BE:LiquidFeedback Themendiskussion/496
Inhaltsverzeichnis
Versammlungsgesetz
Die PIRATEN Berlin fordern für das Land Berlin ein Versammlungsrecht, dass die Rechte der Teilnehmer auf Versammlungsfreiheit stärkt und Passanten von anlasslosen Kontrollen verschont.
Überwachung und Dokumentation
Die Beobachtung einer Versammlung durch die Polizei ohne tatsächlichen Anlass mittels Kamera, die Übertragung bzw. Speicherung dieser Informationen ohne Einwilligung der Versammlungsteilnehmer stellt einen Eingriff auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Versammlungsfreiheit dar. Die Berliner Polizei filmt dennoch mit Unterstützung des Polizeipräsidenten friedliche Demonstrationen, ohne dass hierzu ein Anlass besteht, der eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt. Nach dem Willen des Berliner Polizeipräsidenten will dieser das Abgeordnetenhaus auffordern, ein Versammlungsgesetz zu beschließen, dass der Polizei das Filmen erlaubt. Die Piraten lehnen diese Vorgehensweise ab, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung ist auch vom Berliner Polizeipräsidenten und der Berliner Polizei zu achten.
Mehr Freiheiten im Versammlungsrecht
Die Piraten fordern daher, dass das Land Berlin ein Versammlungsgesetz beschließt:
- das anlasslose Aufnahme von Bild- und Tonaufnahmen ohne Verdachtsbezug und anlasslose Personenkontrollen ausschließt
- Sofern Aufnahmen erfolgen, die auf einen tatsächlichen Anlass zurückzuführen sind, dass von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen, sind die betreffenden Personen umgehend zu informieren, zumindest jedoch die Versammlungsleitung mit Angabe des Aufnahmebereichs und Personenkreises. Sämtliche Bild- und Tonaufnahmen sind der Versammlungsleitung auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
- Die Verwendung von Bild- und Tonmaterial zur Schulung von Polizei- und Sicherheitskräften bedarf der Zustimmung des gefilmten Personenkreises und der Versammlungsleitung.
- Versammlungsrecht ist ein Grundrecht, die Freiheit politischer Versammlungen ist nicht durch Vorgaben in der Verwendung von Materialien und der Lautstärke einzuschränken.
- Das Vermummungsverbot ist hinsichtlich der Maskierung und der zur Vermummung geeigneter Gegenstände aufzuheben.
- Individuelle Kennzeichnung aller eingesetzten Polizeibeamten durch Nummerierung, Verbot des Einsatzes von zivilen Kräften ohne Information über diese Beamten an die Versammlungsleitung.
Begründung
Bild- und Tonaufnahmen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 05.07.2010 in seinem Urteil festgestellt, dass:
..der einzelne Teilnehmer bei einer Beobachtung der Versammlung damit rechnen müsse, aufgezeichnet und registriert zu werden. Dies könne ihn vom Begleiten einer entsprechenden Veranstaltung abschrecken oder zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden. Durch diese Einschüchterung könnte mittelbar auf den Prozess der Meinungsbildung und demokratischen Auseinandersetzung eingewirkt werden.“