BE:Antragskommission/LMV 2012.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerX006 EinreichungsdatumAntragstitel[[Antragstitel::Transparente und maschinenlesbare Haushaltsunterlagen in allen BVVn [lqfb ini #706]]] AntragstellerAntragstypSonstiger Antrag
Antragsgruppe- AntragstextBeschluss Es wird empfohlen, dass die BVV Verordneten Beschlussvorlagen erarbeiten gemäß: Das Bezirksamt wird ersucht, dass eine maschinenlesbare (vorzugsweise Tabellendokument) Veröffentlichung spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage in der Bezirksverordnetenversammlung und mindestens 4 Wochen vor dem Termin einer beschlussrelevanten Sitzung der BVV oder des Haushaltsausschuss vom BA für die folgenden Dokumente durchgeführt wird: a) Haushaltsansatz als Besprechungsgrundlage für die BVV b) Bezirkshaushaltsrechnung c) Haushaltsplan zur Beschlussvorlage der BVV
AntragsbegründungNur durch die frühzeitige Darstellung der Haushaltsplanung und der eröffneten Möglichkeit, die zugehörigen Dokumente nach frei festzulegenden Kriterien zu filtern, kann bürgernahe Transparenz in Haushaltsfragen gewährleistet werden. Datenschutzrechtliche Gründe, die einer Veröffentlichung zuwiderstehen, existieren nicht. Vielmehr haben die Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Rechtsanspruch auf diese Informationen und müssen sich zu mindest darauf verlassen können, dass die Verordneten in der Bezirksversammlung hinreichende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in alle erforderlichen Unterlagen hatten. Dabei nehmen wir insbesondere Bezug auf § 41 (2) BzVwG (danke für die Anregung !) "§ 41 Unterrichtung der Einwohnerschaft: (2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder -plänen, unterrichtet das Bezirksamt die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt." Da nicht näher definiert ist, was "rechtzeitig und in geeigneter Form" bedeutet fordern wir eine Veröffentlichung mindestens 2 Wochen vor der ersten Besprechung. Um einen handhabbaren Umgang mit den Datenmengen zu gewährleisten, sind die Haushaltspläne maschinenlesbar zu publizieren, Beispielsweise als Tabellendokument oder ggf. einfach als html oder Textfile, jedoch nicht als ein gescanntes pdf. Eine ausführliche Analyse zu der hier ausgesprochenen Beschlussempfehlung sowie eine Studie zu möglichen Formaten und/oder Veröffentlichungswegen findet sich in einer jüngsten Studie des Fraunhofer Instituts: http://www.berlin.de/projektzukunft/fileadmin/user_upload/pdf/sonstiges/Berliner_Open_Data-Strategie_2012.pdf Da der Haushaltsentwurf und der anschließende Beschluss sich in jedem Fall an der bestehenden Rechtsgrundlage, der Bedarfssituation und der Entscheidungsfreiheit der Bezirksverordneten orientiert, ist eine rechtswidrige oder auch nur kontraproduktive Umgestaltung der Haushaltsansätze durch diese geschaffene Transparenz ausgeschlossen. Vielmehr wird einer ungewollten Manipulation der Haushaltszahlen sogar vorgebeugt. Eine Überprüfung der Dokumente auf durchgeführte Änderungen zum vorherigen Ansatz ist jederzeit möglich. Die durch die geforderte Vorveröffentlichung geschaffene Transparenz erleichtert die Kommunikation mit den Bürgern, stärkt den beschlossenen Entwurf der BVV und beugt einer tendenziösen Einflussnahme vor. Diese Initiative geht zurück auf das Squad Finanzen, Haushalt, Steuern Liquid FeedbackPiratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung25.02.2012 Status des Antrags |