Archiv:2010/Antragsfabrik/Beitragsermäßigung

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von MichaelG.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Beitragsermäßigung (ZURÜCKGEZOGEN)
Änderungsantrag Nr.
T022
Beantragt von
MichaelG
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt B: §2 (3)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, den Absatz 3 wie folgt abzuändern:

Alte Fassung:

Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

Neue Fassung:

Für Schüler, Studenten und Erwerbslose gilt ein verminderter Mitgliedsbeitrag von 50% des regulären Satzes. Ein formloser Antrag mit Nachweis ist an den zuständigen Schatzmeister zu richten. Für Aufnahmeanträge gilt der reduzierte Beitrag ab Antragstellung, für Piraten gilt der reduzierte Beitrag ab der nächsten Fälligkeit des Beitrages. Der Nachweis ist einmal jährlich spätestens zum 1. Dezember des alten Kalenderjahres vor dem Stichtag 1. Januar des neuen Kalenderjahres zu erneuern. Außerdem kann der Bundesvorstand auf begründeten Antrag den Beschluss fassen, auch bei anderen Personen den Mitgliedsbeitrag auf 50% des regulären Satzes zu vermindern. Die Verminderung ist jährlich spätestens zum 1. Dezember des alten Kalenderjahres vor dem Stichtag 1. Januar des neuen Kalenderjahres zu beantragen. Der Bundesvorstand kann per Geschäftsordnung die Prüfung eines solchen Antrags an den jeweils zuständigen Landesverband delegieren. Diese Regelung zur Beitragsminderung tritt am 1.Januar 2011 in Kraft.
Begründung

Für jede Beitragssenkung ist derzeit ein Vorstandsbeschluß notwendig. Um diese Bürokratie etwas einzudämmen, sollte die Beitragssenkung für Schüler, Studenten und Erwerbslose automatisch erfolgen. Andere Einkommensschwache Personen, z.B. Rentner, können weiterhin einen Antrag stellen. Außerdem sollte sich nicht der Bundesvorstand, sondern höchstens der Landesvorstand mit solchen Sachen befassen. Darum sollte der Bundesvorstand die Prüfung der Anträge nach unten delegieren können.

Achtung Kollisionen


Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Beitragsordnung (Aplus)</br>* Antragsfabrik/FO_-_Mitgliedsbeitrag</br>* Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag selbst bestimmen</br>* [[Antragsfabrik/Mitgliedsbeiträge_streichen“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Schwan 21:22, 25. Feb. 2010 (CET) aus formellen Gründen, weil der Antrag für Schatzmeister zu großen Buchungsproblemen führt
  2. ValiDOM (36eur sind eh schon sehr niedrig. Für Härtefall-Regelungen.)
  3. Trias
  4. Alu 20:59, 6. Mär. 2010 (CET) Die alte Formulierung ist prinzipiell in Ordnung. Beitrittswillige müsste durch Bestandsmitglieder ergänzt werden.
  5. Haide F.S.
  6. SteffenO 21:06, 13. Mär. 2010 (CET)
  7. Chrit
  8. Franz Rauchfuss
  9. Sebastian Pochert 19:13, 21. Mär. 2010 (CET)
  10. Thomas F
  11. Daresch 19:10, 28. Mär. 2010 (CEST) (Begründung wie Schwan)
  12. DaWi 14:29, 29. Mär. 2010 (CEST) Schließe mich Schwan an
  13. Mpd
  14. Thomas-BY
  15. icho40

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Es sollte dringend eingetragen werden ab wann die Änderung gültig sein soll, beispielsweise ab 01.01.2011. Sonst haben alle Schatzmeister wieder nur Schwierigkeiten und Abstimmungsbedarf, ab wann das gültig ist. Weiterhin verteuert es die Rechnnung beim Steuerberater und die Rechnung beim Wirtschaftsürüfer wenn die auch jedesmal nachfragen müssen, ab wann das gilt. Schwan 15:55, 25. Feb. 2010 (CET)

Das sollte eigentlich klar sein: Ab dem Zeitpunkt der Beschlußfassung auf dem BuPT. Das jetzt extra in den Absatz reinzuschreiben ist Quatsch. MichaelG 18:24, 25. Feb. 2010 (CET)

 : Wenn es ab Beschlussfassung ist, dann haben alle Schatzmeister ein riesiges Problem: Bis zum 14.05.2010 gilt der volle Beitrag und ab dem 15.05.2010 gilt der ermäßigte Beitrag ? Damit erhöhst Du die Kosten für die Rechenschaftslegung um viele viele Stunden. Deshalb sollte klar und deutlich hinzugeschrieben werden, ab wann es gilt, und es sollte ab Beginn eines bestimmten Monats, besser noch ab Beginn eines Kalenderjahres sein. Schwan 21:15, 25. Feb. 2010 (CET)

Personenvorauswahl

Auch die genannten Personen sollten die Beitragsminderung nur auf Antrag erhalten, aber nicht von vornherein. Statt begründeteten Antrag kann bei denen ja "Antrag" stehen. Ohne die Beantragung wird das bei der Buchhaltung wieder schwierig zu unterscheiden. Schwan 15:55, 25. Feb. 2010 (CET)

Sinn des ganzen ist ja, den bürokratischen Aufwand zu vermindern. Bei "eindeutigen" Fällen wie z.B. Schülern, Studenten und Erwerbslosen kann man davon ausgehen, daß nicht so viel Geld zur Verfügung steht. Warum also noch den Vorstand damit befassen? MichaelG 18:21, 25. Feb. 2010 (CET)

Wenn Du es so regelst, haben dafür alle Schatzmeister einen riesigen bürokratischen Aufwand, da der Bundesschatzmeister angewiesen hat, alle Beiträge am Jahresanfang als Forderung zu buchen. Also muss der Schatzmeister jetzt erstmal feststellen, wer zu der von Dir ausgesuchten Gruppe gehört. Das dürfte ihm nicht immer gelingen und seine Buchhaltung wird niemals stimmen. Schwan 21:18, 25. Feb. 2010 (CET)

Prozentuale Ermäßigung

Ich finde die prozentuale Ermäßigung für diese Zielgruppen klasse, man erspart sich bei einem SÄA, der die Erhöhung/Minderung des Mitgliedsbeitrages der "Normalzahler" zum Thema hat, jedesmal einen weiteren Satzungsänderungsantrag für diese Zielgruppe. Das spart Zeit. --Idee 17:14, 25. Feb. 2010 (CET)

Auch hier sei vorsichtshalber erwähnt, dass die Schatzmeister ohne Antrag keine Chance auf korrekte Buchführung haben. Schwan 21:21, 25. Feb. 2010 (CET)

Das Reden hat ein Ende!

Da es ja die Landesvorstände mit dem Bundesvorstand ewig brauchen um sowas Bundeseinheitlich hinzubekommen bin ich für so eine Simple Regelung per Satzung, dann ist das nämlich geregelt. Benjamin Stöcker

Die Beitragsminderung ist inzwischen geregelt. Schwan 21:19, 25. Feb. 2010 (CET)

Möglicher Verfahrensablauf

Da es ja einige Einwände gibt, möchte ich hier einen möglichen Verfahrensablauf aufzeigen.

Die Änderung der Satzung gilt ab der Beschlußfassung, das ist klar. Allerdings NUR neue Mitgliedsanträge seit der Beschlußfassung sind davon betroffen, keine schon bestehenden Mitgliedschaften. Wenn jemand Student ist und bisher den vollen Beitrag zahlt, dann ändert sich für denjenigen erst mal nichts. Für bestehende Mitgliedschaften ermäßigt sich der Beitrag erst zum nächsten Beitragszahlungstermin und erst dann, wenn der geforderte Nachweis erbracht ist (Schülerausweis, Studentenausweis, persönlich bekannt, etc pp). Statt einen Beschluß vom Vorstand braucht es dann nur eine Mitteilung an den jewils zuständigen Schatzmeister (Ortsverband, Kreisverband bzw. Landesverband). NUR wenn der jeweilige Nachweis RECHTZEITIG vor dem 1. Januar vorliegt, wird der reduzierte Beitragssatz automatisch angewandt.

Bei Neuaufnahmen ist es wahrscheinlich am einfachsten, ein entsprechendes Kreuz auf dem Anmeldeformular vorzusehen. "Ich bin Schüler, Student, Erwerbslos und möchte den reduzierten Beitragssatz in Anspruch nehmen. Nachweise sind beigefügt/werden nachgereicht."

Kurze Zusammenfassung:
- Für Neuaufnahmen gültig ab sofort, für Piraten gültig ab 1.Januar 2011.
- Beitragsermäßigung nur, wenn dem jeweiligen Schatzmeister zum Stichtag ein formloser Antrag mit Nachweis vorliegt.

Ich habe den Antrag entsprechend präzisiert. MichaelG 22:34, 25. Feb. 2010 (CET)

GEnSecs/Schatzmeister nehmen ungerne Nachweise an, weil sie die viele viele Jahre lang aufbewahren müssen. Das war neulich auf der GenSec-Liste schon viel diskutiert. Frische Erwerbslose können ihren jährlichen Antrag nicht erneuern: Sollen die dann ausgeschlossen werden ? Man kann in einen Satzungsänderungsantrag auch aufnehmen, dass er erst ab einem bestimmten Datum gilt, von daher ist es nicht klar, dass er ab Verabschiedung sofort gelten muss. Warum ist es so schwierig, ein Beginn-Datum einzubringen ? Für sämtliche Finanzanträge sollte immer ein Beginn-Datum eingefügt werden. Die zweimalige Beitragsänderung in 2008 hat sehr viel Geld beim Rechenschaftsbericht gekostet. Aber wir haben ja anscheinend genügend Geld. Die Satzungsformulierung sollte ohne weitere Erklärungen aus sich selbst heraus verständlich formuliert sein, denn kein Mensch liest später die Kommentare dazu. Schwan 23:16, 25. Feb. 2010 (CET)
Besser so? MichaelG 23:38, 25. Feb. 2010 (CET)
Statt: "Der Nachweis ist einmal jährlich rechtzeitig vor dem Stichtag 1. Januar zu erneuern."
"Der Nachweis ist einmal jährlich spätestens zum 1. Dezember des alten Kalenderjahres vor dem Stichtag 1. Januar des neuen Kalenderjahres zu erneuern."
Grund: Schatzmeister buchen die Mitgliedsbeiträge um die Jahreswende ab, wenn die Ankunft der Nachweise sich damit überschneidet, kann es zu kostenintensiven Fehlbuchungen oder zu verspäteten Mitgliedsbeitragsabbuchungen zu Lasten der PIRATEN kommen. Die Kosten auf der einen oder andere Seite lassen sich so vermeiden.
Schüler und Studenten wissen in vielen Bundesländern bereits im März oder September ihren Status, also mind 2 Monate vor dem Abgabetermin (Dezember vor 1. Januar). Personen, die Ende November oder im Dezember erwerbslos geworden sind, kann man als Einzelfälle behandeln, schließlich haben die wohl grad andere Sorgen, als einen Nachweis über ihre Erwerbslosigkeit den PIRATEN zu schicken, da geht es um ihre finanzielle Gesamtlage.
--Idee 10:02, 26. Feb. 2010 (CET)
Guter Einwand, ich habe das jetzt so abgeändert. MichaelG 11:26, 26. Feb. 2010 (CET)

36eur sind eh schon niedrig!

36eur pro Jahr, also 3eur im Monat, sind für eine Partei unglaublich wenig Mitgliedsbeitrag. Ich habe nichts gegen Härtefallregelungen, aber Schülern und Studenten *generell* den Beitrag zu mindern ... da bin ich dagegen. Ich würde gern Personen den Mitgliedsbeitrag mindern oder erlassen, die auf finanzielle Hilfe vom Staat mittelbar oder unmittelbar angewiesen sind. Sprich: Harz-4 Empfänger, Bafög-Studenten, von Harz-4 Empfängern abhängige (=Studenten deren Eltern Harz-4 beziehen) usw. Übrigens bereite ich da grad einen Antrag vor, der die 1%-"Empfehlung" stärker in den Vordergrund rückt. Deshalb: dagegen. ValiDOM

Ich ziehe diesen Antrag zurück

Bitte archivieren. MichaelG 09:57, 2. Apr. 2010 (CEST)