BE:Antragskommission/LMV 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS003 EinreichungsdatumAntragstitelÜberprüfung der elektronischen Abstimmungen im Liquid Democracy System nach § 11 der Satzung durch die Teilnehmer des Systems. AntragstellerMonika Belz, Heide Hagen, Katja Dathe, Jenny Louise Becker, Simon Weiß, Alexander Morlang, Martin Delius, Heiko Herberg, Cornelius Engelmann-Strauss, Christopher Lauer AntragstypSatzungsänderungsantrag
Antragsgruppe- AntragstextDie Satzung ist in § 11 Abs. 1 wie folgt zu ergänzen: g) Die Überprüfung der Abstimmung durch die Teilnehmer selbst ist zu gewährleisten. Jeder Teilnehmer muss sich davon überzeugen können, dass jeder Teilnehmer eine real existierende Person ist und diese maximal einen Zugang hat. h) Das System ist so zu betreiben, dass namentliche Abstimmungen innerhalb des Systems durchgeführt werden können. Es ist mindestens der bürgerliche Name jedes Teilnehmers für alle Teilnehmer im System sichtbar anzugeben. i) Weitere Anforderungen zum System und zu Verfahren werden von Landesmitgliederversammlungen oder dem Vorstand des Landesverbandes beschlossen. AntragsbegründungWir haben uns dafür entschieden, Liquid Democracy als Verfahren für die Willensbildung zu nutzen. Die Ergebnisse unserer innerparteilichen Plattform auf Grundlage der Software LiquidFeedback haben einen hohen Einfluss auf Entscheidungen der Organe unseres Landesverbandes, ausgenommen des Schiedsgerichts. Um diesem Einfluss auf die Entscheidungen der Organe gerecht zu werden, ist der anfängliche Kompromiss bei der Einführung des Systems, die Verknüpfung der abgegebene Stimme von der abgegebenen Person zu trennen, aufzulösen und die Überprüfbarkeit der Ergebnisse durch die Teilnehmer zu gewährleisten. Der damalige Kompromiss hat dazu geführt, dass die Ergebnisse des Systems nicht für die Teilnehmer untereinander nachzuvollziehen sind. Aufgrund dieser Verfahrensweise bauten wir den Erfolg unseres Landesverbandes auf einem System auf, dass die gleichen Probleme wie ein Wahlcomputer hatte. Damit fehlt eigentlich die Relevanz der Ergebnisse und dennoch haben wir uns an den Ergebnissen des Systems bei den Entscheidungen der Organe orientiert. Diesem Widerspruch ist wirksam zu begegnen. Bei offenen elektronischen Abstimmungen im Internet kann die Überprüfbarkeit nur hergestellt werden, wenn die Verknüpfung zwischen jeder abgegebenen Stimme und der realen Person gegeben ist, da geheime Wahlen und Abstimmungen im Netz nicht möglich sind. Um diese herzustellen, sind Identitätsmerkmale der realen Person mit dem Zugang zum System zu verknüpfen und für die Teilnehmer des Systems sichtbar für eine Überprüfung anzugeben. Das Verfahren selbst, mit dem die Überprüfung der Abstimmung durch die Teilnehmer ermöglicht wird, ist nicht Bestandteil des Antrages. Dieses ist gem. § 11 Abs. 1 Punkt i) vom Vorstand des Landesverbandes zu beschließen Liquid FeedbackPiratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung25.02.2012 Status des Antrags |