BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2011-05-08/08

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Antrag

Beschlussbefugnis über Ausgaben bis 50,00 €

NR: 2011-05-08/08
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Text
Der Geschäftsordnung wird unter dem Punkt Beschlüsse folgender Satz hinzugefügt: Alle Vorstandsmitglieder können Ausgaben bis 50,00 € allein beschließen. der Satz: Der Landesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten. wird geändert in: Der Landesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten die den Betrag von 50,00 € überschreiten. Die Abrechnung erfogt beim Schatzmeister. Die Beschlüsse müssen als Einzelbeschluss dokumentiert werden.
Begründung
Kleinausgaben müssen schnell und flexibel beschlossen werden.
LiquidFeedback
(Link zur LiquidFeedback Initiative)
Antragsteller
Katja Dathe
Ergebnis
angenommen
Dafür
Gerhard, Pavel, Simon, Stephan, Katja, Helge
Dagegen
-
Enthaltung
-
Umsetzungsverantwortlich
alle
Link zum Beschlussantrag
[[{{{Link}}}]]
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 08/08



Diskussion / Protokoll