte über die Projekte zeigen transparent Erfolge und Defizite bei der Umsetzung auf, ein rechtzeitiges Erkennen und Eingreifen wird möglich. Diese Art der Selbstverpflichtung zur Transparenz ist ein wirksames Mittel gegen Korruption und Verschwendung von finanziellen und personellen Ressourcen.
- Die transparente Gestaltung der Verwaltungsvorgänge und die Dokumentation von Entscheidungen stärken das Vertrauen der Berliner in die Demokratie.
Öffentliche Daten gehören den Berlinern, nicht den Archiven
- Öffentliche Daten sind wertvoll, sie werden mit hohem Aufwand erhoben, stehen aber nur Wenigen zur Verfügung oder werden gar nicht mehr genutzt. Dies lehnen wir ab. Wir wollen, dass alle nicht personenbezogenen Daten und Werke der Öffentlichkeit kostenfrei und unabhängig von einer Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Es besteht keine Holschuld der Bürger, sondern eine Bringschuld der Verwaltung. Wir sehen dies als Teil der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes hinsichtlich des zu gewährenden Rechts auf Akteneinsicht an.
- Freier Zugang zu öffentlichen Daten erleichtert den Bürgern die Mitwirkung und demokratische Beteiligung, ob Neubebauung von Arealen aufgrund von Raumordnungsdaten, die Nutzung von Geodaten für stadtweite Projekte, Budgetzahlen für die Analyse der Finanzkraft der Stadt oder Umwelt- und Verkehrsdaten. Diese öffentlichen Daten sind zu wertvoll, um sie in Archiven verstauben zu lassen. Die Kontrolle der parlamentarischen Vorgänge durch den Bürger ist ohne eine lückenlose Information über Beratungen, Verhandlungen und Entscheidungen nicht möglich, daher sind alle parlamentarischen Vorgänge, Berichte, Publikationen und Protokolle umgehend und vollständig zu veröffentlichen.
- Wir setzen uns für eine umfassende Information über bereits bestehende Open-Data-Projekte in Berlin, wie z. B. "kiezatlas.de" ein, um diese weiter auszubauen und mehr Bürger einzubeziehen. Wir wollen neue Projekte aufbauen, weil wir es als sinnvoll ansehen, wenn Berliner über Probleme in der Infrastruktur direkt online mit der Senats- oder Bezirksverwaltung kommunizieren und sich ständig über den Bearbeitungsstand informieren können. Eine Vernetzung der Open-Data-Projekte mit anderen Kommunen national und international wird von uns ausdrücklich befürwortet.
- Zu den Grundforderungen von Open-Data gehört es, alle öffentlichen Daten an ihrem Ursprung unmittelbar, aufbereitet zur Verfügung zu stellen. Dafür muss eine stabile technische Infrastruktur möglichst vielen Bürgern die Nutzung gewährleisten. Zur Freigabe geeignete öffentliche Daten sind zu identifizieren, um sie in Verwaltungsabläufe integrieren zu können. Die Abwicklung der dezentralen Sammlung, die Aufbereitung und Veröffentlichung von öffentlichen Daten kann nur über einheitliche Open-Source-Prozesse erfolgen, um den Zugang zu diesen Standards nicht auf eine juristische Person zu begrenzen.
Gleichberechtigter Zugang ermöglicht Innovation
- Wir werden sämtliche öffentliche Daten in standardisierten Formaten bereitstellen, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat. Öffentliche Daten sind Gemeingut. Die Standards müssen eine Kombination und Integration der öffentlichen Daten mit anderen Quellen erlauben. Öffentliche Daten, allgemeine Information, Wissen und kulturelle Güter sind unter der Verwendung von freien Lizenzen online zugänglich zu machen.
- Wir setzen uns dafür ein, dass Rohdaten von öffentlich finanzierten Werken zur Wieder- und Weiterverwendung frei zur Verfügung gestellt werden, um so den OpenCommons-Gedanken in Berlin zu verankern. Wissen, das sich auf einen engen Personenkreis begrenzt, kann sich nicht entfalten, wichtige Aspekte am Projekt Unbeteiligter werden nicht beachtet und führen zu Fehlentscheidungen und Verzögerungen, Weiterentwicklungen werden nicht vorangetrieben.
- Durch diese Maßnahmen wird virtuelles Gemeingut geschaffen, auf das jeder frei zugreifen kann. Abseits des öffentlichen Rechts und der Verwaltung zur Weiterverwendung der öffentlichen Güter wird eine Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Innovation ermöglicht. Wir haben in unserer Generation diese Möglichkeiten uns national und international zu vernetzen, wir sollten sie nutzen, um Wissensfreiheit umzusetzen.
Sicherer Datenhafen für Berlin: Pressefreiheit stärken, Whistleblower schützen
- Wir werden im Abgeordnetenhaus auf eine Änderung des Berliner Pressegesetzes nach Vorbild der Icelandic Modern Media Initiative hinwirken, um Berlin zu einem sicheren Datenhafen zu machen. Dies dient zum einen der Stärkung der Pressefreiheit im Informationszeitalter, zum anderen dem effektiven Schutz von Whistleblowern vor staatlichen Übergriffen.
Antragsbegründung
Das Rad muss nicht neu erfunden werden !
Das Wahlprogramm von 2011 ist in vielen Punkten immernoch dafür geeignet weiter als Wahlprogramm zu dienen. Einige Punkte, welche bereits obsolet sind wurden entfernt und in manchen Teilen die Lesbarkeit verbessert.
Es ist klar, dass bei den bisherigen Wahlkampfstrategietreffen ein Fahrplan für die Wahlprogrammentwicklung gestaltet wurde und ab in 14 Tagen regelmäßig (2 bis 3-wöchig) zu jedem Thema (Antragsgruppen) ein Termin eingerichtet wurde. Aber auch da ist es hilfreich, wenn man bereits eine Basis hat auf welcher man aufbaut. Die Erweiterung und ggf. Streichung der einzelnen Punkte kann dann auf den WaSte-Terminen zu Programmentwicklung (ab aktuell Zeile 100) zu Programm(änderungs)anträgen ausgearbeitet werden.
Des Weiteren sollte immer damit gerechnet werden, dass ein solches Treffen im schlimmsten Fall nicht statt findet oder zu schlecht besucht ist um vernünftige Resultate zu erzielen. Da ist das WP2011 in überarbeiteter Form ein guter Fallback.
Im Antragstext kursiv geschriebenes wurde redaktionell überarbeitet.
• Transparenz für eine bürgernahe und nachvollziehbare Politik: Punkt 7
• Öffentliche Daten gehören den Berlinern, nicht den Archiven: Punkt 3 (inaktiven Link entfernt)
Aus dem WP2011 Antragstext entferntes
• Gleichberechtigter Zugang ermöglicht Innovation: Absätze 3, 4 und 5
Piratenpad
Datum der letzten Änderung
Status des Antrags
Geprüft
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