BE:Antragskommission/2010-10-18 030 - Grundsatzprogramm Stadtentwicklung Bauen und Verkehr – Bauen und Wohnen
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AntragsnummerP-AV #030 Ergebniszurückgezogen Einreichungsdatum2010-10-18 AntragstitelGrundsatzprogramm für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr / Modul 3 Bauen und Wohnen AntragstellerMonika Belz, Fabio Reinhardt AntragstypProgrammantrag AntragstextDie Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes Berlin möge die Ergänzung des Grundsatzprogrammes um den Punkt Stadtentwicklung Bauen und Verkehr, hier Modul Bauen und Verkehr beschließen: Die Erhaltung von Bausubstanz im Wohnungsbau und somit die Nutzung von vorhandenen Ressourcen ist vorrangig durch die öffentliche Hand zu fördern, wenn energiesparende Maßnahmen und Funktionen umgesetzt werden oder diese zur Erhaltung des Kulturgutes unserer Stadt bzw. zum Erhalt des Stadtbildes beitragen. Auf die Erhaltung von Stadtbereichen (Kiez) sowie Grünanlagen ist besondere Rücksicht zu nehmen. Alle öffentlichen und wirtschaftlich genutzten Bauten sind barrierefrei, kind- und altersgerecht zu errichten, Altbauten entsprechend zu modernisieren. Wohnqualität fördert das Wohlbefinden der Bewohner unserer Stadt. Um mittel- bis langfristig eine angemessene Wohnqualität zu gewährleisten, sind die geltenden Bestimmungen durch die zuständigen Behörden zum Wohle der Bewohner durchzusetzen und die Bauaufsicht als Kontrollinstanz zu verstärken. Vergaben von öffentlichen Aufträgen sind transparent und nachvollziehbar in allen Phasen zu führen, ein Bezug zum beauftragten Unternehmen je Objekt ist während und nach der Ausführungsphase mit Angabe von Kostenerhöhung /-senkung zu gewährleisten. Diese Informationen sind in öffentlich zugänglichen Registern zu führen und zu archivieren.
Das Angebot an preiswertem Wohnraum ist auf gleichbleibend hohem Niveau zu halten. Die Berliner Piraten treten für die Fortführung der staatlichen Förderung von sozialem Wohnungsbau ein. Besonders zu fördern ist der genossenschaftliche Wohnungsbau und Bauten gemeinnütziger Träger. Grundstücke (Immobilien), die sich im Besitz des Landes Berlin befinden und nicht für öffentliche Einrichtungen genutzt werden oder sich in der Planung für eine öffentliche Nutzung befinden, sind bevorzugt zum sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbau freizugeben. Jede Entscheidung im Rahmen der Vergabe ist transparent und nachvollziehbar, für die Öffentlichkeit frei zugänglich, zu gestalten. AntragsbegründungGründe für die Erhaltung von Bausubstanz:
Begründung zu Sicherstellung bezahlbarer Wohnraum
Liquid Feedbackhttps://lqpp.de/be/initiative/show/916.html Konkurrenzanträgederzeit nicht bekannt Hinweise zum ProgrammantragDer Punkt Stadtentwicklung Bauen und Verkehr in im Grundsatzprogramm zu ergänzen. In diesem Antrag wird über das Modul 3 Bauen und Verkehr abgestimmt. Das Grundsatzprogramm Stadtentwicklung Bauen und Verkehr besteht aus 5 Modulen mit folgender Gliederung:
Datum der letzten Änderung2010-10-19 |