BE:Gebietsversammlungen/Marzahn-Hellersdorf/Antragsportal/GVMH11.2 003C
AntragsnummerGVMH11.2 003C Einreichungsdatum14.07.2011 AntragstitelWahlrecht ab Geburt und Einführung von Jugendpartizipationsmöglichkeiten AntragstellerSteffen Ostehr AntragstypWahlprogrammantrag AntragstextJeder Mensch muss die Möglichkeit haben sich an dem Prozess der politischen Willensbildung beteiligen zu können. Daher setzen sich die PIRATEN Berlin für ein aktives Wahlrecht für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen ab Geburt ein. Die erstmalige Ausübung dieses Wahlrechts erfordert für Minderjährige die selbständige Eintragung in das Wählerverzeichnis. Eine Wahl stellvertretend durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab. Um den Kindern und Jugendlichen eine qualifizierte Entscheidung zu ermöglichen, empfehlen wir eine begleitende Betreuung innerhalb des Willensbildungsprozesses, z.B. in Form von Projekttagen. Innerhalb dieser Projekttage sollen die Kinder und Jugendlichen sich ausgiebig mit den Parteien auseinandersetzen. Außerdem soll es Vertretern demokratisch agierender Parteien möglich sein, sich und ihre Ziele vorzustellen und mit den Jugendlichen aktiv zu diskutieren. Eventuelle Sperrfristen vor Wahlen sind dabei strikt einzuhalten. Wahlen und Volksentscheide haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Leben von jungen Menschen, daher muss auch ihre Meinung in diesem Zusammenhang Beachtung finden. Eine moderne und demokratische Gesellschaft darf sich der Meinung einzelner Mitglieder nicht verschließen und muss geeignete Plattformen zur Verfügung stellen, welche die Partizipation eines jeden Mitgliedes unserer Gemeinschaft ermöglicht. Daher setzen sich die PIRATEN aus Marzahn-Hellersdorf, neben der Neuregelung des Wahlrechts, für eine stärkere Beteiligung der Jugend mit Hilfe einer Jugend-Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ein. Wir wollen den Jugendlichen dabei die Chance geben an der gesellschaftlichen Entwicklung im Bezirk mitzuwirken, ohne sich parteipolitisch binden zu müssen. Die Verordneten der Jugend-BVV sollen Vertreter wählen, welche dann vollwertige Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im Bezirk sind und Antrags-, Rede- sowie Stimmrecht erhalten. Institutionen dieser Art fördern die Möglichkeit der Mitbestimmung von Jugendlichen an politischen Entscheidungen und verbessern die politische Willens- und Meinungsbildung. Anmerkungen
KonkurrenzanträgeErgebnisabgelehnt |