BE:Energie/Volksbegehren Energietisch
Link zur lqfb-Initiative: https://lqpp.de/be/initiative/show/1473.html
Der Berliner Energietisch, ein Zusammenschluss engagierter Bürgerinnen und Bürger, bereitet seit 2011 ein Volksbegehren zur Rekommunalisierung der Berliner Energienetze und zur Gründung eines öffentlichen Ökostromversorgers vor. Von der Webseite des Energietisches:
"Mit dem Gesetzentwurf für eine demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin werden Stadtwerke und eine Netzgesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet. Zweck der Netzgesellschaft ist die Übernahme der Stromnetze zum 01.01.2015. Die Stadtwerke sollen dazu beitragen, dass langfristig die Energieversorgung Berlins zu 100 Prozent auf der Grundlage dezentral erzeugter erneuerbarer Energien erfolgt. Neben ökologischen Kriterien enthält der Gesetzentwurf jedoch auch weit-gehende soziale und demokratische Vorgaben."
Die im Volksbegehren geforderte öffentliche Kontrolle über die Energieversorgung berührt den Kernbereich piratischer Politik. Sie betrifft ein Grundbedürfnis der Bevölkerung, das nicht von profitorientierten und unzureichend kontrollierten Großversorgern abgedeckt werden sollte. Die garantierten Renditen durch den Netzbetrieb fehlen der öffentlichen Hand, seitdem das Land die Bewag an Vattenfall verkauft hat. Zudem hat die Öffentlichkeit kaum mehr Einfluss auf die Struktur der Energieversorgung Berlins. Die zahlreichen Pannen in Vattenfalls Atomkraftwerken, Neubaupläne für Kohlekraftwerke und die Ausweitung bestehender Braunkohle-Tagebaugebiete zementieren die zentralistische und fossile Energieversorgung und machen deutlich, dass ein Kurswechsel dringend nötig ist.
Der Energietisch hat mit Stand vom 27. Januar 2012 den "Entwurf eines Gesetzes für die demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin (EnergieVG)" (PDF) vorgelegt.
Der Entwurf überzeugt durch die Schaffung von zwei Anstalten öffentlichen Rechts, einmal einen landeseigenen Stromversorger und einmal eine landeseigene Netzgesellschaft. Die Ende 2014 neu zu vergebende Konzession, also die auf 20 Jahre erteilte Genehmigung das Berliner Stromnetz zu betreiben, bietet eine einmalige Gelegenheit, die Energie-Infrastruktur der Hauptstadt zurück in öffentliche Hand zu holen.
Vor allem das Organ des Verwaltungsrats nach §4 entspricht piratischen Vorstellungen an öffentliche Kontrolle. Dem Verwaltungsrat gehören laut Entwurf sechs demokratisch gewählte, aus der Bevölkerung stammende Vertreter an. Hinzu kommen sieben Mitarbeiter/innen der neuen Anstalt und die zuständigen Mitglieder des Senats. Eine vergleichbare öffentliche Kontrolle ließe sich bei Vattenfall nie durchsetzen. Sie wäre darüber hinaus beispielgebend für viele andere Städte, die wieder mehr Einfluss auf ihre lokale Energieversorgung ausüben und dafür beispielsweise ihre Stadtwerke zurückkaufen wollen.
Im Januar 2012 hat der Energietisch den Text des Gesetzentwurfs fertig gestellt und an die zuständige Innenbehörde übergeben. Dort wird nun eine für Volksbegehren obligatorische amtliche Kostenschätzung vorgenommen. Sobald diese Kostenschätzung fertig ist, kann der Energietisch beginnen, die notwendigen 20.000 Unterschriften für die erste Stufe des Volksbegehrens zu sammeln. Die Aktiven rechnen damit, dass sie damit noch im Lauf des Februars beginnen können.
Zwei Aktive des Energietisches haben sich im November 2011 in der Squad Wirtschaft und Umwelt vorgestellt und über eine Stunde lang ihr Vorhaben präsentiert sowie Fragen beantwortet. Die überwiegende Mehrheit der Anwesenden fand das Vorhaben unterstützenswert. Wir sind so verblieben, dass eine offizielle Unterstützung der Piratenpartei erst erfolgen kann, sobald der Text des Gesetzentwurfes in endgültiger Fassung vorliegt. Dies ist nun der Fall.
Es stellt sich die Frage, ob die Piratenpartei das Volksbegehren unterstützt und sich damit auch wirtschafts- und energiepolitisch positioniert. Diese Initiative dient dazu, ein durchdachtes und vielversprechendes, bürgerschaftlich getragenes und basisdemokratisches Vorhaben zu unterstützen.
Diskussion
- bin gerade über den §12 Abs.2 gestolpert. Ist das kein Einfallstor für Vertraute vom jetzigen Energieversorger und deren Einflussnahme? Bzw. besteht nicht die Gefahr von kurzfristigen Gehaltssteigerungen kurz vor Netzübernahme, mit dem Zweck den Nachfolge-Betrieb zu schädigen.
- Ich lese den Absatz als Beschäftigungsgarantie für die jetzigen Mitarbeiter/innen, die die Infrastruktur am besten kennen und am Leben halten. Auch eine neue Netzversorgungsanstalt muss ja die Techniker und Ingeniuere etc. erst einmal finden, die es braucht um das Netz zu betreiben. Da ist eine Übernahme des bisherigen Stabes die pragmatischste Lösung. Kurzfristige Gehaltssteigerungen kann ich mir schwer vorstellen, denn das würden auch Angestellte in anderen Unternehmensteilen mitbekommen und entsprechende Forderungen stellen. Zudem könnte die Übernahme ja auch schiefgehen, und dann müssten die Altversorger selber auf lange Zeit hohe Löhne zahlen. Ich werde die Frage aber noch einmal an die Initiatoren weiterreichen und deren Antwort dann hier einstellen. Nsim 14:56, 9. Feb. 2012 (CET)