BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2011-05-08/08
Antrag
Beschlussbefugnis über Ausgaben bis 50,00 € |
NR: 2011-05-08/08 |
- Text
- Der Geschäftsordnung wird unter dem Punkt Beschlüsse folgender Satz hinzugefügt: Alle Vorstandsmitglieder können Ausgaben bis 50,00 € allein beschließen. der Satz: Der Landesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten. wird geändert in: Der Landesschatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten die den Betrag von 50,00 € überschreiten. Die Abrechnung erfogt beim Schatzmeister. Die Beschlüsse müssen als Einzelbeschluss dokumentiert werden.
- Begründung
- Kleinausgaben müssen schnell und flexibel beschlossen werden.
- LiquidFeedback
- (Link zur LiquidFeedback Initiative)
- Antragsteller
- Katja Dathe
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- Gerhard, Pavel, Simon, Stephan, Katja, Helge
- Dagegen
- -
- Enthaltung
- -
- Umsetzungsverantwortlich
- alle
- Link zum Beschlussantrag
- [[{{{Link}}}]]
- Link zum Protokoll
- [[{{{Protokoll}}}]]
Hallo: 08/08