BE:Antragskommission/2010-10-18 030 - Grundsatzprogramm Stadtentwicklung Bauen und Verkehr – Bauen und Wohnen

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Antragsnummer

P-AV #030

Ergebnis

zurückgezogen

Einreichungsdatum

2010-10-18

Antragstitel

Grundsatzprogramm für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr / Modul 3 Bauen und Wohnen

Antragsteller

Monika Belz, Fabio Reinhardt

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes Berlin möge die Ergänzung des Grundsatzprogrammes um den Punkt Stadtentwicklung Bauen und Verkehr, hier Modul Bauen und Verkehr beschließen:

Die Erhaltung von Bausubstanz im Wohnungsbau und somit die Nutzung von vorhandenen Ressourcen ist vorrangig durch die öffentliche Hand zu fördern, wenn energiesparende Maßnahmen und Funktionen umgesetzt werden oder diese zur Erhaltung des Kulturgutes unserer Stadt bzw. zum Erhalt des Stadtbildes beitragen. Auf die Erhaltung von Stadtbereichen (Kiez) sowie Grünanlagen ist besondere Rücksicht zu nehmen. Alle öffentlichen und wirtschaftlich genutzten Bauten sind barrierefrei, kind- und altersgerecht zu errichten, Altbauten entsprechend zu modernisieren.

Wohnqualität fördert das Wohlbefinden der Bewohner unserer Stadt. Um mittel- bis langfristig eine angemessene Wohnqualität zu gewährleisten, sind die geltenden Bestimmungen durch die zuständigen Behörden zum Wohle der Bewohner durchzusetzen und die Bauaufsicht als Kontrollinstanz zu verstärken.

Vergaben von öffentlichen Aufträgen sind transparent und nachvollziehbar in allen Phasen zu führen, ein Bezug zum beauftragten Unternehmen je Objekt ist während und nach der Ausführungsphase mit Angabe von Kostenerhöhung /-senkung zu gewährleisten. Diese Informationen sind in öffentlich zugänglichen Registern zu führen und zu archivieren.


3.1 Sicherstellung von bezahlbarem Wohnen – Stadt für alle

Das Angebot an preiswertem Wohnraum ist auf gleichbleibend hohem Niveau zu halten. Die Berliner Piraten treten für die Fortführung der staatlichen Förderung von sozialem Wohnungsbau ein. Besonders zu fördern ist der genossenschaftliche Wohnungsbau und Bauten gemeinnütziger Träger.

Grundstücke (Immobilien), die sich im Besitz des Landes Berlin befinden und nicht für öffentliche Einrichtungen genutzt werden oder sich in der Planung für eine öffentliche Nutzung befinden, sind bevorzugt zum sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbau freizugeben. Jede Entscheidung im Rahmen der Vergabe ist transparent und nachvollziehbar, für die Öffentlichkeit frei zugänglich, zu gestalten.

Antragsbegründung

Gründe für die Erhaltung von Bausubstanz:

  • a) Neubau setzt in unserer Stadt meist den Abbruch vorhandener Bautsubstanz voraus. Statt diese vollständig abzubrechen, sollten sie kontrolliert zurückgebaut werden, um die vorhandenen Baustoffe wiederverwenden zu können (verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen, Materialeinsparung, Energieeinsparung, Verringerung der Umweltbelastung durch Herstellung von Materialien)
  • b) Erhaltung der Bausubstanz schließt ein, der wärmetechnischen, energetischen Gebäudesanierung den Vorrang zu geben, die zur Senkung des Energieaufwandes und somit zur Kosteneinsparung bei den Betriebs- und Heizkosten und zur Verringerung der Umweltbelastung führt.
  • c) Erhaltung von Wohnraum ist gegenüber dem Neubau den Vorzug zu geben, um den Bewohnern der nicht sanierten Wohnkomplexe das Verbleiben in ihrem Umfeld zu ermöglichen.
  • d) Die Erhaltung von Bausubtanz hat daneben eine kulturelle Bedeutung hinsichtlich der Bewahrung und Dokumentation architektonisch wertvoller Bauten und der Erhaltung des Charakters ganzer Stadtviertel.

Begründung zu Sicherstellung bezahlbarer Wohnraum

  • Zuzug von außerhalb, der demografische Wandel und eine Vielfalt von Lebensumständen führen zu einem erhöhten Bedarf an angemessenem, bezahlbarem Wohnraum in Berlin.
  • Der Rückzug der öffentlichen Hand aus dem sozialen Wohnungsbau und eine unzureichende Förderung des Wohnungsbaus unterstützen diese Tendenz.
  • Die Wahl des Wohnortes wird zunehmend eingeschränkt und die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben für die davon betroffenen Bewohner Berlins deutlich erschwert.
  • Genossenschaften entsprechen wegen ihrer Rechtsform und der Beteiligung der Mieter/Mitglieder an den Entscheidungen in besonderer Weise unseren Vorstellungen einer demokratischen Gesellschaft.

Liquid Feedback

https://lqpp.de/be/initiative/show/916.html

Konkurrenzanträge

derzeit nicht bekannt

Hinweise zum Programmantrag

Der Punkt Stadtentwicklung Bauen und Verkehr in im Grundsatzprogramm zu ergänzen. In diesem Antrag wird über das Modul 3 Bauen und Verkehr abgestimmt.

Das Grundsatzprogramm Stadtentwicklung Bauen und Verkehr besteht aus 5 Modulen mit folgender Gliederung:

  • 1 Präambel: Nutzung, Mitbestimmung, Unterstützung
  • 2 Stadtentwicklung
    • 2.1. Freiräume und Freiflächen
  • 3.Bauen und Wohnen
    • 3.1 Sozialer Wohnungsbau – Stadt für alle
  • 4 Öffentliche Infrastruktur
    • 4.1 Verkehr und Infrastruktur
    • 4.2. Medienversorgung
    • 4.3. Abfallentsorgung
    • 4.4. Zugang zu Öffentlicher Kommunikation
  • 5. Zugang zu städtebaulichen Informationen und Verfahren

Datum der letzten Änderung

2010-10-19