BE:Gebietsversammlungen/Marzahn-Hellersdorf/Antragsportal/GVMH13.2 003

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Antragsnummer

GVMH13.2 003

Einreichungsdatum

03.12.2013

Antragstitel

Pressesprecher

Antragsteller

Sebastian Kirste

Antragstyp

Sonstige Anträge

Antragstext

Die Gebietsversammlung des Bezirks Marzahn-Hellersdorf wählt, in Form einer Beauftragung, einen Piraten zum Pressesprecher für die Vertretung der Interessen und Forderungen der Piraten aus Marzahn-Hellersdorf gegenüber der Presse.
Der Pressesprecher erhält das Recht die Piraten aus Marzahn-Hellersdorf nach Maßgabe ihrer Beschlüsse in der Gebietsversammlung und anderen beschlussfähigen Organen im Bezirk, den Meinungsbildern in den Crews, sowie der Satzung und den Beschlüssen der Organe der Piratenpartei Deutschland und der Piratenpartei Deutschland Berlin gegenüber der Presse zu vertreten. Die Vertretung beschränkt sich ausschließlich auf Themen, die für die Piraten aus Marzahn-Hellersdorf von Interesse sind und damit zusammenhängende presseorganisatorische Tätigkeiten.

Die grundsätzliche Vertretung der Piraten des Bezirks obliegt weiterhin dem Vorstand der Piratenpartei Deutschland Berlin. Insbesondere ist der Pressesprecher nicht berechtigt, Rechtsgeschäfte im Namen der Piratenpartei Deutschland Berlin zu tätigen.

Der Pressesprecher kann öffentliche Erklärungen über die für die Piraten des Bezirk Marzahn-Hellersdorf relevanten politischen Themen abgeben. Er koordiniert sich dafür mit der Pressestelle der Piratenpartei Deutschland Berlin. Der Pressesprecher informiert sich regelmässig über politische Vorgänge im Bezirk und ist gehalten seine Aussagen mit den Piraten in Marzahn-Hellersdorf abzustimmen, hierzu besucht er auch die Treffen der Crews im Bezirk. Insbesondere soll er sich vor Herausgabe einer Erklärung die Zustimmung über die Richtigkeit und Vollständigkeit des Textes von wenigsten ein bis zwei Piraten aus dem Bezirk sichern.
Sobald es im Liquid Democracy System der Piratenpartei ein geeignetes Gebietsmerkmal gibt, bzw. der Bezirk über ein eigenes Liquid Democracy System verfügt, wird er bei seinen Aktivitäten die dort von den Teilnehmern des Bezirks abgestimmten Anträge berücksichtigen.

Der Pressesprecher wird für die Dauer von maximal fünfhundert Tagen gewählt. Die Amtszeit endet spätestens mit der Wahl eines neuen Pressesprechers. Die Wiederwahl ist zulässig.

Anmerkungen

-

Konkurrenzanträge

-

Ergebnis

angenommen