BE:Gebietsversammlungen/Friedrichshain-Kreuzberg/Antragsportal/GVFK2012.2 007 Regelung von Ausgaben des Finanzbeauftragten

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Antragsnummer

GVFK 2012.2 007

Einreichungsdatum

13.08.2012

Antragstitel

Regelung von Ausgaben des Finanzbeauftragten

Antragsteller

Tobias Conrad

Antragstext

Die Gebietsversammlung möge beschließen: Der bzw. die von der Gebietsversammlung gewählte Finanzbeauftragte der Piratenpartei im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg kann Einzelausgaben bis maximal 150€ aus dem sog. Bezirksbudget tätigen, wenn die Ausgaben jeweils von mindestens zwei Mitgliedern der Piratenpartei beantragt wurden. Die beantragten Ausgaben sollen einen erkennbaren Bezug zur Parteiarbeit der Piraten im Bezirk besitzen.

Anmerkungen

Mein Antrag dient der Klarstellung der Arbeitsgrundlagen unseres Finanzbeauftragten. Die Zielstellung dieser Klarstellung orientiert sich an den allgemein kommunizierten bisherigen Arbeitsregeln für unseren Finanzbeauftragten (im verlinkten pdf-Dokument Seite 5). Eine Klarstellung ist meines Erachtens aus folgenden Gründen notwendig:

Für den Umgang mit unserem Bezirksbudget finden sich in unserer Wiki folgende Grundsätze formuliert (13.8.12): "Die Bezirksbudgets sind ein Teil des Haushaltes des Berliner Landesverband (...). Über die Verwendung der Bezirksbudgets entscheidet die jeweilige Gebietsversammlung. (...) Welche Rechte und Pflichten (die bzw. der Finanzbeauftragte) genau hat, entscheidet jede Gebietsversammlung anders."

Bisher fasste unsere Gebietsversammlung 2011.2 am 29.05.2011 folgenden Beschluss über die Auflagen für den Finanzbeauftragten: "Bis zur nächsten Gv kann der Finanzbeauftragte maximal 150€ ausgeben, die Ausgabe muss von mindestens zwei Piraten beantragt wird" [sic].

Auffällig an diesem Beschluss ist zum einen die zeitliche Begrenzung auf die "nächste Gv", da seit diesem Beschluss bereits drei beschlussfähige Gebietsversammlungen durchgeführt wurden! Zum anderen kann dieser Beschluss so gelesen werden, dass man dem bzw. der Finanzbeauftragten nur ein Gesamtverfügungsrahmen von maximal 150€ zugestanden und derart keine Regelung für Einzelausgaben getroffen hat. Für diese Leseweise spricht auch ein Landesvorstandsbeschluss vom 13.9.2011, der namentlich "Herrn Urbach" ermächtigt, "über das komplette Bezirksbudget" zu verfügen, da die "bisher(ige) Begrenzung auf max. 150€ (...) ausgeschöpft" sei.

Konkurrenzanträge

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Ergebnis

Angenommen -> Protokoll