BE:Parteitag/2015.1/Antragskommission/Antragsportal/Programmantrag - 006

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2015.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.
Version Antragsformular LMVB151: 1.06

Antragsnummer

P006

Einreichungsdatum

Antragstitel

Übernahme des Programms aus 2011 in leicht überarbeiteter Form.

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Demokratie

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Text in das Wahlprogramm 2016 in das Kapitel Demokratie aufzunehmen:


Mehr Demokratie wagen!

Die Möglichkeiten für den Bürger, auf die Gestaltung der Politik Einfluss zu nehmen, sind in Berlin weiterhin viel zu gering. Das betrifft sowohl den Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Vertretungskörperschaften als auch die bestehenden gesetzlichen Einschränkungen für Bürger- und Volksentscheide. Ein zusätzliches Hemmnis ergibt sich aus der verfassungsrechtlichen Beschränkung der Bezirke, die kaum eigene Entscheidungsbefugnisse haben und unter der ständigen Bedrohung agieren, die Senatsverwaltung könnte ihnen die Zuständigkeit entziehen. Deshalb setzen sich die PIRATEN Berlin dafür ein, mehr Demokratie zu wagen. Das bezieht sich vor allem auf die folgenden Themen:

Mehr Demokratie beim Wählen

Dem Bürger steht es zu, mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen zu bekommen. Dies lässt sich durchaus einfach und praktikabel dadurch realisieren, dass die Wähler mehrere Stimmen auf einen Kandidaten vergeben (Kumulieren) oder Kandidaten verschiedener Parteien gleichzeitig wählen können (Panaschieren). Mit diesem erweiterten Auswahlverfahren kann die bisherige Aufteilung in Listenstimmen und Wahlkreisstimmen entfallen. Für die Wahlen bilden die Berliner Bezirke statt dessen je einen Mehrmandate-Wahlkreis, in dem Kandidatenlisten der Parteien eine Auswahl unter den Kandidaten beim Wählen möglich machen. Wir werden das Wahlrecht so ändern, dass für den Fall des Scheiterns der eigentlich bevorzugten Partei an der Prozenthürde "Ersatzstimmen" dafür sorgen, dass die Stimme nicht verfällt, sondern für die Verteilung der Mandate wirksam bleibt. Für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen gilt ein gleichartiges Verfahren. Hier werden ebenfalls Kandidatenlisten für den jeweiligen Bezirk zur Wahl gestellt. Eine Unterteilung des Bezirks in Wahlkreise unterbleibt, wie es auch im gegenwärtigen Wahlrecht geregelt ist.

Stimmhürden für Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen

Wir werden die Stimmhürde für die Bezirksverordnetenversammlungen abschaffen. Jede Stimme muss mit gleichem Gewicht bei der Verteilung der Sitze berücksichtigt werden. Auch für die praktische Arbeit in den Bezirksverordnetenversammlungen ist die Zahl der Sitze kein Kriterium und rechtfertigt keine Hürde. Für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus ist die Stimmhürde auf 3 % zu senken.

Demokratie bezieht alle ein
  • Alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, haben das Recht, die städtische Politik mitzubestimmen. Die bestehenden Hürden, die dem durch das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht entgegenstehen, werden wir aufheben.
  • Wir werden das bereits geltende Wahlrecht für EU Bürger auf kommunaler Ebene ausweiten. Das Wahlrecht ist allen Menschen, die in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben, zu gewähren, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres Umfelds teilzuhaben. Dies betrifft sowohl die Wahlen zur BVV als auch das Recht an Bürgerentscheiden teilzunehmen.
  • Wir setzen uns für ein von Geburt an bestehendes aktives Wahlrecht für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen ein. Die erstmalige Ausübung dieses Wahlrechts erfordert für Minderjährige die selbständige Eintragung in das Wählerverzeichnis. Eine Wahl stellvertretend durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab. Direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten (z.B. Volksabstimmungen) sind nicht durch Altersgrenzen einzuschränken.
Stärkung der Bezirke
  • Berlin ist groß genug, um unterschiedliche Lösungen für politische Probleme in den einzelnen Bezirken auszuprobieren. Es ist nicht erforderlich, dass zwangsweise alle Entscheidungen durch den Senat (Hauptverwaltung) auf ein einheitliches Niveau gestutzt werden. Unterschiedliche Regelungen in den Bezirken können auch dazu beitragen, dass die Bezirke für Bürger ein größeres Maß an Attraktivität entwickeln, etwa durch besonderes Engagement bei der Pflege der Grünanlagen oder durch ein besonders engagiertes Bezirksamt, das Bürgern schnell und mit attraktiven Öffnungszeiten zur Seite steht.
  • Deshalb sind im Bezirksverwaltungsgesetz und insbesondere im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz mehr Entscheidungskompetenzen für die Bezirke vorzusehen und die Eintrittsrechte für die Hauptverwaltung zu beschränken. Zugleich sind die auf Bezirksebene zustande kommenden Entscheidungen zu stärken. Den Bezirksverordnetenversammlungen kommt ein eigenes Entscheidungsrecht zu, sie dürfen nicht länger auf "Empfehlungen und Ersuchen" begrenzt sein.
Mehr Verbindlichkeit für direktdemokratische Initiativen
  • Wir stärken die vorhandenen Möglichkeiten der direkten demokratischen Beteiligung, indem wir entsprechende Initiativen verbindlicher und leichter zugänglich gestalten. Die bereits bewährten Möglichkeiten eines elektronischen Petitionswesens werden auch für Berlin eingeführt. Die Einrichtung und Weiterentwicklung von Bürgerhaushalten wird in allen Bezirken vorangetrieben. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, in Berlin neue Formen der Bürgerbeteiligung mit Hilfe von elektronischen Interaktionsformen zu entwickeln und zu erproben. Wir streben die Schaffung einer Online-Demokratieplattform an. Damit ist ein System gemeint, in dem alle Bürger die Möglichkeit haben, gemeinsam politische Entscheidungen zu treffen. Die Ergebnisse sollen zunächst in Volks- bzw. Bürgerentscheiden münden, in denen sie als verbindlich bestätigt werden.

Antragsbegründung

Das Rad muss nicht neu erfunden werden !

Das Wahlprogramm von 2011 ist in vielen Punkten immernoch dafür geeignet weiter als Wahlprogramm zu dienen. Einige Punkte, welche bereits obsolet sind wurden entfernt und in manchen Teilen die Lesbarkeit verbessert.

Es ist klar, dass bei den bisherigen Wahlkampfstrategietreffen ein Fahrplan für die Wahlprogrammentwicklung gestaltet wurde und ab in 14 Tagen regelmäßig (2 bis 3-wöchig) zu jedem Thema (Antragsgruppen) ein Termin eingerichtet wurde. Aber auch da ist es hilfreich, wenn man bereits eine Basis hat auf welcher man aufbaut. Die Erweiterung und ggf. Streichung der einzelnen Punkte kann dann auf den WaSte-Terminen zu Programmentwicklung (ab aktuell Zeile 100) zu Programm(änderungs)anträgen ausgearbeitet werden.

Des Weiteren sollte immer damit gerechnet werden, dass ein solches Treffen im schlimmsten Fall nicht statt findet oder zu schlecht besucht ist um vernünftige Resultate zu erzielen. Da ist das WP2011 in überarbeiteter Form ein guter Fallback.

Im Antragstext kursiv geschriebenes wurde redaktionell überarbeitet.
• "Demokratie bezieht alle ein": Punkt 3

Aus dem WP2011 Antragstext entferntes
• "Mehr Verbindlichkeit für direktdemokratische Initiativen": Letzte zwei Absätze.


Piratenpad

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Datum der letzten Änderung

05.10.2015


Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

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