BE:Antragskommission/2010-10-22 036 - Drogen- und suchtpolitisches Grundsatzprogramm

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Antragsnummer

P-AA #036

Ergebnis

abgelehnt Nein

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Drogen- und suchtpolitisches Grundsatzprogramm

Antragsteller

Florian Lange

Kevin Niehage

Sebastian Kirste

Torben Diegel

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Folgender Text wird dem Grundsatzprogramm in einem Abschnitt "Drogenpolitik" hinzugefügt:

Von Alters her ist der Konsum von bewusstseinsverändernden Substanzen Bestandteil fast jeder Kultur. Diese Tatsache erfordert es, sich vorurteilsfrei mit diesen Stoffen und den Folgen deren Konsums auseinander zu setzen.

Deshalb fordert die Piratenpartei Berlin eine rein sachorientierte, vorurteilsfreie Bewertung aller Drogen und eine darauf basierende erneute Klassifizierung der einzelnen Substanzen.

Wir sehen ebenfalls eine Notwendigkeit für gesetzliche Regelungen, durch die der Schutz des Einzelnen und der Gesellschaft vor nachgewiesenen Gefahren gewährleistet werden muss. Die bereits bestehenden Gesetze müssen jedoch unter Berücksichtigung der neu eingeordneten Substanzen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Folgender Text wird dem Grundsatzprogramm in einem Abschnitt "Suchtpolitik" nach dem Abschnitt "Drogenpolitik" hinzugefügt:

Die Piratenpartei Berlin ist der Überzeugung, dass neben der Neueinordnung der bewusstseinsverändernden Substanzen auch die Reorganisation der Suchtbetreuung und der Suchtprävention ein wichtiges Thema ist. Dies beinhaltet die umfassende, wertfreie und frühzeitige Aufklärung zum Themenkomplex "Sucht und Drogen", den Schutz von Nichtkonsumenten, sowie Hilfestellungen für Risikokonsumenten und Abhängige. Gesetzliche Vorgaben und staatliche Hilfsangebote können jedoch lediglich einen Teil der notwendigen Sicherung und Aufklärung leisten. Daher ist es wichtig, dass das verantwortungsvolle Handeln der Erwachsenen und die gesamtgesellschaftliche Suchtaufklärung aktiv gefördert werden.

Langfristiges Ziel ist der aufgeklärte, mündige Bürger, der selbstständig und gut informiert über seinen Konsum entscheiden kann.

Antragsbegründung

Zuerst einmal war es uns wichtig, die Begrifflichkeiten "Drogenpolitik" und "Suchtpolitik" inhatlich zu unterscheiden. Während Drogenpolitik für uns der Umgang mit den bewusstseinsverändernden Substanzen ist, behandelt die Suchtpolitik direkt die Probleme und Gefahren, die beim unsachgerechten Konsum von Drogen auftreten können. Darüber hinaus sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass alle bisher als Betäubungsmittel eingestuften Substanzen einer erneuten Klassifizierung bedürfen, die nicht auf voreingenommenen - teils politischen[1] - Entscheidungen beruht, sondern rein nach wissenschaftlichen Kriterien die Gefährlichkeit (und damit Konsumtauglichkeit) der einzelnen Stoffe bewertet. Dadurch, dass einige bisher als Betäubungsmittel verbotene Substanzen nach der Neueinordnung potentiell legal erhältlich sein werden, ist es natürlich nötig, die bisherigen Gesetze bezüglich Rauschmittelgenuss im Hinblick auf die neu erhältlichen Rauschmittel zu überarbeiten. Im Bereich der Suchtpolitik sprechen wir uns dafür aus, dass die Themen Drogen und Sucht mehr in den Alltag rücken. Dies wäre bei einer Legalisierung bisher verbotener Substanzen sehr wichtig, da bisher keine differenzierte, öffentliche Aufklärung über den Konsum (bisher verbotener) Drogen stattfindet.

[1] siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Opiumkonferenz

Liquid Feedback

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Konkurrenzanträge

Hinweise zum Programmantrag

Antrag für das Grundsatzprogramm

Schafft einen neuen Abschnitt "Drogenpolitik"

Schafft einen neuen Abschnitt "Suchtpolitik"