Antragsportal/Anträge BPT2011.1/X013

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer X013
Einreichungsdatum
Antragsteller

- zurückgezogen -

Antragstyp Sonstiger Antrag
Antragsgruppe Bildung und Wissenschaft„Bildung und Wissenschaft“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSoA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 15.05.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Position der Piratenpartei Deutschland für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht

Antragstext

Für die Piratenpartei stellt die Legalisierung der nichtkommerziellen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken eine notwendige Anpassung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung dar. Dies gilt in herausgehobenem Maße für den Bereich der Bildung und Wissenschaft.

Wir betrachten den freien Zugang zu Information und Bildung in der Informationsgesellschaft als ein Grundrecht. Der Staat muss für dieses Sorge tragen, um die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen, ungeachtet ihrer sozialen Herkunft, zu ermöglichen. Andererseits stellt die freie Entfaltung und aktive Förderung von Bildung und Wissenschaft heute eine unabdingbare Grundlage für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung dar. Daher fordern die Piraten die Formulierung eines allgemeinen Nutzungsprivilegs für Zwecke der Bildung und Wissenschaft im deutschen Urheberrechtsgesetz.

Zur Förderung von entgeltfrei zugänglichen Publikationen in Bildung und Wissenschaft (Open Access) muss den hier tätigen Urhebern außerdem ein allgemeines und unabdingbares Zweitveröffentlichungsrecht zuerkannt werden. Die Archivierung und Verfügbarmachung der formatgleichen Postprints muss als bedeutende Aufgabe der deutschen Wissenschaftsinstitutionen effektiv koordiniert und gefördert werden. Gleichwohl sehen die Piraten in der nichtkommerziellen Primärpublikation die mittelfristig zu bevorzugende Variante des Open Access. Ziel einer funktionalen Wissenschaftskommunikation sollte die Umstellung der subskriptionsbasierten Verlagsmodelle auf solche sein, die sich nur an den realen Publikationskosten orientieren. Zur Entwicklung und Umsetzung solcher Veröffentlichungsmodelle sind Anreizstrukturen für deren Betreiber und die Publizierenden zu entwickeln.

Grundsätzlich halten wir die Schrankenbestimmungen zur Öffentlichen Wiedergabe und besonders zu Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch weder inhaltlich noch formal für zumutbar. Wir treten stattdessen für eine Generalklausel ein, die Benutzungshandlungen umfassend legitimiert, welche unmittelbar den Zwecken von Bildung und Wissenschaft dienen.

Da eine solch grundlegende Reform heute in weiter Ferne scheint, fordern die Piraten davon unabhängig eine sofortige Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes in Punkten, die den Informationszugang von Personen und Einrichtungen der Bildung und Wissenschaft unmittelbar betreffen.

Noch immer ist die Schranke, die eine öffentliche Zugänglichmachung von geschützten Werken für Unterrichts- und Forschungszwecke ermöglicht, zu „Evaluationszwecken“ zeitlich befristet. Eine Überführung in reguläres Recht ist dringend geboten: Lehre und Forschung basieren heute in großem Maße auf Anwendungen des Internets. Die Piraten meinen, dass öffentliche Zugänglichmachungen für Bildungs- und Wissenschaftszwecke generell zustimmungs- und vergütungsfrei möglich sein müssen. Zusätzliche Beschränkungen, etwa auf den Unterrichtszeitraum und bezüglich einzelner Medienarten, sind abzuschaffen.

Die Piraten meinen, dass die öffentliche Wiedergabe von geschützten Werken in Schulen und sozialen Einrichtungen von Einschränkungen zu befreien und zustimmungs- und vergütungsfrei zu stellen ist. Das Gleiche gilt für Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Werken für die Herstellung von Sammlungen für den Gebrauch an Schulen und nichtgewerblichen Bildungseinrichtungen.

Die Piraten fordern zudem, dass alle Bedingungen in den Regelungen zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen und zum elektronischen Kopienversand auf Bestellung beseitigt werden, sodass diese technischen Möglichkeiten umfassend genutzt werden können. Die Voraussetzungen, die hier erhoben werden, konterkarieren nicht nur die praktischen Erfordernisse von Bildung und Forschung, sondern führen zu einer Unternutzung der durch öffentliche Mittel lizenzierten Werke.

Aufgrund der Problematik, dass verwaiste und seit längeren Zeiträumen nicht mehr verwertete Werke in ihrer Nutzbarkeit stark eingeschränkt sind, ist eine weitreichende und nachhaltige Regelung zur öffentlichen Zugänglichmachung dieser Werke dringend geboten. Elektronische Zugänglichmachungen zu nichtkommerziellen Zwecken müssen dabei begünstigt werden.

Die Piraten lehnen technische Schutzmaßnahmen (Digital-Rights-Management-Systeme) und deren rechtlichen Schutz aus informationsethischen, ökonomischen und technischen Gründen grundsätzlich ab. Aus diesem Grund fordern wir allen Schrankenbestimmungen des Urheberrechts generell Vorrang gegenüber technischer Maßnahmen einzuräumen.

Antragsbegründung

Begründung: • grundsätzlicher (Wissenschaftsschranke) + praxisnahe Reformvorschläge (einzelne Punkte danach) für Urheberrechtsprobleme in Bildung und Wissenschaft • wichtige Positionierung in Bezug auf den 3. Korb der Urheberrechtsnovelle (der -theoretisch- der "Bildungs- und Wissenschaftskorb" werden soll)

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge