BE:Antragskommission/2010-10-01 005 - Mehr Demokratie wagen - fürs Wahlprogramm
AntragsnummerP-AD #005 ErgebnisEinreichungsdatum2010-10-01 AntragstitelMehr Demokratie wagen - fürs Wahlprogramm AntragstellerEberhard Zastrau AntragstypProgrammantrag AntragstextErgänzend möge als Beschlussvorlage zur Vorbereitung des Wahlprogramms beschlossen werden: Vorschlag zur Aufnahme in das Wahlprogramm Mehr Demokratie wagen Die Möglichkeiten für den Bürger, auf die Gestaltung der Politik Einfluss zu nehmen, sind in Berlin weiterhin viel zu gering. Das betrifft sowohl den Einfluss auf die personale Zusammensetzung der Vertretungskörperschaften als auch die bestehenden gesetzlichen Einschränkungen für Bürger- und Volksentscheide. Ein zusätzliches Hemmnis ergibt sich aus der verfassungsrechtlichen Beschränkung der Bezirke, die kaum eigene Entscheidungsbefugnisse haben und unter der ständigen Bedrohung agieren, ihre Angelegenheiten könnten von den Senatsverwaltungen auf die Berliner Entscheidungsebene gezogen und damit der bezirklichen Selbstverwaltung entzogen werden. Deshalb setzen sich die Piraten dafür ein, mehr Demokratie zu wagen. Das bezieht sich vor allem auf die folgenden Themen: 1. Mehr Demokratie beim Wählen Dem Bürger steht es zu, mehr Einfluss auf die personale Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen zu bekommen. Das lässt sich durchaus einfach und praktikabel dadurch realisieren, dass die Wähler mehrere Stimmen auf einen Kandidaten vergeben können (Kumulieren) oder Kandidaten verschiedener Parteien gleichzeitig wählen können (Panaschieren). Das neue Wahlrecht ist auch dadurch zu ergänzen, dass für den Fall des Scheiterns der eigentlich bevorzugten Partei an der Prozenthürde "Ersatzstimmen" dafür sorgen, dass die Stimme nicht verfällt, sondern für die Verteilung der Mandate wirksam bleibt. 2. Stimmhürden für Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen Die Stimmhürde für die Bezirksverordnetenversammlungen ist abzuschaffen. Jede Stimme muss mit gleichem Gewicht bei der Verteilung der Sitze berücksichtigt werden. Die Zahl der Sitze in den Bezirksverordnetenversammlungen rechtfertigen auch für die praktische Arbeit keine Hürde. Für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus ist die Stimmhürde auf 3 % zu senken. 3. Demokratie bezieht alle ein Alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, haben das Recht, die städtische Politik mitzubestimmen. Die bestehenden Hürden, die dem durch das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht entgegenstehen, sind aufzuheben. Wir werden uns daher dafür einsetzen, über den Bundesrat die Chancen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Migranten wesentlich zu erleichtern und für Menschen, die hier geboren werden, eine gesicherte deutsche Staatsangehörigkeit zu schaffen. Die bisherige Beschränkung des bezirklichen Wahlrechts auf Angehörige von EU-Staaten ist aufzuheben. Auch dafür ist eine Initiative im Bundesrat erforderlich. 4. Stärkung der Bezirke Berlin ist groß genug, um unterschiedliche Lösungen für politische Probleme in den einzelnen Bezirken zu ertragen. Es ist nicht erforderlich, dass zwangsweise alle Entscheidungen durch den Senat (Hauptverwaltung) auf ein einheitliches Niveau gestutzt werden. Unterschiedliche Regelungen in den Bezirken können auch dazu beitragen, dass die Bezirke für Bürger ein größeres Maß an Attraktivität entwickeln, etwa durch besonderes Engagement bei der Pflege der Grünanlagen oder durch ein besonders engagiertes Bezirksamt, das Bürgern schnell und mit attraktiven Öffnungszeiten zur Seite steht. Deshalb sind im Bezirksverwaltungsgesetz und insbesondere im Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz mehr Entscheidungskompetenzen für die Bezirke vorzusehen und die Eintrittsrechte für die Hauptverwaltung zu beschränken. Zugleich sind die auf Bezirksebene zustande kommenden Entscheidungen zu stärken, den Bezirksverordnetenversammlungen kommt ein eigenes Entscheidungsrecht zu, sie dürfen nicht länger auf "Empfehlungen und Ersuchen" begrenzt sein. 5. Mehr Verbindlichkeit für direktdemokratische Initiativen Auch für direktdemokratische Initiativen ist ein größeres Maß an Verbindlichkeit gesetzlich zu verankern. Die bereits bewährten Möglichkeiten eines elektronischen Petitionswesens sollen auch für Berlin eingeführt werden. Neue Formen der Bürgerbeteiligung mit Hilfe von elektronischen Interaktionsformen sind zu entwickeln und zu erproben. AntragsbegründungEs gibt einen weiteren auf diesem Antrag aufbauenden Antrag für das Grundsatzprogramm, der in der gleichen LqFb-Iinitiative beschlossen wurde. Der Antrag kann den gesamten Abschnitt »Mehr Demokratie« des Berliner Programms für ein Wahlprogramm ersetzen. Die konkreten Forderungen dieses Abschnitts sind fast vollständig Bestandteil des ergänzenden Antrags für das Wahlprogramm, der separat eingereicht wird. Unterschiede bestehen darin, dass die im Berliner Programm enthaltene Forderung nach einem Wahlrecht für Ausländer hier nicht enthalten ist (dazu ausführliche Diskussion im Zuge der Debatte um die LqFb-Initiativen, s.dort). Auch ist hier eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre nicht explizit erwähnt. Zu diesem Thema gab es eine separate LqFb-Initiative zur Senkung des Wahlalters auf 14 Jahre, die sicher unabhängig eingereicht wird. Der Antrag ist kompatibel zum zweiten Absatz im Abschnitt »Mehr Demokratie wagen« des Parteiprogramms der Piratenpartei Deutschland, ist aber ausführlicher. Er bezieht sich darüber hinaus konkret auf die Situation im Land Berlin. Liquid FeedbackKonkurrenzanträgederzeit keine bekannt Hinweise zum ProgrammantragAntrag für das Wahlprogramm ersetzt den Abschnitt »Mehr Demokratie« des Berliner Programms kompatibel zum zweiten Absatz im Abschnitt »Mehr Demokratie wagen« des Parteiprogramms der Piratenpartei Deutschland Einordnung kann jetzt noch nicht festgelegt werden Datum der letzten Änderung2010-10-01 |