Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA072

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA072
Einreichungsdatum
Antragsteller

Crackpille

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - neuer §
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 19.02.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Liquid Democracy in der Satzung verankern, Datenschutz stärken

Antragstext

Die Versammlung beschließt, die folgende Regelung an geeigneter Stelle einzufügen:

§ XY - LIQUID DEMOCRACY

(1) Die Piratenpartei Deutschland organisiert ihre Willensbildung über das Internet liquid-demokratisch. Hierzu betreibt die Piratenpartei Deutschland eine entsprechende Plattform, zu der jeder Pirat genau einen persönlichen Zugang erhält.

(2) Der Vorstand beschließt über den Einsatz einer geeigneten Software und legt die Anforderungen an diese fest. Die Mindestanforderungen sind:

a) Es muss die Möglichkeit bestehen, nach eigener Wahl unter einem Pseudonym oder dem bürgerlichen Namen aufzutreten.

b) Es muss die Möglichkeit bestehen, den bestehenden persönlichen Zugang sperren und einen neuen anlegen zu lassen, ohne dass für die Mitglieder des Systems oder die Öffentlichkeit eine Verbindung zwischen altem und neuem Zugang möglich ist.

c) Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben, Anträge im System einzustellen. Zulassungsquoren und Antragskontingente sind zulässig, müssen jedoch für alle Mitglieder gleich sein.

d) In das System eingebrachte Anträge dürfen nicht ohne Zustimmung des Antragstellers von anderen Mitgliedern verändert oder gelöscht werden können.

e) Jedem Mitglied muss es innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich sein, Alternativanträge einzubringen.

f) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Mitgliedern muss es möglich sein, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.

g) Das System muss ohne Moderation auskommen.

h) Es muss möglich sein, sein Stimmgewicht mindestens themenbereichsbezogen durch Delegation an einen anderen Piraten zu übertragen. Delegationen müssen jederzeit widerrufbar sein.

(3) Der Vorstand stellt den dauerhaften und ordnungsgemäßen Betrieb des Systems sicher.

(4) Jedem Mitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer Abstimmung darf der Zugriff auf die jeweiligen Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.

Antragsbegründung

Ziel dieses Antrages ist es, Liquid Democracy so wie es bisher eingesetzt wird, in der Satzung zu verankern. Trotz Kritik - teilweise berechtigt, teilweise unberechtigt - hat sich die liquid-demokratische Willensbildung zu einem wichtigen Element demokratischer Partizipation in der Partei gemausert.

Dieser Antrag stellt inhaltlich keine Veränderung zum status quo dar, sondern soll satzungstechnisch für ein solides Fundament in der Partei sorgen. Durch die Verankerung in der Satzung wird den liquid-demokratisch getroffenen Entscheidungen aber keine rechtliche Verbindlichkeit verliehen oder das System in den Status eines Parteiorganes erhoben.

Der Antrag ist bewusst technikoffenen gehalten, denn es soll nicht die Entscheidung über eine bestimmte Software, sondern über ein demokratisches Entscheidungssystem getroffen werden. Außerdem bleibt so die Flexibilität erhalten, das eingesetzte System ohne Satzungsänderung ändern zu können, wenn sich dies als wünschenswert erweist.

Um bei der innerparteilichen Partizipation einen hohen Standard bei der Wahrung der bürgerlichen Identität jedes Piraten zu sichern (von denen nicht jeder einen politischen Striptease hinlegen will), wurde auch die Möglichkeit der pseudonymen Teilnahme und die Möglichkeit eines Identitätswechsels im System festgeschrieben (Absatz 2, a, b)

Dabei muss der Identitätswechsel so möglich sein, dass andere Teilnehmer keine Verbindung zwischen alter und neuer Identität herstellen können, wie dies vom Berliner Datenschutzbeauftragten als Verbesserung vorgeschlagen wurde. (vgl. sein Gutachten, http://goo.gl/2hFOO )

So kann jeder Pirat die systembedingte Verkettung zwischen einzelnen Abstimmungen nach seiner freien Wahl durchbrechen oder sich bei Bedarf von eventuellen "Sünden der Vergangenheit" befreien und mit neuer Identität wieder beginnen.

So kann jedem Piraten die Möglichkeit gegeben werden, selber darüber zu entscheiden, wie transparent er auftritt und wieviel politisches Profil er ansammeln will, ohne dass die Überprüfbarkeit des Systems beeinträchtigt wird.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge