BE:Marzahn-Hellersdorf/BVV/Protokolle/Sitzung/2013-03-25

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Mitschrift Geschäftsordnungsausschuss

  • Ort: Rathaus Marzahn, Raum 001
  • Datum: 25.03.2013 17:00 Uhr - 19:18 Uhr

Beratung über die GO

  • Nachfrage zur Präambel
    • gilt "Zur sprachlichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen gilt: Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen werden in weiblicher und männlicher Form verwendet." auch für Fraktionen?
    • wenn ja, wie wird " in weiblicher und männlicher Form" umgesetzt?
    • Auffassung Fr. Wermke: gilt auch für Anfragen und Antrage; Form ist auch eindeutig: beides wird ausgeschrieben
    • Hr. Wilke: auch neutrale Formen sind durch die Formulierung gedeckt; unklar zu welchem Zeitpunkt die Verpflichtung in Kraft tritt
      • evtl. erst zum Zeipunkt des Beschlusses
    • Verpflichtung für Fraktionen soll durch Rechtsamt geprüft werden
  • nicht einvernehmlich -> wird später nochmal aufgerufen

§ 20

  • keine Änderungswünsche

§ 20a

  • neuer Absatz "Beschlossene Resolutionen übergibt die Vorsteherin dem Bezirksamt zur Veröffentlichung in der Presse, sofern die Resolution nichts anderes sagt."
  • parallel dazu in §19 als neuer Anstrich "Information über die Veröffentlichung von Resolutionen"
  • einvernehmlich aller Fraktionen

§ 21

  • 0504/VII - Ergänzung der GO BVV in § 17 und/oder 21: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse ohne Dringlichkeit
    • Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu durch die BVV überwiesenen Drucksachen werden auch nach dem Abgabetermin ohne Dringlichkeit in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BVV aufgenommen.
    • Uneinigkeit ob sinnvoll / nötig oder nicht
    • gab es früher schonmal, wurde aber aufgrund der vielen B-Pläne die "einen Tag vor der Sitzung" aus dem Ausschuss kommen und nicht mehr durchgearbeitet werden konnten, aus der GO genommen
    • nicht einvernehmlich -> wird beim nächsten mal nochmal aufgerufen

--> Änderung der Frist wird befürwortet - analog zu mündlichen Anfragen

§ 22 - Vorlagen des Bezirksamtes

  • Vorlagen zur Kenntnisnahme nicht mehr überweisen, sondern direkter Aufruf durch Verordnete im Ausschuss / ggf. dem AS-Vorsitzenden
    • komplexer Sachverhalt, da viele Ausnahmen
    • unsere Intention: Vereinfachung der Prozesse, wenn nicht möglich, dann Status Quo beibehalten
  • Diskussion über die aktive Kenntnisnahme von Vorlagen zur Kenntnisnahme
    • wenn die Vorlagen auf BVV-Beschlüssen basieren sollten die Vorlagen abgestimmt werden
    • möglicher positiver Nebeneffekt: Qualität steigt
    • Meinung: Mittel der aktuellen GO sollten stärker ausgeschöpft werden, alle diskutierten Punkte sind bereits (irgendwie) möglich
  • keine Änderungen

§ 23

  • Diskussion über die Behandlungsfrist von 3 Monaten
  • Vorschlag diese zu streichen (Satz 3 und 4)
  • ebenso §17 (9) letzter Satz
  • nicht einvernehmlich -> wird später nochmal aufgerufen

--> aktuelle Regelung soll beibehalten werden

  • Absatz 2 "nach Beschlussempfehlung" ändern in "bei Vorliegen der Beschlussempfehlung"
  • einvernehmlich aller Fraktionen

§ 24

  • Absatz 3 - "Zusatzanträge" werden gestrichen
  • einvernehmlich aller Fraktionen

§ 25 - Große Anfragen

  • 5 Fragen oder 1 Hauptfrage mit 5 Begleitfragen?
  • Beratungsreihenfolge definieren
    • bisher "first-come-first-serve"
  • Große Anfrage als Debattenstarter
    • Limitierung auf eine GA pro Fraktion
    • Vorschlag Steffen: Mündliche Anfragen ausbauen, damit weniger Große Anfragen gestellt werden
  • "Festlegung des ÄR": Große Anfragen werden ausschließlich mündlich beantwortet --> widerspricht §25 (3) Satz 3 der GO
    • explizite Regelung dafür finden, dass bei Aufruf mündliche Beantwortung erfolgt (Wortprotokoll möglich) und schriftliche Beantwortung nur über Konsens C möglich ist
    • Vorschlag Hr. Wilke: schriftliche Beantwortung bis zur Sitzung des ÄR; auf Basis der Antwort dann Entscheidung ob Debatte oder Konsens C

--> Änderung wird befürwortet

  • Absatz 4 Satz 1
    • Vorschlag Steffen: "sollte dies begründet werden" ändern in "muss begründet werden"
  • wird später nochmal aufgerufen

§ 26

  • Konsenslisten
    • Umbenennung der Konsenslisten
      • Konsens A - Liste der DRS ohne Aussprache
      • Konsens B - Liste der DRS zur Überweisung
      • Konsens C - Liste der DRS zur schriftlichen Beantwortung
      • alternativ (wenn keine Umbennennung gewünscht): genaue Definition / Erklärung in die GO aufnehmen
    • Anpassungen dann entsprechend auch in §34
  • Vorschlag Hr. Wilke: eine globale Konsensliste die mit einem Votum abgestimmt wird, Abstimmungsverhalten wird vorher im Ältestenrat festgelegt
    • Problem: wenn Verordnete nicht mit ihrer Fraktionen stimmen wollen, müssten die Drucksachen von der Konsensliste fliegen

--> dagegen

  • Diskussion über eine Konsens A+ ("Konsens JA", alle werden angenommen) und A- (alle werden einzeln abgestimmt)

--> dagegen

  • Vorschlag Hr. Wilke: Konsens C aka "DRS zur schriftlichen Beantwortung" werden nicht abgestimmt

=> dann Zustimmung/Widerspruch implizit durch Annahme der TO? §26 (3) Satz 1 --> dafür

  • wird später nochmal aufgerufen

§ 27 - Berichterstattung des BA

  • Nachfragen zur Berichterstattung, aktuell: bis zu 3 Nachfragen, aber aus jeder Fraktion mindestens eine Person --> ist ein Widerspruch in sich
  • aktuelle Stunde und/oder 'Bericht des Bezirksamtes'
    • wird von Hr. Wilke nochmal bekräftigt

--> Änderung wird befürwortet

  • "Fragen zu Gegenständen [...] deren Dringlichkeit wiedersprochen wurde"
    • Diskussion darüber diesen Satz zu streichen
  • wird später nochmal aufgerufen

§ 28

keine Änderungen

§ 29

  • Absatz 2 Satz 3 - "in der Regel drei Arbeitstage vor" ändern in "in der Regel bis drei Arbeitstage vor"
  • Regelung zur Bürgerfragestunde
    • nur an BA gerichtet oder auch an BVV?
    • Antwort Fr. Wermke: (implizit) ist beides bereits abgedeckt, daher keine Änderung nötig
  • Absatz 5 hinzufügen "Fragen an das Bezirksamt"
  • umbenennen in "Einwohnerfragestunde"

§ 30 - Kleine Anfragen

  • "Festlegung des ÄR": KA sind kurz zu fassen
    • Anzahl der Fragen definieren?
    • Was ist mit präzisierenden Fragen, welche keinen zusätzlichen inhaltlichen Punkt aufmachen, sondern sogar einschränkend wirken?
  • schriftliche Anfragen
    • zur Längenunterscheidung wäre die Einführung einer schriftlichen Anfrage möglich
    • --> ausdefinieren was zulässig ist und was nicht
    • Vorschlag Steffen - Differenzierung von schriftlichen Anfragen
    • kleine schriftliche Anfragen --> Fragen limitieren, dafür aber kürzere Frist
    • große schriftliche Anfragen --> Fragen nicht limitieren, dafür längere Frist

--> "kurze Anfrage" vs. "schriftliche Recherche" --> Änderung wird befürwortet

Sonstiges

  • beim nächsten mal - generelle Diskussion über die Instrumente und Möglichkeiten der verschiedenen Anfragen