BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS003 EinreichungsdatumAntragstitelVorstandswahlen durch Kombination aus Wahl und Losverfahren AntragstellerLawyerberlin, Helmut Rohrer, Takecare22 AntragstypSatzungsänderungsantrag
AntragsgruppeDemokratie AntragstextDie Wahl- und Geschäftsordnung der Piratenpartei Deutschland Berlin, beschlossen auf der LMV 2010.1, zuletzt geändert auf der LMV 2011.1 wird wie folgt geändert: § 8.3 Wahlen zu Vorstand und Schiedsgericht (2) wird wie folgt geändert: Der Vorsitzende, der Schatzmeister sowie die Beisitzer werden in drei getrennten Wahlen gewählt. In einem ersten Wahlgang der jeweiligen Wahl ist jeder Kandidat für das anschließende Losverfahren qualifiziert, der die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder (§ 7.1, Abs. 3, Satz 4) erhalten hat. Als Wahlverfahren dieses ersten Wahlgangs wird das Approval-Voting-Verfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Nach diesem Wahlgang werden im Losverfahren aus den im (ersten) Wahlgang gewählten Kandidaten der Vorsitzende, der Schatzmeister sowie die Beisitzer bestimmt. Sollte kein Kandidat die erforderliche Mehrheit für die Teilnahme am Losverfahren erreicht haben, erfolgt ein zweiter Wahlgang nach den Bestimmungen des Absatzes (3). AntragsbegründungBegründung: Die bevorstehenden Wahlen zum deutschen Bundestag, aber auch innerhalb des Landesverbandes Berlin erzeugen genau die Probleme, die wir in den Parteien nach altem Strickmuster so entsetzlich abstoßend finden: Personen leben ihre Eitelkeiten aus und es entsteht ein Personenkult sowie ein unübersehbares Geschachere um Pöstchen. Die Sympathie, die den Piraten bislang in Wahlen entgegengebracht wurde, war jedoch die Sehnsucht nach etwas Neuem, nach Menschen, denen Äußerlichkeiten weniger wichtig sind, als die Wahrheit! Wir begeben uns aber gerade immer mehr in die Gefahr, selber verkrustete Strukturen dadurch aufzubauen, dass die lautesten, machtbeflissensten und besten Taktiker sich nach vorne drängeln. Diese Form des Wegbeißens wollen wir nicht, denn übrig bleiben nicht die Besten, sondern die üblichen Gestalten, die wir auch aus anderen Parteien kennen. Der Satzungsänderungsantrag schafft die Sicherheit, dass von der Basis (und die sind wir alle!) gewollte Kandidaten ohne Gekungel "an das Ruder kommen". Denn wer erst einmal über 50 % Zustimmung der Wahlberechtigten erhalten hat, der kann getrost auch im Losverfahren Ämter für die Piraten wahrnehmen. Eine "Zerfleischung" nach dem Muster anderer Parteien könnte vermieden werden. Vorstände und Amtsinhaber wüssten um ihre zeitlich begrenzte Aufgabe für die Piraten, was einem konstruktiven Miteinander äußerst förderlich wäre. Die Mitglieder und Aktiven in der Piratenpartei wären motivierter und zufriedener, denn es wäre ein deutliches Zeichen piratischer Politik, das sicherlich auch vom Bürger verstanden würde. Das Losverfahren besteht ohnehin bereits in der Satzung. Es ist nichts außergewöhnliches oder abstruses: Schon im antiken Athen wurden in der entwickelten Demokratie fast alle Ämter durch Losverfahren vergeben. Dadurch wurden bei der Postenvergabe alle gleich behandelt. Wir hätten das Rad also nicht neu erfunden, aber eine gute demokratische Tradition wieder aufleben lassen. Beispiel:
Liquid FeedbackPiratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung14.09.2012 Status des Antrags |