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Inhaltsverzeichnis
Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste (SozBüd)
Beratungsstellen / Interessenvertretungen
- Beratungsstellen
- Psychosoziale Arbeitsgruppe PSAG
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket für ALG II empfangende Eltern
Voraussetzung für die Inanspruchnahme
- gesonderte Antragstellung bei der aktenführenden Stelle durch die leistungsberechtigten Personen.
- Wie sieht der Antrag aus? Link: Informationsseite der Senatsverwaltung
Teilleistungen
Differenzierung zwischen sieben Teilleistungen für den Personenkreis nach dem SGB II, bei denen die fachlichen Vorraussetzungen für die Inanspruchnahme geprüft werden.
- eintägige Schul- und Kitaausflüge ( Zuständig für Prüfung und Leistungserbringung: Schulen/Kitas)
- ergänzende angemessene Lernförderung (Schule bestätigt Förderbedarf zur Erreichung des Lernziels)( Zuständig für Prüfung und Leistungserbringung: Schulen/Kitas)
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (1 Euro pro Essen in Schulen, 20 Euro Pauschales für Kitas)( Zuständig für Prüfung und Leistungserbringung: Schulen/Kitas)
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (fachliche Prüfung und Leistungsgewährung durch das zuständige Jobcenter)
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (fachliche Prüfung und Leistungsgewährung durch das zuständige Jobcenter)
- Schülerbeförderung (fachliche Prüfung und Leistungsgewährung durch das zuständige Jobcenter)
- soziale und kulturelle Teilhabe (Kultur, Sport, Freizeit) (fachliche Prüfung und Leistungsgewährung durch das zuständige Jobcenter)
- 1.-3.: Schulen/Kitas sind zuständig für Prüfung und Leistungserbringung
- 2.-7.: fachliche Prüfung und Leistungsgewährung durch das zuständige Jobcenter
Begründung der Verantwortungsszuweisung: Schulen, Kitas: Zur Nutzung bereits vorhandener kommunaler Strukturen in den Fachbehörden sowie zur Verwaltungsvereinfachung
- Wissen die Schulen, Kitas von ihrem Glück, dass sie die Gelderausgabe übernehmen und wissen es die Eltern?
- Wie sehen die Formulare für z.B. 3 aus. Bürokratieaufwand? Kosten der Bearbeitung der Anträge?
Ablauf
Jobcenter:
- Prüfung der leistungsrechtlichen Voraussetzungen dem Grunde nach (Zugehörigkeit zum Rechtskreis des SGB II und Hilfebedürftigkeit) Vorlage entsprechender Nachweise
- für alle sieben Teilleistungen Prüfung (bei jedem Antrag wieder? Reicht einmal abgeben? Bekommt man eine Empfangsbestätigung?)